StVO-Novelle, gültig ab 28.04.2020 --- Was sich ändert

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  • Hallo zusammen!

    Hat direkt nichts mit Arbeitsschutz zu tun, daher dieser Themenbereich. - Eine Info an Aussendienstler, Car-Pool-Verantwortliche, LKW-Fahrer etc. finde ich aber Sinnvoll.

    Seit dem 28.04.2020 sind einige Änderungen in der StVO in Kraft getreten.
    Am wichtigsten dabei sind wohl:

    • Tempoverstöße: Fahrverbot früher als bisher
    • Härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse
    • Halten in zweiter Reihe kostet 55 Euro
    • LKW biegen mit Schrittgeschwindigkeit ab

    GESCHWINDIGKEITSVERSTÖSSE:

    Überschreitung Regelsatz / Punkte
    innerorts
    Regelsatz / Punkte
    außerorts
    Fahrverbot
    innerorts
    Fahrverbot
    außerorts

    bis 10 km/h

    30 €

    20 €

    -

    -

    11-15 km/h

    50 €

    40 €

    -

    -

    16-20 km/h

    70 €

    60 €

    -

    -

    21-25 km/h

    80 €/

    1 Punkt

    70 €/

    1 Punkt

    1 Monat

    -

    26-30 km/h

    100 €/

    1 Punkt

    80 €/

    1 Punkt

    1 Monat

    1 Monat

    31-40 km/h

    160 €/

    2 Punkte

    120 €/

    1 Punkt

    1 Monat

    1 Monat

    41-50 km/h

    200 €/

    2 Punkte

    160 €/

    2 Punkte

    1 Monat

    1 Monat

    51-60 km/h

    280 €/

    2 Punkte

    240 €/

    2 Punkte

    2 Monate

    1 Monat


    RETTUNGSGASSE

    Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt ­aktuell 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot geben.

    Deutlich härter werden künftig vor allem Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen: mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.


    ZWEITE REIHE

    Kurz mal in zweiter Reihe halten, jemanden rauslassen, etwas ein- oder ausladen: Das ist schon heute nicht erlaubt, wird aber oft geduldet. Im Moment drohen 15 Euro Bußgeld fürs Halten, beim Parken 20 Euro. Die neue StVO wird Halten in zweiter Reihe deutlich härter bestrafen: 55 Euro und bei Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

    SCHRITTGESCHWINDIGKEIT FÜR LKW BEIM ABBIEGEN

    Zur Vermeidung von schweren Unfällen: Alle konventionell angetriebenen Fahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen künftig auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) fahren. ­Verstöße kosten 70 Euro Bußgeld, und es gibt einen Punkt in Flensburg.


    !!! Ich habe nicht alle Änderungen aufgelistet !!!
    Mehr Informationen unter ---> https://www.adac.de/verkehr/recht/…d/stvo-novelle/

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

    Einmal editiert, zuletzt von Micha_K (28. April 2020 um 13:18)

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  • Micha_K 27. April 2020 um 12:37

    Hat den Titel des Themas von „SvVO-Novelle, gültig ab 28.04.2020 --- Was sich ändert“ zu „StVO-Novelle, gültig ab 28.04.2020 --- Was sich ändert“ geändert.