Pflichtimpfung gegen Masern

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  • Sind Masernschutzimpfungen jetzt auch für Mitarbeiter(innen) in Pflegeeinrichtungen eine Pflicht?
    (Stichwort: Schutzimpfungen nach §20i Abs.1 SGB V)

    Also haben wir immer mehr Pflichtimfungen?:/

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  • Ja, wenn nach dem 31.12.1970 geboren und keine entsprechende Immunität nachgewiesen wird.

    Wo ist das Problem?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Mutmaßung: Impfgegner am Pflegearbeitsplatz.

    Was auch hier gutes Recht ist, für Sie zählt auch der Artikel 2 des GG und Sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und nach Artikel 5 Recht auf freie Meinungsäußerung. Natürlich zählt Allgemeinwohl mehr als die Grundrechte von einzelne Personen, aber ein bitterer Beigeschmack bleibt bei Impfzwängen.

  • Was auch hier gutes Recht ist, für Sie zählt auch der Artikel 2 des GG und Sie haben ein Recht auf körperliche Unversehrtheit und nach Artikel 5 Recht auf freie Meinungsäußerung. Natürlich zählt Allgemeinwohl mehr als die Grundrechte von einzelne Personen, aber ein bitterer Beigeschmack bleibt bei Impfzwängen.

    Spannend wir es nun, da bei einige Stellenausschreibungen auf die Impfpflicht hinweisen wird, z.B. beim Gesundheitsamt.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

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  • Ahhh, da meldete sich wohl der erste. Herzlichen Glückwunsch, ich finde es immer wieder interessant zu sehen, wenn Leute ausschließlich auf ihre eigenen Rechte und Freiheiten hinweisen und in der Argumentation gerne übergehen, dass die Münze zwei Seiten hat. Rechte und Pflichten sind sehr oft miteinander verwoben und untrennbar. Jedes Recht und jede Freiheit stößt dort an eine Grenze, wo das Recht und die Freiheit des anderen Menschen beginnt.


    In Gemeinschaftseinrichtungen, in medizinischen Einrichtungen oder in Gemeinschaftsunterkünften gibt es nicht nur die Gruppe der Beschäftigten. Da gibt es auch die Gruppe der dort untergebrachten Menschen. Und die haben auch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und deshalb macht es absolut Sinn, dass gemäß Masernschutzgesetz dort Beschäftigte ihren Impfschutz oder ihre Immunität nachweisen müssen.


    Schade, wenn die Ich-Bezogenheit größer ist als die Einsicht und man eigentlich selbstverständliche Dinge der sozialen gegenseitigen Rücksichtnahme unter Menschen inzwischen per Gesetz durchsetzen muss!

    Einmal editiert, zuletzt von SifaDDorf ()

  • Natürlich zählt Allgemeinwohl mehr als die Grundrechte von einzelne Personen, aber ein bitterer Beigeschmack bleibt bei Impfzwängen.

    Liebe Sifaddorf, welchen Teil davon hast du dabei nicht verstanden?

  • Ich komme aus einem Land mit Impfpflicht. Niemand ist am Impf gestorben (das weiß ich, weil meine Mutter abteilungsleitend zuständig war für die Fälschung der Statistiken), und niemand ist zum Zombie geworden (dafür sind Viele an Mangelversorgung gestorben, und da musste die Statistik in der Manier gefälscht werden, wie Putin sie auch nach dem Zusammenbruch des Kommunismus weiterhin fälscht).


    Ich bin klar für eine bedingte Impflicht: wer Zugang zu bestimmten Jobs oder zu bestimmten Einrichtungen haben will, muss impfen. Kinder müssen auch impfen - sonst wären die Pocken auch nicht in Griff.


    Die Impfflicht kommt und geht nach Bedarf - und das ist auch gut so.


    Schlimmer war die Wehrpflicht: diskriminieren (Geschlecht), fachlich überflüssig und auch mittelbar Körperverletzung (nicht alle haben nach einigen heftigen Märschen unverletzt überstanden). Nie wieder.

