Fake CE?

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  • Konformitätserklärungen enthalten ja relativ wenige (Pflicht-)Inhalte.


    Ein optionaler Inhalt ist die Auflistung der Normen, die der Erklärung zugrunde liegen.


    Nun habe ich ein Produkt vor mir (aus Felix Austria), mit einer Konformitätserklärung, mit Nennung von Normen, die alle drei nicht auf das Produkt anwendbar sin, insbesondere die mit elektrischem Bezug nicht, weil in dem Produkt nicht die Spur einer Elektrik ist.


    Außerdem:


    Als ich das Produkt für eine GBU nach BetrSichV Verordnung vor mir hatte, dachte ich mir, das es unmöglich CE haben kann, da es in einen unsicheren Zustand geraten konnte, und der Nutzer dies nicht einmal bemerken würde (bis jemand schreiend auf dem Boden liegt, weil er vom Produkt verletzt wurde).


    Es ist auch nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob das Produkt in einem unsicheren Zustand ist, oder nicht. Der unsichere Zustand ist teilweise auch nicht einfach behebbar.


    Der unsichere Zustand resultiert aber aus einem schnöden Bedienteil, dessen Qualität miserabel ist, und dessen Position...

    - arettiert

    - falsch arettiert

    - offen

    ...kaum erkennbar ist.


    Das Bedienteil müsste eine Arretierung auslösen, die zuverlässig arretiert. Man kann aber selbst bei entsprechender Bedienteilstellung nicht erkennen, ob das, was arretiert werden muss, tatsächlich arretiert ist.


    Alles in allem sehe ich das Produkt rein konstruktiv (Sonderanfertigung für uns) nicht als sicher an. CE hin oder her, ich würde keinerlei Freigabe für das Teil empfehlen.


    Zivilrechtliche Frage:

    Ist CE immer "gültig" und der Kaufvertrag damit erfüllt (egal was für Bulls*t da drin steht), oder kann der Betreiber die Konformitätserklärung auf Grund inhaltlicher Mängel zurückweisen, wenn er mindestens eine falsche Angabe findet, und eine Neue verlangen?


    Kann ich die Herausgabe der Unterlagen, die zur Konformitätserklärung geführt haben, verlangen? Ich würde gerne sehen, welche Punkte der Checkliste bearbeitet wurden - und wie.

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  • Kann ich die Herausgabe der Unterlagen, die zur Konformitätserklärung geführt haben, verlangen?

    Im Nachgang ist dies meistens schwer zu bekommen.

    Am besten vorher per Lastenheft regeln.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich kann mich Tanzderhexen nur anschließen.

    Du hast allerdings noch eine Möglichkeit:
    Du lässt das Produkt der zuständigen Behörde zur Prüfung zukommen und bittest dort um Klärung des Sachverhalts.
    Ist die CE-Kennzeichnung unberechtigt angebracht, wird die Behörde beim Hersteller / Vertreiber tätig (Auflagen, Bußgelder, ...) und du kannst aufgrund dieses Mangels vom Kaufvertrag zurücktreten.

    Ob du allerdings dein Geld zurückbekommst, steht auf einem völlig anderen Blatt, ggf. musst du einen gerichtlichen Titel erlangen.

    Beste Grüße,
    Udo


    Sapere aude!
    (Horaz)

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  • Wenn der Hersteller uneinsichtig ist, dann die Marktaufsichtsbehörde aufmerksam machen oder zumindest dem Hersteller gegenüber dies so kommunizieren und du wirst sehen, er lenkt ein.


    Das ist meine Erfahrung als langjähriger CE-Koordinator und SiFa...

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Wenn der Hersteller uneinsichtig ist, dann die Marktaufsichtsbehörde aufmerksam machen oder zumindest dem Hersteller gegenüber dies so kommunizieren und du wirst sehen, er lenkt ein.

    So würde ich das auch sehen....!

    Darüber hinaus ist es eigentlich nicht möglich von dem Hersteller als Käufer mehr zu fordern als die Dokumente die generell Auslieferungsdokumentation sind.

    Da gehören alle relevanten Dokumente die zur Konformitätserklärung führen im Normalfall nicht zu.

    Sollten also nach wie vor berechtigte Zweifel über die Konformität / Sicherheit bestehen, bleibt eigentlich nur der Weg über die Marktaufsichtsbehörde und ich würde dringend davon abraten selber an dem Gerät Nacbesserungen vorzunehmen.

    Im Zweifelsfall werdet Ihr selber zum Hersteller - und wo nehmt Ihr dann die Dokumente der ursprünglichen Maschine her?

  • Kleine Anmerung hierzu noch ohne jetzt auf zivilrechtliche Ansprüche all zu sehr eingehen zu wollen:


    Da es sich um eine Sonderanfertigung für euch handelt und ihr offensichtlich die Konformität anzweifelt, könnt Ihr dieses natürlich als Mangel Im Sinne eines Kaufvertrages geltend machen.

    Dann must Ihr evtl. natürlich auch den Nachweis antreten das eurer Meinung nach der Kazufvertrag nicht erfüllt wurde.


    Aber hierzu mal was anderes - Ich glaube nicht zwingend das es sich um ein "Fake CE" handelt - oder wie auch immer man das nennen will.

