Maskenpflicht in einer Logistikhalle sinnvoll? Betriebsrat?

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  • du könntest beim Träger Öffnungszeiten beantragen.

    Ich habe da noch nie ein Kind gesehen. Ab und zu finden sich aber Bierdosen um die Sitzbank herum.


    Der Sandkasten ist jedenfalls zerwühlt. Also war wohl jemand da. Ich VERMUTE, dass der Kindergarten von ca. 100 m weiter dort ab und zu einschlägt.


    Jedenfalls geht keine relevante Lärmbelastung vom Spielplatz aus. Geflissentlich habe ich den Zugangsverbot die ganzen Wochen ignoriert, und Rasen sowie Gestrüpp zumindest in der Nähe meines Grundstücks bearbeitet. Es gibt auch kein Verbotsschild zwischen meinem Grundstück und dem Spielplatz. Es gibt nur einen (total verrotteten) Zaun, keine Ahnung wem der gehört... Er steht jedenfalls 10 cm außerhalb meines Grundstücks.

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  • Bezgl. des Gesichtsschutz sind sich da Behörden / Berufsgenossenschaften ja selber nicht einig. Die Einschätzung des Bayrische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege habe ich oben schon gepostet.

    Dem gegenüber steht bei der BGN:

    Ach komm schon ...


    die BGN schreibt:

    Kommt der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss, dass durch das Tragen der MNB Beschäftigte an Arbeitsplätzen einer erhöhten Belastung (z.B. in der Küche oder Backstube) ausgesetzt sind, oder andere relevante Gründe wie z.B. die Lebensmittelhygiene, erschwerte Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern (z.B. Gehörlose) vorliegen, kann im Einzelfall ein geeigneter Vollgesichtsschutz getragen werden

    lesen hilft......

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Visier-Schutzmasken sind nicht zur Verhinderung der Virenausbreitung geeignet und erfüllen nicht die Anforderungen des Infektionsschutzes. Sie dürfen zwar genutzt werden, können aber lediglich ergänzend zur Mund-Nasen-Bedeckung verwendet werden.


    lesen hilft......

    Vielen Dank für die Blumen ;)


    Das oben schreibt die Bayrische Staatsregierung.

    Ich habe schon gelesen, dass dies auch die BGN anerkennt, ebenfalls habe ich gelesen, dass es eine GB braucht um in Einzelfälle ein Visier durchzusetzen.

    Wenn ein Visier aber gar nicht geeignet ist, warum dann überhaupt tragen?


    Ich möchte auch gar nicht die MNB in Frage stellen, kurzfristig erfüllt sie sicherlich einen Zweck, längerfristiges tragen, vor allem ohne zu Wechseln, dem stehe ich kritisch gegenüber.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • Hallo zusammen,


    meines erachten besteht die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel,

    sowie bei Ärzten oder sonstiges. Der Mindestabstand von 1,5m sollte immer eigehalten werden.

    Vergesst dabei auch nicht das regelmäßige Händewaschen, was euch selbst schützen soll.

    Wie oft fast man sich ohne es zu merken ins Gesicht und könnte sich somit selber anstecken.

    Wenn alle sich an die 3 einfachen Regeln halten, dann kommen wir alle gut durch die Zeit.

    Bleibt alle Gesund.


    LG

    Olaf

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  • Hi,

    du solltest immer die aktuelle Fassung beachten!

    Es gibt schon eine von 06.05.2020


    gruß pfülli

    Wenn du dir schon die Mühe machst um das zu prüfen, hättest du auch die aktuelle Version einfügen können!


    Ich kann mir aber kaum vorstellen, das sich daran groß was geändert haben soll8o


    Gruß Olaf

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  • Das könnte das Resultat deiner GB sein. Welche Maßnahme dann?

    Tja das ist die Krux. Ich kann keine technische oder organisatorische Lösung anbieten.


    In der GB hab ich es momentan so stehen

    "Wo das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu einer erhöhten Belastung (schwere körperliche Arbeit, hohe Temperaturen, Vorerkrankungen wie z.B.: Asthma) führt (z.B.: Rohwarenaufgabe), kann in Einzelfällen ein Gesichtsvisier getragen werden."


    Dies möchte ich noch mit unserer AP durchsprechen. Ansonsten habe ich auch keine wirkliche Idee mehr.

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  • Es gibt noch einen Ansatz, welcher die MNB rechtfertigt und das Visier ausschließt.


    Zum einen die Corona Landesverordnung und zum zweiten die Unterscheidung K1 und K2.


    Mit einer MNB ist man nämlich laut Gesundheitsamt K1 und mit Visier K2 , weil eben die Visiere nicht als MNB anerkannt sind.


    Wir haben die Ausnahme für ein Visier nur bei ärztlichen Attest. (bekommt man bei gesundheitlichen Beschwerden)


    Grüße

  • Hi,


    K1 oder K2?


    Ich hab da aktuell eher die Erfahrung gemacht, dass alles unter FFP2-Maske trotzdem als Kontaktperson der Kategorie I in Quarantäne geschickt wird, wenn die Person mit MNB mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 m Abstand mit dem positiv Getesteten beisammen war. Noch lustiger ist es, wenn zwei Gesundheitsämter beteiligt sind, auch hier gibt es immer wieder grundverschiedene Auffassungen.

    Insofern hängt die Einstufung einer Kontaktperson unabhängig von den getroffenen Maßnahmen vom zuständigen Bearbeiter des Gesundheitsamtes ab und da ist nach meiner bisherigen Erfahrung alles möglich.


    schöne Grüße

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  • Ich habe mit unserem Zuständigen Gesundheitsamt telefoniert und wollte wissen, wie sie vorgehen, wenn wir einen Fall im Betrieb hätten.

    Zusammengefasst: Für das Gesundheitsamt ist nur der Zeitraum relevant. Ob der Mindestabstand eingehalten wurde, ob eine Maske getragen wurde, ist eher zweitrangig.

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  • Ich hab da aktuell eher die Erfahrung gemacht, dass alles unter FFP2-Maske trotzdem als Kontaktperson der Kategorie I in Quarantäne geschickt wird, wenn die Person mit MNB mehr als 15 Minuten bei weniger als 1,5 m Abstand mit dem positiv Getesteten beisammen war.

    Das ist eigentlich die seit Anfang gültige Regelung, nur manche Gesundheitsämter haben daraus eigene Interpretationen geschaffen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo

    ich finde wir sollten alles dafür tuhen damit sich die Ansteckung sich nicht weiter verbreitet.

    daher: A- H - A

    Abstand

    Hygiene

    Alltagsmasken ( OP- Masken, FFP 2 )

    und die Maske gehört dazu

    Masken schützen weniger den Träger als vielmehr die Mitmenschen vor Tröpfchen und Aerosolen, die der Träger von sich gibt.

    Punkt aus *TeTa*

  • Alltagsmasken ( OP- Masken, FFP 2 )

    und die Maske gehört dazu

    Masken schützen weniger den Träger als vielmehr die Mitmenschen vor Tröpfchen und Aerosolen, die der Träger von sich gibt.

    da stimmt so nicht .... die FFP 2 Masken schützen auch den Träger

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

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  • da stimmt so nicht .... die FFP 2 Masken schützen auch den Träger

    es sei denn es ist die falsche Charge aus China, dann schützen sie niemanden. 8o.

    Nun habe wir alle Optionen durch.*TeTa*

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)