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  • Welchen Teil des medizischen Fortschritts hast du nicht verstanden? Impfschutz gegen Krankheiten mit schwerem bis tödlichem Verlauf wurde mal als Segen der Menschheit gefeiert, ist aber neuerdings zu Unrecht in Verruf geraten. Da braucht's keinen bitteren Beigeschmack, egal ob freiwillig oder Vorschrift.

    aber ein bitterer Beigeschmack bleibt bei Impfzwängen.

  • ..., aber ein bitterer Beigeschmack bleibt bei Impfzwängen.

    Warum?

    Der Impfzwang ist durch ein Gesetz legitimiert und nicht allgemein gültig, sondern klar abgegrenzt.

    Art 2 des GG, Abs. 2 bietet die Rechtsgrundlage "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

    Meiner Meinung nach ist die Sache somit demokratisch legitimiert. Wer das nicht möchte, kann sich ja einen anderen Job oder ein anderes Land suchen, wo es diese Vorgaben nicht gibt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Meiner Meinung nach ist die Sache somit demokratisch legitimiert. Wer das nicht möchte, kann sich ja einen anderen Job oder ein anderes Land suchen, wo es diese Vorgaben nicht gibt.

    Lieber Axel, es geht hierbei jetzt mal nicht um Impfzwang oder meine persönliche Meinung zu impfen. Vielleicht habe ich mich nicht klar ausgedrückt, ich bin auch für eine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen. ( weil ich hier Allgemeine Rechte über persönliche sehe.)


    Aber es muss niemand, weil er anderst denkt, sich ein neues Land suchen. Obwohl es bestimmt einige dies gerne hätten und Andersdenkende ausweisen möchten. Er hat die gleiche Rechte wie Du und dies schließt auch ein , sich über (neue) Gesetzte sich aufzuregen, rechtliche und politische Schritte dagegen einzuleiten und die Gesetze in Frage zu stellen. So was ist, glaube ich auch irgendwie Bestandteil einer Demokratie.

    2 Mal editiert, zuletzt von jeske ()

  • ...Aber es muss niemand, weil er anderst denkt, sich ein neues Land suchen. Obwohl es bestimmt einige dies gerne hätten und Andersdenkende ausweisen möchten....


    ..., sich über (neue) Gesetzte sich aufzuregen, rechtliche und politische Schritte dagegen einzuleiten und die Gesetze in Frage zu stellen. So was ist, glaube ich auch irgendwie Bestandteil einer Demokratie.

    Ich weise hier niemanden aus, zeige nur eine Möglichkeit auf, dass ja niemand gezwungen ist in Deutschland zu leben oder eben einer Tätigkeit nachzugehen, die eine Impfpflicht nach sich zieht.


    Natürlich kann man rechtlich und politisch gegen die Gesetze vorgehen, aber ich glaube nicht, dass man sie da so schnell los wird.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Niemand ist am Impf gestorben

    Diese Aussage finde ich so dargestellt unkorrekt :/


    Es geht ja auch nicht um einen tödlichen Impfschaden, sondern bereits um laut Definition:

    "Unter einem Impfschaden versteht man „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“ (§ 2 IfSG)."

    In meinem Freundes/ Verwandenkreise habe ich 2 Personen, die mit einer Familie bekannt sind, in der es je einen anerkannten Fall von einem schweren Impfschaden gab, was zu einer schweren Behinderung eines vorher gesunden Babys führte.

    Nebenwirkungen von Impfungen gibt es auch reichlich von Abgeschlagen, Krankheitsgefühl, Schmerzen an der Einstichstelle, Neurodermitisschübe, etc. Nebenwirkungen werden aber oft von vielen Ärzten in diesen Zusammenhang bagatellisiert oder bestritten.

    Vielleicht triggert das auch die Impfskeptis einiger Eltern.


    Aber rein statistisch ist die mögliche Schadensschwere bei einer Masernerkrankung wesentlich höher als eine mögliche Impfkomplikationen.

    Von daher ist diese Impfung sicher sinnvoll.