    Meinen Erfahrung in der Vergangenheit waren, das selbst größere Unternehmen, trotz der Tatsache das es die Verpflichtung zur Erklärung der Konformität von bestimmten Produkten ja nicht erst seit gestern gibt, die Kenntnis darüber was dazu gehört und das sie ggfs. die Konformität erklären müssen, gar nicht haben.

    Häufig handelt es sich in diesem Zusammenhang auch um ein Akzeptanzproblem für das Thema CE - nach dem Motto "das ist dann nur noch mehr bürokratischer Quatsch und kostet nur unnötig Geld welches der Kunde nicht bezahlen will"!


    Gruß Jens

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  • Die Hersteller in Europa haben doch nach Selbstverantwortung gerufen. Dann sollen / müssen Sie auch lernen damit umzugehen.


    Das CE-besagt nur (zumindest für die MaschRL) dass ich als Hersteller alles dafür getan habe, um mein Produkt sicher "bestimmungsgemäß" verwenden zu können. Jedem Hersteller, der das als bürokratischen Schwachsinn sieht, begegne ich mit der Frage, ob er seine Tochter mit 16 Jahren auch an seiner "nicht sicheren" Maschine arbeiten lassen würde.


    Ähnlich wie bei der ISO Zertifizierung muss man als Hersteller von Maschinen das Inverkehrbringen in seine Prozesse integrieren und mit Leben füllen, dann ist das kein unnötiger Quatsch und viel Aufwand, sondern gut zu handeln und ich brauch keine Sorge haben, dass mein Kunde nicht auch die zweite Maschine bei mir kauft - Vertrauen schaffen.

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Hallo Michael,


    das von Dir oben dargestellte habe ich auch nicht in Frage gestellt! Eher im Gegenteil, da ich es genauso sehe - und es meiner Meinung nach auch keine 2 Sichtweisen gibt!


    Es spiegelt nur meine leidvollen Erfahrungen der letzten Jahre als CE-Koordinator wieder - und das ist eigentlich traurig genug.


    Gruß Jens

  • Hallo Jens,


    so habe ich es auch nicht aufgefasst...

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • Hallo Kollegen,

    wir hatten letzte Woche ein Inhouse Seminar zum Thema: Feuer- und Rauchschutzabschlüsse. Eine Erkenntnis daraus passt hier zum Thema:


    "Die Produktnorm EN 16034 „Türen, Tore und Fenster – mit Feuer und/oder Rauchschutzeigenschaften“ ist im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und seit 01.November 2016 in Kraft.


    Feuer- und Rauchschutzabschlüsse die unter die EN 16034 fallen müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Es wurde eine dreijährige Koexistenzphase festgelegt, dass bedeutet die Möglichkeit der parallelen Nutzung von CE-Kennzeichnung und der bisherigen Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ) und dem allgemeinen bauaufsichtlichem Prüfzeufgnis (AbZ).


    Ab 01.November 2019 ist das CE-Zeichen verpflichtend. Damit können CE- gekennzeichnete FS- und RS Abschlüsse in Verbindung mit einer Leistungserklärung europaweit gehandelt werden."


    Also CE Kennzeichnung auch an Brandschutztüren. Mit all dem oben erwähnten Leid.:(


    VG Reinhard

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  • Hallo Reinhard,


    die Kennzeichnung mit CE-Zeichen und Konformitätserklärung ist eine Herstellererklärung.


    Zunächst müsstest ihr prüfen unter welche Richtlinie eure Brandschutztüren fallen. Vermutlich ist deine benannte Norm dann eine harmonisierte Norm aus der dir noch unbekannten Richtlinie oder wird im Zuge der genannten Übergangsfrist zur harmonisierten Norm.


    Das gilt es zunächst zu prüfen, bevor von "Leid" die Rede ist..

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • ...sorry, sollte immer erst genau lesen. Du schreibst ja Amtsblatt der EU...doch zu welcher Richtlinie? 2006/42/EG?

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften

  • (...)

    Aber hierzu mal was anderes - Ich glaube nicht zwingend das es sich um ein "Fake CE" handelt - oder wie auch immer man das nennen will.

    (...)


    Ich stelle das schlicht fest. Wenn in der CE Konformitätserklärung Produkteigenschaften und Bezeichnungen stehen, die mit dem Produkt nichts zu tun haben, ist das ein "cut'n paste" Dokument - ohne technischem Hintergrund.

  • "cut'n paste" Dokument - ohne technischem Hintergrund.

    genau das meine ich mit Leid. Erst wenn hinter dem CE eine 4 stellige Nummer (der benannten Stelle) steht, hat es eine Aussagekraft.


    cc Michael

    „Die Norm EN 16034:2014 ist nur in Verbindung entweder mit

    EN 13241-1:2003+A2:2016 oder mit EN 14351-1:2006+A2:2016 anzuwenden.“ Das ist europäisches Recht und die deutsche Untersetzung ist DIN EN 16034 (seit 01.November 2016 in Kraft !)

    ************************************************************

    Es war ein tolles Seminar und hat bei mir zur Erkenntnis geführt das "Brandschutztüren keine Lobby haben". Sprich in allen Lebensdauerfasen eines Gebäudes vernachlässigt werden. :wacko:


    VG Reinhard

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  • ...das gilt für alle baumustergeprüften Produkte. Die vierstellige Nummer ist die Zulassungsnummer zur Baumusterprüfung...

    Schöne Grüße

    Michael | tedok-woertz.de

    CE-Koordinator für Maschinenrichtlinie / Sicherheitsfachkraft der Berufsgenossenschaften