Moin,
bei uns ist folgende Frage aufgetaucht: Für die Beschäftigten der Kinderbetreuung besteht nach Verordnungslage (Hessen) und gemäß unserem Hygienekonzept keine Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken. Nun ist eine Diskussion darüber aufgekommen, ob die Hauswirtschaftskräfte, die mit der Zubereitung von Speisen und Servieren beschäftigt sind, verpflichtet werden sollten, einen Mundschutz zu tragen.
Nach geltender Verordnungslage haben in Gaststätten und Übernachtungsbetrieben Küchenpersonal, Kellnerinnen und Kellner sowie Servicekräfte eine Mund-Nasen- Bedeckung im Sinne der Verordnung zu tragen. Für Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes nicht.
Das bedeutet, dass der Koch im Restaurant einen Mundschutz tragen muss, während der Metzger, der Bäcker, der Obsthändler mit seinen Waren hantieren und an Kunden weitergeben darf, ohne einen Mundschutz zu benutzen.
Wenn die Hauswirtschaftskräfte nun verpflichtet werden, einen Mundschutz zu tragen, müssten auch alle Beschäftigten, die am Essen teilnehmen und die Kinder beaufsichtigen, sowie alle Beschäftigten, die in irgendeiner Form beim Eindecken oder Abräumen der Tische, dem Bereitstellen von Getränken "zwischendurch" u.ä. beteiligt sind, einen Mundschutz tragen.
Es kann aus unserer Sicht nur die Varianten "Mundschutzpflicht für alle" oder "keine Mundschutzpflicht" geben. Der Hauptübertragungsweg des neuen Coronavirus ist die Tröpfcheninfektion. Das Bundesinstitut für Risikobewertung nimmt zu der Möglichkeit einer Schmierinfektion wie folgt Stellung:
Es gibt derzeit keine Fälle, bei denen nachgewiesen ist, dass sich Menschen auf anderem Weg, etwa über den Verzehr kontaminierter Lebensmittel oder durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben. Auch für andere humane Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel oder den Kontakt mit trockenen Oberflächen bekannt. Übertragungen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind allerdings durch Schmierinfektionen denkbar. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich
Aus unser Sicht ist daher keine Verpflichtung zum Tragen eines Mundschutzes für Hauswirtschaftskräfte erforderlich. Erschwerend kommen natürlich noch die thermischen Belastungen im Küchenbereich, sowie die relativ schnelle Durchfeuchtung der Masken durch temporäre hohe Luftfeuchtigkeit in den Küchenbereichen hinzu. Darüber hinaus, gibt es keine gesicherten Erkenntnisse, dass das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes eine Übertragung effektiv verhindert bzw. minimieren kann.Wie seht Ihr das?Gruß Frank