Schutzmaßnahmen gegen Ausrutschen

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  • Hallo Zusammen,


    ich stoße gerade auf folgende Fragestellung: in einem Neubau (WfbM) werden gerade die Fußbodenbeläge für die einzelnen Bereiche ausgeschrieben.

    Nun-für die jeweiligen Bereiche sind ja auch unterschiedliche Vorgaben zum R Gruppe (Bewertungsgruppe der Rutschgefahr) vorgegeben.

    Ist alles berücksichtigt nach ASR A1.5/1.2...


    Jetzt meine Problem: im Furbereich gilt R 9 , aber was gilt , wenn in den Fluren schon Waschgelegenheiten vorhanden sind? Gilt dann automatisch für den gesamten Furbereich die Anforderung von R 10? Ich spreche hier von über 500 m² Flurbereich und insgesamt 4 Waschbecken.

    Der Bauher möchte keinen Wechsel des Bodenbelags.


    Vielen Dank schon einmal.

    Grüße Dörk

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  • Guten Morgen,


    ich würde die Empfehlung geben, es wie in der ASR A 1.5/1.2 Punkt 12 Räume des Gesundheitsdienstes/der Wohlfahrtspflege R 9 zu verwenden, wie du es schon geschrieben hast!

    LG aus Erfurt


    Torsten:303: