Hallo zusammen,
ich stelle mir eine Frage bezüglich der Kennzeichnung von nicht zur Feuerwehr aufgeschalteten Brandmeldeanlagen. Bzw. über die Kennzeichnung der Handdruckknopfmelder von einer solchen Anlage, diese löst ja "nur" einen Hausalarm aus.
Laut der ASR 1.3 müssen Brandschutzeinrichtungen ja in "rot" gekennzeichnet werden, dies müsste ja dann auch für die Druckknopfmelder gelten. Das Problem ist nur, dass dadurch (zumindest für mich) suggeriert wird, dass im Falle einer Auslösung per Druckknopfmelder automatisch die Feuerwehr informiert wird. In der alten Kennzeichnung (BGV A8 glaube ich) ist ja aufgeführt, dass blaue Kennzeichnungen für Hauslarme und rote Kennzeichnungen für aufgeschaltete Brandalarme stehen.
Jetzt zu meiner Frage wie Kennzeichne ich die Druckknopfmelder richtig ? Ein blaues Druckknopfmelder Schild ist mir nicht bekannt.
Ich hoffe ich konnte mein Problem gut deutlich machen, ansonsten stellt mir gerne Rückfragen !
Vielen Dank für eure Hilfe !