    Was nun aus dieser Impflicht sich juristisch ergibt, wird sicher einige Gerichte bemühen.

    Oder wie verhält sich ein Betriebsmediziner, wenn er bei einer Einstellungsuntersuchung feststellt, dass der neue Mitarbeiter für einen medizinischen Bereich nicht entsprechende der Pflicht geimpft wurde. (Einstellungsuntersuchungen finden aus Kapazitätgründen nicht immer vor dem Arbeitsbeginn statt).

    Kann der neue MA bei einem Nicht-nachkommen der Pflicht gekündigt werden?

    Wie sieht es mit Leiharbeitern aus, kann der Leihnehmer ein Attest über den Immunstatus anfordern ?


    Da dürfen einige Juristen noch viel Spass mit haben, wenn sie ihn noch nicht hatten.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Ein mühsamer Nebenkriegsschauplatz.


    In der Biologie ist nie etwas wirklich 100% (außer man wendet massive physische, biologische oder chemische Gewalt an, dann kann LD100 erreicht werden).


    Bei denjenigen, die durch eine Impfung entsprechende Schäden davontragen kann ebenso spekuliert werden, dass sie eine Infektion oder andere biologische/chemische Einwirkungen ähnlich schlecht oder vielleicht gar nicht ertragen hätten. Im nachhinein ist das schwer herauszufinden.


    Nicht zu leugnen ist, dass manche Zusatzstoffe in Impfungen - hauptsächlich aus wirtschaftlichen gründen - völlig indiskutabel sind. HIER müsste es scharfe Gesetze geben, die die Pantscher persönlich zur Rechenschaft ziehen, notfalls wie Israel vorgehen: im Ausland entführen und vor Ort vor Gericht stellen - und/oder den Importeur VOLL haftbar machen. Die Impfung an und für sich ist meines Erachtens die absolut sicherste und risikoärmste Methode, Leben zu erhalten und zu retten. Hier schlägt die Verantwortungsethik voll durch: wegen des möglichen Risikos für Einzelne die Gemeinschaft einem großen Schaden auszusetzen ist IMO nicht verantwortbar.


    Bei Grippe wäre die Impfpflicht sinnlos: der jährlich Geimpfte ist ausreichend geschützt, die nicht Geimpften können ihre Risiken gerne selbst einschätzen. Bei Corona - falls es eine Impfung geben wird - sehe ich das gleich. Bei Masern ist es kritischer.

  • BTW: Wenn ich meine bescheidene Meinung noch einfügen dürfte:

    Meines Wissens nach gibt es in Sachen Masern keine gesetzliche Imfpflicht, sondern die Notwendigkeit, eine Immunität nachzuweisen.

    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied: Habe ich eine Maserninfektion durchgemacht (ärztlich bestätigt) oder wurde früher mal geimpft, dann ist alles in Butter und ich kann in dem Job weiterarbeiten. Falls nicht, und erst hier kommt eine Pflicht zur Erlangung der Immunität (also Impfung) ins Spiel, dann muss ich mich halt impfen lassen, wenn ich einen bestimmten Job ausüben will.

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  • Ansgar: siehe 2 ter Post :S.

    Damit war Thema eigentlich erledigt.

    Aber wir lieben es ja weiter zu diskutieren.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


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  • ...sondern die Notwendigkeit, eine Immunität nachzuweisen.

    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied: Habe ich eine Maserninfektion durchgemacht (ärztlich bestätigt) oder wurde früher mal geimpft, dann ist alles in Butter und ich kann in dem Job weiterarbeiten. ...

    In der Regel erfolgt der Nachweis über den Titer. Dürften heute eigentlich alle Arbeitsmediziner in entsprechenden Einrichtungen veranlassen.


    de Uil, bei uns gibt es ein entsprechendes Anfrageformular, welches der Leiharbeitnehmer vor Beschäftigungsaufnahme vorlegen muss. Ist im Prinzip ein ärztliches Attest über erfolgte Impfung bzw. Titernachweis. Nicht nur zu Masern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.