Hallo Zusammen,
ich stoße gerade auf folgende Fragestellung: in einem Neubau (WfbM) werden gerade die Fußbodenbeläge für die einzelnen Bereiche ausgeschrieben.
Nun-für die jeweiligen Bereiche sind ja auch unterschiedliche Vorgaben zum R Gruppe (Bewertungsgruppe der Rutschgefahr) vorgegeben.
Ist alles berücksichtigt nach ASR A1.5/1.2...
Jetzt meine Problem: im Furbereich gilt R 9 , aber was gilt , wenn in den Fluren schon Waschgelegenheiten vorhanden sind? Gilt dann automatisch für den gesamten Furbereich die Anforderung von R 10? Ich spreche hier von über 500 m² Flurbereich und insgesamt 4 Waschbecken.
Der Bauher möchte keinen Wechsel des Bodenbelags.
Vielen Dank schon einmal.
Grüße Dörk