Hallo &
Unsere Instandhaltung war kreativ und hat für das Durchtrennen von Drahtseilen einen Arbeitstisch gebaut:
- Arbeitstisch, Höhe xx cm (wird noch nachgemessen)
- Winkelschleifer, befestigt an einem federgehaltenen Hebel (Winkelschleifer bleibt in erhabener Position bei Nichtnutzung)
- Funkenfang aus Gummi (da evtl. Einzugsgefahr besteht, Neupositionierung/ Austausch gegen Plexiglas wenn zulässig)
- Not-Aus und Hauptschalter an Vorderseite des Tisches (Betrieben wird der Winkelschleifer über 230V Gleichstrom)
- Festspanneinrichtung für den Draht, der als Meterware von einer Rolle geschnitten werden soll
20200512_102913.jpg20200512_102906.jpg20200512_102931.jpg20200512_102924.jpg
Nach Rücksprache mit einem sehr hilfsbereitem Kollegen (Vielen Dank!) wäre der Werdegang Neubeurteilung GB für die Konstellation mit Hinweis auf Interpretationspapier des BMAS, Info an OL (Die wissen davon explizit nix) & ggf. Kontakt mit BG ob so okay.
Alternativ wäre evtl. das Procedere einer CE-Kennzeichnung anzudenken, wobei das Betriebsmittel nachweislich ja nicht wesentlich in Funktionsweise oder Art geändert wurde.
habt ihr Anmerkungen, Hinweise, Fachwissen? Lasst es mich gern Wissen, man kann nur schlauer werden