Guten Morgen, in Zeiten von Corona stellt sich mir die Frage, ob es möglich ist, den theoretischen Teil der BSH Ausbildung auch online durchzuführen.
In den entsprechenden DGUV 205-023 hab ich dazu nichts gefunden.
Hat jemand dazu Erfahrungen?
Brandschutzhelfer aubilden
- gretex
- Erledigt
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Theorieausbildung sollte schon online auch möglich sein. Du musst halt sicherstellen, dass die Teilnehmer die Inhalte verinnerlicht und verstanden haben. Also Abfragen...
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Hallo,
ich würde darin keine Problematik sehen. Wobei
man natürlich auch anders verfahren kann. So
zum Beispiel je nach Raumverhältnisse, passt man
die Gruppengröße an. Damit hat man zwar einen
deutlich höheren Aufwand, aber es geht. Oder man
verlagert generell alles in den Außenbereich. Was
derzeit aufgrund von dem schönen Wetter möglich
ist. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten die
sich anbieten. Greift man zur Online-Variante sollte
man die Inhalte abfragen. Wobei man natürlich
die Sinnhaftigkeit hinterfragen kann, spätens
beim Praxisteil hat man dann eine Gruppe.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
webbasiert sehe ich für die Theorie kein großes Problem. Dies ist aktuell gängige Praxis in allen Bereichen (sogar Feuerwehrschule)
Problematisch sehe ich Präsenzschulungen. Diese sind nach der aktuellen (Stand genau jetzt ) CoronaVO in BW nur für "für den Dienstbetrieb notwendige" Versammlungen vor. Da stellt sich die Frage ob es zeitlich soo kritisch ist und die Notwendigkeit vorhanden ist.
Daher: Aufpassen. Genau abklären. Sonst wird es teuer...sehr teuer....
Gruß
dwein112
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Hallo,
Problematisch sehe ich Präsenzschulungen. Diese sind nach der aktuellen (Stand genau jetzt ) CoronaVO in BW nur für "für den Dienstbetrieb notwendige" Versammlungen vor. Da stellt sich die Frage ob es zeitlich soo kritisch ist und die Notwendigkeit vorhanden ist.
Daher: Aufpassen. Genau abklären. Sonst wird es teuer...sehr teuer....
Ich teile das so nicht. Auszug:
"(3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte, wenn sie
1. der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs einschließlich der innerbetrieblichen und -dienstlichen Aus- und Weiterbildung,"
Und das sehe ich beim BSH, aber auch grundsätzlich bei allen
Arbeits-/Brandschutzthemen als gegeben an. Einhaltung Abstand
soweit es geht und eine Mund-Nase-Bedeckung und gut ist.
Was soll es nämlich letztlich einem Unternehmen bringen, BSH
im Theorieteil am Computer zu schulen und dann vor der
Problematik vom Praxisteil zu stehen. Schließlich wäre der BSH
als solcher nicht einsetzbar, außer wir sagen jetzt: ASR/DGUV
interessiert uns jetzt gerade nicht....Theorie reicht aus.
Und ein Praxisteil Wochen später, halte ich auch nicht für
sinnvoll.
Das Instrument Computer bietet sich nur dahingehend an, in
dem man die zeitliche Dauer der Zusammenkunft in Gruppen,
reduzieren kann.
Völlig unabhängig davon, in BW steht eine weitere Änderung der
Coronaverordnung an. Bildungseinrichtungen wie Vhs, Sprachschulen
etc. dürfen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Was für mich
persönlich noch weniger ein Grund ist, an der Rechtmäßigkeit
der Durchführung von BSH-Schulungen, Unterweisungen zu zweifeln.
Gruß
Simon Schmeisser
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Naja,
es stellt sich die Frage, ob die BSH Ausbildung wirklich so dringend ist, dass diese nicht noch warten kann. Ich rede vonWochen, nicht Jahren.
Problematisch ist, dass sich die Verordnungen aktuell täglich ändern und in der Presse schon Lockerungen bekannt gegeben sind, die noch nicht in einer gültigen Rechtsverordnung stehen. Ich habe bis Juli keine Termine ausgemacht.
Die Definition ""..der Aufrechterhaltun des Arbeits- und Dienstbetriebes... zu dienen bestimmt sind". Der Betrieb läuft auch ohne BSH Ausbildung, da es diese eh schon gegeben haben muss (sollte). Schwieriges Thema, aber aktuell leider mein täglich Brot.
Gruß
dwein112
-
Hallo,
Problematisch ist, dass sich die Verordnungen aktuell täglich ändern und in der Presse schon Lockerungen bekannt gegeben sind, die noch nicht in einer gültigen Rechtsverordnung stehen. Ich habe bis Juli keine Termine ausgemacht.
Das kann jeder für sich entscheiden, wie er die Sachlage
bewertet. Ich habe z.B. keine Bedenken. Und hinsichtlich den
Lockerungen, ja, Zustimmung. Auf der anderen Seite aber
auch ganz ehrlich, wer sich ausschließlich der Information
der Presse bedient, dem ist hier auch nicht zu helfen. Es
handelt sich hier schließlich nur um eine Verordnung mit
einem überschaubaren Textteil. So kann man innerhalb
von wenigen Minuten prüfen, ob die Durchführung rechtlich
sauber ist oder nicht. Wenn das für einen Brandschutzbeauftragten,
gerade für einen externen Brandschutzbeauftragten ein
zu hohes Erfordernis ist, sollte man seine Berufswahl überdenken.
Der Betrieb läuft auch ohne BSH Ausbildung, da es diese eh schon gegeben haben muss (sollte). Schwieriges Thema, aber aktuell leider mein täglich Brot.
