Hallo zusammen,
ich wurde letzte Woche von einem Auditor aufmerksam gemacht worden, wie wir in Zeiten der Corona es mit den Fahrgemeinschaften der Mitarbeiter regeln bezüglich Ansteckungsgefahr etc.
Zu diesem Thema bin ich mir nicht Sicher, wie weit hier der Arbeitgeber eingreifen darf und z.B. als GBU den Mitarbeiter sagen zu hat das diese nicht zu zweit oder dritt in einem Auto in die Arbeit kommen dürfen. Umwelttechnisch und für den Geldbeutel jedes einzelnen etc. macht dies ja Sinn.
Im weiteren Gespräch mit dem Auditor würde er im nächsten Audit auf eine solche GBU oder Anweisung schauen wollen, so sagte er mir dies zwischen die Blumen.
Wer hat hierzu Erfahrungen oder eine praktikable Lösung parat.
Vielen Dank.