Beauftragung - Welches sind die Rechtsfolgen für vEFK

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  • Hallo zusammen,

    im Betrieb soll eine Mitarbeiter als vEFK benannt werden. Dazu habe ich eine Bennungsurkunde erstellt (nach Vorlage aus dem Internet)

    In dieser wird auf die Rechtsfolge hingewiesen, allerdings keine weiteren Informationen dazu.

    Wie ist die Rechtsfolge und welche Hinweise dazu können in die Benennungsurkunde aufgenommen werden?

    Hat da jemand eventuell einen Tipp oder eine Vorlage, aus der die Rechtsfolge hervor geht?

    Vielen Dank und sonnige Grüße

    Hiklo

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  • Dazu habe ich eine Bennungsurkunde erstellt (nach Vorlage aus dem Internet)

    In dieser wird auf die Rechtsfolge hingewiesen, allerdings keine weiteren Informationen dazu.

    Warum machst Du so etwas, wenn Du Dich damit nicht auskennst?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Warum machst Du so etwas, wenn Du Dich damit nicht auskennst?

    Na ja, Formulare downloaden sollte jeder können - selbst eine SiFa.

    Bevor ich viel zur VEFK schreibe:

    https://www.sifa-sibe.de/sicherheitsing…ektrofachkraft/

    https://www.weka.de/elektrosicherh…fachkraft-vefk/

    Die Links stellen auch meinen aktuellen Kenntnisstand dar, ich mache sie mir also zu Eigen.

    Noch ein WICHTIGER Hinweis für die arme Sau werdende VEFK: unter 100K Brutto, sauber geklärten Budgets und Verantwortlichkeiten KEINESFALLS unterschreiben.

    Diese Aussage treffe ich aus der Erfahrung mit der Suche nach einer VEFK in einer relativ mächtigen GmbH, die 100%-Tochter eines Großkonzerns ist. Es hat sich allerdings niemand zur VEFK bereit erklärt, als ich noch dort war. Die zu stemmende Verantwortung und die gebotenen Bezüge konnten nicht in Einklang gebracht werden.

  • Na ja, Formulare downloaden sollte jeder können - selbst eine SiFa.

    Ist aber nicht der Job einer SiFa. Du bist doch sonst immer so bemüht eindeutige Abgrenzungen zu ziehen und Tätigkeiten, die nicht Aufgabe der SiFa sind, entsprechend abzulehnen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ist aber nicht der Job einer SiFa. Du bist doch sonst immer so bemüht eindeutige Abgrenzungen zu ziehen und Tätigkeiten, die nicht Aufgabe der SiFa sind, entsprechend abzulehnen.

    Das hast Du falsch verstanden. Ich "kann" alles. Aber ich kläre im Vorfeld, dass das nichts mit SiFa zu tun hat. Vorhin auch: das Arbeitsmittel hatte Qualitätsmängel. Habe darauf hingewiesen, aber auch gleichzeitig gesagt, dass ich das weder protokolliere, noch weiterleite - es geht mich nichts an. "Fire and forget". Ein Sicherheitsmangel war's nicht - kann aber zu einem werden, wenn das Teil wegen des Qualitätsmangels defekt ist, und trotzdem weiter vewendet wird - das ist aber in erster Linie eine Unterstellung (und Unterstellungen trage ich nicht in die GBU weiter). In zweiter Linie eine Notiz für mich, beim Passieren des Arbeitsbereiches auf dieses Arbeitsmittel zu schauen, ob es noch intakt ist, und wenn nicht, dann zu sperren. 5W-Ergebnis: Qualitätsmangel. So schnell kann ich dann sein :44:

    Insofern kann eine SiFa auch Formulare downloaden, aber er sollte klarstellen, dass das eine Gefälligkeit ohne SiFa-Hut war, und von der SiFa-Zeit abgegangen ist.

  • Rechtsfolge

    Um eine Person zur verantwortlichen Elektrofachkraft zu bestellen, muss der Unternehmer die richtige Person auswählen.

    Die Aufgabenbereiche, Kompetenzen und die damit verbundene Abgrenzung der Verantwortung müssen genau definiert sein.

    Beauftragt der Unternehmer einen ungeeigneten Mitarbeiter mit dieser Arbeitsaufgabe, so wird er seiner Auswahlverantwortung nicht gerecht.

    Juristisch betrachtet liegt damit ein Organisationsverschulden des Unternehmers vor. Würde in so einem Fall ein Arbeitsunfall geschehen, müsste sich der Unternehmer gegebenenfalls vor Gericht verantworten.

    Warum machst Du so etwas, wenn Du Dich damit nicht auskennst?

    Sagt alles !!!

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.