GBU Fahrgemeinschaft Mitarbeiter während Corona

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  • Hallo zusammen,


    ich wurde letzte Woche von einem Auditor aufmerksam gemacht worden, wie wir in Zeiten der Corona es mit den Fahrgemeinschaften der Mitarbeiter regeln bezüglich Ansteckungsgefahr etc.


    Zu diesem Thema bin ich mir nicht Sicher, wie weit hier der Arbeitgeber eingreifen darf und z.B. als GBU den Mitarbeiter sagen zu hat das diese nicht zu zweit oder dritt in einem Auto in die Arbeit kommen dürfen. Umwelttechnisch und für den Geldbeutel jedes einzelnen etc. macht dies ja Sinn.


    Im weiteren Gespräch mit dem Auditor würde er im nächsten Audit auf eine solche GBU oder Anweisung schauen wollen, so sagte er mir dies zwischen die Blumen.


    Wer hat hierzu Erfahrungen oder eine praktikable Lösung parat.


    Vielen Dank.

    Mit freundlichem Gruß,


    M.S.

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  • Hi,


    der Weg zur Arbeit und zurück ist (abgesehen von Dienstreisen und der Nutzung von Firmenwägen, sofern eine private Nutzung der Firmenwägen ausgeschlossen oder vertraglich entsprechend beschränkt wurde) die private Angelegenheit des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, wie er zur Arbeit und zurück kommt. Die Forderung des Auditors ist weltfremd und mit unseren Rechtsgrundlagen nicht vereinbar.


    schöne Grüße

  • Hi,


    der Weg zur Arbeit und zurück ist (abgesehen von Dienstreisen und der Nutzung von Firmenwägen, sofern eine private Nutzung der Firmenwägen ausgeschlossen oder vertraglich entsprechend beschränkt wurde) die private Angelegenheit des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht vorschreiben, wie er zur Arbeit und zurück kommt. Die Forderung des Auditors ist weltfremd und mit unseren Rechtsgrundlagen nicht vereinbar.


    schöne Grüße

    Guten Morgen,


    dem ist aus meiner Sicht nichts mehr hinzu zu fügen!!!!

    LG aus Erfurt


    Torsten:303:

  • Hallo MrH,


    genau so war auch mein erstes Argument und meine Darstellung der Sachlage.


    Ich kann denen nicht vorschreiben wie Sie zur Arbeitsstelle kommen.

    Dienstreise und Unfallversicherungssicht ist was anderes.


    Gruß, M.S.

    Mit freundlichem Gruß,


    M.S.

  • Für Dienstfahrten ist eine entsprechende Regelung notwendig.

    Für die private Fahrt zur Arbeit gelten die Vorgaben aus den entsprechenden Verordnungen der Bundesländer, Landkreise und Städte.

    Wenn der Auditor etwas haben möchte, kann er bestimmt auch die entsprechende Rechtsgrundlage dazu benennen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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