Prüfung von Transportkörbe für Fassrohstoffe

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  • Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zu der Prüfung von Betriebsmitteln.

    Müssen Transportkörbe für Fassrohstoffe wiederkehrend geprüft werden und wenn ja,

    von wem (welche Qualifikation ist nötig) und wo steht das geschrieben?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    Gruß aus dem schönen Norden.

    Hilko

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  • Was sind Transportkörbe für Fassrohstoffe?

    Ich gehe einmal davon aus, dass diese als Arbeitsmittel eingesetzt werden, dann dürfte die passende Regelung die BetrSichV sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Meinen Anstand Vergessen :)

    Guten Morgen, hier mal ein Auszug aus dem www:

    Im Wasserhaushaltsgesetz werden umfangreiche Vorgaben bzgl. der Lagerung wassergefährdender Stoffe gemacht – so zum Beispiel, dass diese auf entsprechenden Auffangwannen gelagert werden müssen und welches Volumen die Auffangwannen haben müssen. Aber müssen Auffangwannen auch regelmäßig geprüft werden und wenn ja, wie häufig hat so eine Prüfung zu erfolgen?

    Die klare Antwort ist „Ja“ – nach dem Wasserhaushaltsgesetz müssen Auffangwannen – egal ob es sich um Stahl-Auffangwannen oder Auffangwannen aus Kunststoff handelt – regelmäßigen Prüfungen unterzogen werden. Diese notwendigen Prüfungen sind gestaffelt und reichen von kontinuierlichen Prüfungsobliegenheiten bis hin zu jährlichen oder zweijährlichen Prüfungen für die im Einsatz befindlichen Auffangwannen. Prüfung von AuffangwannenAlle Auffangwannen müssen regelmäßig geprüft werden

    Alle Auffangwannen müssen im Einsatz frei von Wasser oder Schmutz gehalten und eventuelle Beschädigungen am Oberflächenschutz (wie der Lackierung oder Pulverbeschichtung bei Stahl-Auffangwannen) müssen umgehend beseitig werden, um eine Korrosion zu vermeiden. Diese Aufgabe gilt jederzeit, so dass hier eine kontinuierliche Prüfung bzw. Aufmerksamkeitspflicht nach dem WHG vorliegt. Mindesten wöchentlich hat zusätzlich eine Sichtprüfung der Auffangwannen zu erfolgen. Zusätzlich müssen Auffangwannen und Gitterroste alle zwei Jahre im Detail in Augenschein genommen werden, um Schäden erkennen zu können. Gleichzeitig müssen Auffangwannen immer auf Leckagen prüfbar sein. Die eigentliche Prüfung selbst erfolgt dabei nicht durch den Nutzer der Auffangwannen, sondern durch ausgewiesene Fachbetriebe. Neben den Prüfungen selbst ist außerdem eine Dokumentation anzufertigen, um die Ergebnisse festhalten zu können. Gerade im Schadensfall kann sich ein Unternehmen durch eine lückenlose Dokumentation der Auffangwannen-Prüfungen bzgl. der Schuldfrage häufig besserstellen, so dass hier ein besonderes Augenmerk liegen sollte.

    Quelle: https://www.lagertechnik-profishop.de/infocenter/201…e-vorschriften/

    Fazit für mich: Klares Ja.

    Grüße aus Brandenburg

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  • Das ist somit eine mobile Auffangwanne. Diese benötigen in der Regel eine bauaufsichtliche Zulassung. Sichtprüfung mindestens wöchentlich. Zustandsprüfung mit Protokoll mindestens alle 2 Jahre. Weitere Infos z.B. hier. Ansonsten, wie oben bereits beschrieben als Arbeitsmittel nach BetrSichV eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und notwendige Prüfungen mit Intervallen festlegen.

    Nachtrag: Als Anlage nach AwSV sind noch weitere Dokumente erforderlich. Mindestens ein Merkblatt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

    Einmal editiert, zuletzt von AxelS (15. Mai 2020 um 07:27)