Entsorgung von leeren Behälter Flussmittel AG-5 flux

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  • Guten Tag,

    ich habe eine Frage bezüglich der Entsorgung von leeren Flussmittelbehältern (Kunststoffbehälter).

    Wie kann ich diesen Sammeln bzw. Entsorgen?

    AVV 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.

    Link zum Sicherheitsdatenblatt:

    https://www.tme.com/Document/d9fb7…G5%28100_DE.pdf

    Vielen Dank für eure Hilfe

    Grüße Martin

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  • Na, der Hersteller liefert im SDB doch fast alle relevanten Daten mit. Die AVV 15 01 10 passt, zumindest wenn man die Einstufung des Produktes als korrekt ansieht. Ein Flammpunkt wird nicht genannt, aber den kann man näherungsweise anhand der Hauptkomponente ableiten. Die Gefahrenrelevante Eigenschaft ist somit HP 3.

    Details sind dem Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung zu entnehmen.

    In der Praxis wird man, je nach Menge, einen entsprechenden Entsorger damit beauftragen. Bei unter 20t/a geht es über Sammelentsorgungsnachweise.

    Übrigens, das SDB ist mangelhaft!

    Schon die Notrufnummern machen stutzig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller mit allen der genannten Giftnotrufzentralen eine entsprechende Vereinbarung besitzt.

    Es wird kein Flammpunkt genannt aber als brennbare Flüssigkeit deklariert. Ja das kann man machen als Sicherheitseinstufung, und die genannten Konzentrationen an 2-Propanol lassen auch eine entsprechende Einstufung als plausibel erscheinen, aber dann passt es nicht, dass das Produkt keinerlei Gefahrguteinstufung besitzt. Meiner Meinung nach wäre das Klasse 3.

    Nationale Regelungen wie die Wassergefährdungsklasse und die Lagerklasse fehlen vollständig.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    wir haben selbst im Unternehmen Flussmittel im Einsatz und diese sind i.d.R. mit H225 gekennzeichnet, damit gilt generell schon die ganze Palette mit Ex-Schutz (max. lagermenge außerhalb Lager 20 kg etc).
    In dem Unternehmen, in dem ich tätig bin, werden alle restentleerte Gebinde in einem geerdeten IBC-Behälter (Leihgut Entsorger) gesammelt und auf Abruf abgeholt (Unternehmen hat im Gefahrgutrecht ausgebildete Entsorger, die von uns bei Abholung auf Einhaltung (Kennzeichnung, grob: Zustand. LKW, Schutzausrüstung uvm) ....betrifft hier also zunächst nur innerbetriebliches => Lagerung, Transport, Bereitsstellung uvm, dass auch inder Gefährundgsbeurteilung Gefahrstoffe abzubilden ist.

    Abfallrecht ist z.T. auch Länderrecht, da also ggf in die Landesverordnungen nachsehen. Gemäß GewerbeabfallVO aus 2017 ist auch ein (ggf handschrifltich erstellter) Übersicht/ Lageplan gefordert.. habt ihr so etwas? Gff. konkretes Lager mit Auffangwannen + Sammelbehälter etc?

    Dann käme das Thema Gefahrgut: Ab bestimmten Mengen/Gefährdungen/Gefährlichkeit gilt die ADR und Achtung; Zum 31.12.2020 muss jedes Unternehmen - unabhängig von der Menge- wenn er als "Absender" gemäß Gefahrgut gilt, einen Gefahrgutbeauftragten.

    Unser IMS-Team holt bei Fragen zur Entsorgung gern den möglichen Enstorger ins Haus und lässt sich beraten.
    Viele Grüße

  • alle restentleerte Gebinde in einem geerdeten IBC-Behälter (Leihgut Entsorger) gesammelt

    Wie bekommt man Kanister in einen IBC? Ich kenne IBC eigentlich als Behälter für Flüssigkeiten, mit Ablasshahn und oben einem Schraubdeckel. Für Abfälle dann doch eher ASP, die haben oben in der Regel einen Klappdeckel.

    Bei uns werden solche Kanister in einer 10m³ Deckelmulde gesammelt.

    Zum 31.12.2020 muss jedes Unternehmen - unabhängig von der Menge- wenn er als "Absender" gemäß Gefahrgut gilt, einen Gefahrgutbeauftragten.

    Läuft die GbV aus, oder habe ich sonst etwas verpasst? Wo steht das mit 31.12.2020?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Läuft die GbV aus, oder habe ich sonst etwas verpasst? Wo steht das mit 31.12.2020?

    Folgende, in diesem Beitrag explizit genannte(die Aufzählung ist an dieser Stelle selbstverständlich nur exemplarisch) Übergangsfristen und-vorschriften werden neu eingeführt:1.6.1.44Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter nur als Absenderbeteiligt sind und die auf Grund der bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Vorschriften keinen Sicherheitsberater ernennen mussten, müssen abweichend von den ab dem 1. Januar 2019 geltenden Vorschriften des Unterabschnitts 1.8.3.1 spätestens bis zum 31. Dezember 2022 einen Sicherheitsberater (sprich: Gefahrgutbeauftragten) benennen.

    unter
    https://www.vci.de/langfassungen/…rungen-2019.pdf

    Sorry, also bis 2022, hatte ich dann für mich falsch abgespeichert.. ist also noch etwas Zeit :)

    Wie bekommt man Kanister in einen IBC? Ich kenne IBC eigentlich als Behälter für Flüssigkeiten, mit Ablasshahn und oben einem Schraubdeckel. Für Abfälle dann doch eher ASP, die haben oben in der Regel einen Klappdeckel.

    Auch hier hast du recht, natürlich nicht IBC sonder ASF/ASP, wichtig bei H225 ist die Erdung

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