Hallo zusammen,
ich bin mal wieder abgesmurft und dabei über dieses Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration an den Hessischen Verband für Gehörlose und Hörbehinderte Menschen e.V, (HVGHM e.V.) gestoßen, bei dem es um "Lippenlesen" (man verzeihe mir, daß ich den eventuell existierenden Fachausdruck nicht kenne) und Gebärdensprache geht.
Das ist zwar für den "Privatgebrauch" gedacht, könnte meiner Meinung nach aber auch als Grundlage für betriebliche Belange dienen. Wie in den Schreiben angemerkt, ist es Einzelfallabhängig.
Der HVGHM e.V. rät den betroffenen Personen, das Schreiben - sicherheitshalber - immer mitzuführen.