Sicherlich müssten BSH vorhanden sein. Wenn man aber mal ehrlich
ist, ist das in vielen Unternehmen bis heute nicht der Fall. Da ist die
ASR A2.2 auch heute noch ein Fremdwort. Ich habe nicht wenige
Unternehmen, da kommt man nur, wenn im Rahmen der BVS auf
die Finger geschaut wurde. Und selbst wenn BSH vorhanden sind,
gerade aufgrund der aktuellen Situtation kann es sehr wohl ein
Ausbildungsbedarf geben. Jetzt denken wir nur mal an Mitarbeiter,
die zum Beispiel zur Risikogruppe gehören und BSH sind. Ich habe
da zwei Fälle, in denen werden diese als BSH nicht mehr eingesetzt,
teils weil sie gar nicht im Unternehmen arbeiten, sondern vielmehr
im Homeoffice. Und dann kann schnell ein Ausbildungsbedarf
bestehen. Oder man denke an Unternehmen in denen sich
Arbeitszeiten verschoben haben und in Schichten gearbeitet wird,
auch da kann ein Bedarf an BSH-Ausbildung bestehen.
Trotz Corona kann ich mich momentan über mangelnde Nachfrage,
nicht beklagen. Was mich überrascht hat. Im März als das
Theater los gegangen ist, hatte ich sogar Kindergärten, die jetzt
die Gunst der Stunde durch Schließung für BSH-Ausbildungen,
nutzen wollten. Damals war das aber im Hinblick auf die Rechtslage
nicht so einfach möglich, zumindest in BaWü. RLP hatte man noch
einen Spielraum.
Gruß
Simon Schmeisser
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Moin
unsere Schulungen wurden aktuell noch einmal abgesagt. Nächster theoretisch reglärerer Termin ist im September.
Bei den Löschübungen wäre Abstand kein Problem bei uns gewesen.
OK, wenn man natürlich den Griff nach jedem Teilnehmer desinfiziert, hätte es einen Satz heisse Finger geben können...
Onlineunterweisingen gibt es bei uns teilweise auch schon, da hätte die TN erst diesen machen können, und dann einen etwas länger Praxisteil, um Verständnisfragen zu stellen.
Die Realität ist, dass ich zwar viele Kurse mit sehr motiviereten TN habe, aber es gab auch schon einzelne Kurse, wo kaum eine Wortmeldung im Theorieteil kam. Prüfung ist nirgens vorgesehen (die wäres wäre bei der Onlineschulung sogar vorhanden).
Und nachdem MA besonderes aus einer bestimmten Berufsgruppen mitten im Praxisteil sang-und klanglos gegangen sind, gab es die Unterschrift auf der Teilnehmerbescheinigung erst zum Schluss.
Von daher ja , ich könnte mir vorstellen, z Zt BH zu schulen, aber eine zwingende Notwendigkeit sehe ich gerade auch nicht, weil viel gerade andere Prioritäten bei ihren Tätigkeiten haben.
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Die UKBW hat uns abgeraten pauschal alle zu schulen. Nur dort, wo neue Brandschutzhelfer ausgebildet werden sollten, weil es notwendig ist sollen Schulungen durchgeführt werden. Für den Rest werden die Schulungen auf Unbestimmt, vorraussichtlich Herbst, verschoben. Ebenso mit den Ersthelfern auch.
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Hallo,
aber es gab auch schon einzelne Kurse, wo kaum eine Wortmeldung im Theorieteil kam
Weil?
Und nachdem MA besonderes aus einer bestimmten Berufsgruppen mitten im Praxisteil sang-und klanglos gegangen sind, gab es die Unterschrift auf der Teilnehmerbescheinigung erst zum Schluss.
Das hatte ich noch nicht. Ich hatte aber mal jemand, der hat das
ganze mit der Frühstückspause verwechselt. Dementsprechend
habe ich den Herren damals rausgeworfen aus der BSH-Ausbildung,
da ich die Eignung bezweifelt habe.
Gruß
Simon Schmeisser
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Weil?
Das hätte ich auch gerne gewusst...mein Kollege und ich waren wie immer drauf. Ich denke, ein richtig motivierte Teilnehmer ziehen die anderen mit, aber wenn es an denen fehlt...
Dementsprechend
habe ich den Herren damals rausgeworfen aus der BSH-Ausbildung,
da ich die Eignung bezweifelt habe.
in einem Fall, war ich gerade mit interessierten anderen Teilnehmern beschäftigt und sah im Augenwinkel, wie sich zwei Ärzte in der Ferne davon machten. Ihnen nachzurenne war mir dann echt zu blöd !
Ich habe mich dann mit der Verwaltung abgesprochen (ich kann nicht immer alle Namen den TN zuordnen) und wie geschrieben, die Konsquenz ist, dass es die Teilnehmerliste mit der notwendig zu leistenden Unterschrift erst am Ende gibt. (ich sag auch, warum das so ist). Ich habe nur noch das Mittel dieser Liste zur regulierung, die Zertifikate kann jeder TN selber runterladen, sie wird aufgrund der Unterschrift auf der TN-Liste eingestellt
Wenn ein TN viel zu spät kamen (das passiert einfach mal im Krankenhaus), habe ich sie auch schon gebeten den entsprechenden Teil noch einmal besuchen. Das klappte auch gut
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Also der Sommer bietet sich mehr als an, um Brandschutzhelfer auszubilden. Räume lassen sich komplett lüften, locker belegen, und die Übungen können draußen stattfinden. Setzt man die Wiese in Brand, hat man auch schon die Löschmittel dabei...