DGUV: Gesetzliche Unfallversicherung begrüßt Gesetzesänderung zu Berufskrankheiten

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  • Hallo zusammen,

    anbei eine aktuelle Mitteilung der DGUV

    https://www.dguv.de/de/mediencente…lung_391619.jsp

    "Der Deutsche Bundestag hat gestern Abend das 7. SGB IV-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz enthält auch Änderungen am SGB VII, die das Recht der Berufskrankheiten weiterentwickeln. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen begrüßen diese Änderungen, die in weiten Teilen auf Vorschläge der Selbstverwaltung der Unfallversicherungsträger zurückgehen. Die Neuregelungen umfassen unter anderem den Wegfall des Unterlassungszwangs, Erleichterungen bei der Ursachenermittlung und die Förderung der Forschung zu Berufskrankheiten. Die Regelungen treten zum 1.1.2021 in Kraft."

    Wie seht Ihr das ? Wird es was bringen?

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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