Kennzeichnung von nicht aufgeschalteten Brandmeldeanlagen

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  • Hallo zusammen,

    ich stelle mir eine Frage bezüglich der Kennzeichnung von nicht zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Bzw. über die Kennzeichnung der Handdruckknopfmelder von einer solchen Anlage, diese löst ja "nur" einen Hausalarm aus.

    Laut der ASR 1.3 müssen Brandschutzeinrichtungen ja in "rot" gekennzeichnet werden, dies müsste ja dann auch für die Druckknopfmelder gelten. Das Problem ist nur, dass dadurch (zumindest für mich) suggeriert wird, dass im Falle einer Auslösung per Druckknopfmelder automatisch die Feuerwehr informiert wird. In der alten Kennzeichnung (BGV A8 glaube ich) ist ja aufgeführt, dass blaue Kennzeichnungen für Hauslarme und rote Kennzeichnungen für aufgeschaltete Brandalarme stehen.

    Jetzt zu meiner Frage wie Kennzeichne ich die Druckknopfmelder richtig ? Ein blaues Druckknopfmelder Schild ist mir nicht bekannt.

    Ich hoffe ich konnte mein Problem gut deutlich machen, ansonsten stellt mir gerne Rückfragen !

    Vielen Dank für eure Hilfe ! 8)

    Einmal editiert, zuletzt von Toxic1900 (14. Mai 2020 um 14:08)

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  • Hunger-Tobias Vielen Dank ! Das ist tatsächlich schon einmal ein Anfang, ich scheine zumindest nicht der einzige zu sein der sich schon einmal mit dieser Frage auseinandergesetzt zu haben. Jetzt müssten die Schilder nur noch lang nachleuchtend zu bekommen sein, dann würden sie sofort gekauft werden !

    Nur die Frage ist, wäre eine solche Kennzeichnung denn zulässig, oder ist eine rote Kennzeichnung verpflichtend? :wacko:

  • Ich sehe das so wie du.

    Da es sonst zu Verwechslung kommen könnte sollte eine Unterscheidung zwischen GWA und BMA erfolgen.

    Wichtiger ist hierbei jedoch, dass die Mitarbeiter darin unterwiesen werden und sie das Vorgehen kennen.

    Ein "normaler" Mitarbeiter kennt eventuell die Unterschiede nicht, kennt nur den roten DKM und ist irritiert und nutzt es nicht oder vergisst den Notruf im Anschluss.

    Lachen ist die beste Medizin - Außer man hat Durchfall.....

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  • DKM mit Aufschaltung sind in rot und dem Text "Feuerwehr" auszuführen

    DKM ohne Aufschaltund sind blau mit dem Text "Hausalarm" auszuführen

    DIN 14675

  • Guten Tag zusammen,

    vielen Dank für eure Hinweise !
    In der DIN14675 wird von der Ausführung der DKM selbst gesprochen, hier ist es klar und mir bewusst, dass diese, wie beschrieben rot bzw blau mit entsprechendem Test auszuführen sind.

    Meine Frage war auf die zusätzliche Beschilderung bezogen um die Erkennbarkeit zu verdeutlichen. Ich denke aber, wenn ich die von Hunger-Tobias empfohlenen blauen Kennzeichnungen verwende mache ich nichts falsch. Das würde ja nur die DIN14675 bestätigen und entsprechend "erweitern"

    Vielen vielen Dank für eure Hilfe !

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