Lagerung von Gasen

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  • In der Antwort 31 hat man in dem Video gesehen, das im Falle eines Brandes die Acetylenflasche/Sauerstoffflasche nach neun Minuten explodiert. Ein Gasflaschenlager existiert noch nicht. Da es sich nur um diese beiden Flaschen handelt, würde eine Garage (ca. 30 m vom Gebäude) in frage kommen. Die Flaschen würden angeschlossen im Werkstattwagen dort abgestellt werden. Die Garage wird gegen unbefugten Zutritt abgesperrt. Langfristig würde ich im Freien einen überdachten Gitterverschlag errichten, wo nachts und übers WE die Flaschen stehen.

    Was meint Ihr dazu?

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  • Das gilt aber nur, wenn arbeitstäglich das Schweißgerät verwendet wird.

    Sobald das Schweißgerät nur gelegentlich verwendet wird, kommt man in den Bereich der Lagerung.

    Hallo,


    verzeiht, wenn ich hier wieder was einstelle. Aber das Thema passt ganz gut zu meiner Fragestellung.


    Ich habe da ein medizinisch-forschendes Labor... da werden Tierversuche/Untersuchungen/Operationen durchgeführt, wobei eine 10l Sauerstoffflasche benötigt wird.


    Die Verantwortlichen haben hierzu einen "Anästhesiewagen" angeschafft in der Annahme, dass damit die Sauerstoffflasche dauerhaft angeschlossen aufbewahrt werden kann. Das Ganze sieht grob wie ein kleines fahrbares Regal mit einem seitlichen Anbindeplatz für eben diese Sauerstoffflasche aus - kein belüfteter Gasflaschen-Schrank oder etwas in dieser Hinsicht.

    Das Gebäude selber ist ein uralt Institut ohne Raumlufttechnik (also Altbau mit schönen hohen Sprossenfenstern mit Holzrahmen)...

    Nach Arbeitsende verbleibt dieser Wagen mit angeschlossener Sauerstoffflache in diesem Labor... ob da die Brandschutztechnik für den Raum geeignet ist muss ich noch klären. Der Wagen verbleibt so auch übers Wochenende, in Abwesenheit, über Nacht, während dem Urlaub etc...

    Der Raum, in dem der Wagen steht ist im Grunde ein Arbeitsraum mit Abzug, Arbeitsplätzen...


    Es ist wie bei den oben erwähnten Schweißgerät...

    Diese eine Sauerstoffflasche stellt definitiv nicht den Tagesbedarf dar, sondern wird längerfristig genutzt.

    Stellt diese Konstellation (Angeschlossene Gasflasche) den oft erwähnten "Handgebrauch" dar? Kann man das Ganze als "Bereithalten" im Sinne von: "Ich werde da demnächst wieder dran arbeiten" sehen?


    Auf der einen Seite würde ich sagen: Nach Arbeitsende ist diese Flasche in den Gasflaschenschrank zu stellen.

    Auf der anderen Seite haben die aber den sogenannten Anästhesiewagen gekauft, damit die Flasche einen dauerhaften Platz hat...

    Es ist definitiv nicht so, dass diese Flasche für medizinische Notfallzwecke bereitgehalten werden muss - es ist mehr ein Arbeitsmittel, wie eine Flasche Lösungsmittel, Säure ...


    Für einen Gasflaschenschrank oder festverlegte Leitungen ist in dem Labor kein Platz... zudem erfolgt in 4 Monaten der Umzug in ein anderes Gebäude (aber auch da wird dieser Wagen wohl weiterhin eingesetzt werden).


    Was ist eure Meinung zu dieser Sache?

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Dann wäre das völlig unabhängig vom käuflich erworbenen Wagen als Lagerung zu betrachten und gemäß TRGS 510 Nr. 4.2, Absatz 6 kommen die um das Verbringen in den Schrank nicht herum... Da habe ich noch so einige Werkstätten gesehen... denen das auch auf die Füße fallen dürfte...


    Danke...:doppelthumbsup:

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • und gemäß TRGS 510 Nr. 4.2, Absatz 6 kommen die um das Verbringen in den Schrank nicht herum.

    Doch man kommt herum, indem man die Gasflaschen in einen Lagerraum verbringt. Dieser Lagerraum hat keine besonderen Anforderungen, solange die Mengen aus Tabelle 1, Spalte 3 eingehalten werden. Beim Sauerstoff hat man somit erst bei mehr als einer Flasche ein Problem bzw. benötigt ein spezielles Lager oder einen Gasflaschenschrank. Spätestens wenn man dann eine Vorratsflasche vorhält ist man dabei und das dürfte ja öfter der Fall sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    für mich erfüllt die Vorhaltung von Sauerstoff in einem Notfallwagen/Anästhesiewagen nicht den Tatbestand der "Lagerung". Es ist die Zweckmäßige Nutzung im dafür vorgesehenen Bereich - sprich Nutzung mit 0 Abgabe aber jederzeit einsatzbereit.


    Bei mir im Klinikum habe ich 30-40 Notfallwagen mit entsprechend Sauerstoff in Druckgasflaschen, diese in Schränke oder Lagerräume zu verbringen kostet Menschenleben.

    Beste Grüße


    J.H.J

  • Die haben keinen Lagerraum... das ist es ja.

    Wir reden von einem alten Institutsgebäude im Mischbetrieb (Forschungslabore, Schreibbüros, Studentensekretariate). Wenn was gelagert wird, dann irgendwo in der Ecke...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Moin,


    für mich erfüllt die Vorhaltung von Sauerstoff in einem Notfallwagen/Anästhesiewagen nicht den Tatbestand der "Lagerung". Es ist die Zweckmäßige Nutzung im dafür vorgesehenen Bereich - sprich Nutzung mit 0 Abgabe aber jederzeit einsatzbereit.


    Bei mir im Klinikum habe ich 30-40 Notfallwagen mit entsprechend Sauerstoff in Druckgasflaschen, diese in Schränke oder Lagerräume zu verbringen kostet Menschenleben.

    Kein Klinikbetrieb - keine Patienten - kein Notfallargument... Es geht um den Einsatz im Versuch/Forschung...

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Bei mir im Klinikum habe ich 30-40 Notfallwagen mit entsprechend Sauerstoff in Druckgasflaschen, diese in Schränke oder Lagerräume zu verbringen kostet Menschenleben.

    Im angefragten Fall ist es aber keine Notfallverwendung, sondern Forschung.


    Im klinischen Bereich greift man auch auf die "Krücke" Bereitstellung zur baldigen Verwendung zurück. Man hat dort üblicherweise auch mehrere Rauch-/Brandabschnitte und flächendeckende Brandüberwachung. Wobei es spätestens bei mehreren Reserveflaschen kritisch wird.

    Wir gehen inzwischen dazu über Lagermengen in Sicherheitsschränken zu lagern. Nur die Flasche am Beatmungsgerät wird außerhalb des speziellen Lagers bzw. Sicherheitsschrankes toleriert.

    Oft ist es auch die Bequemlichkeit der Beschäftigten, die eine sichere Lagerung erschwert und natürlich die räumliche Enge, wer hat im Krankenhaus schon genügend Lagerräume.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ich hatte gerade eine ähnliche Frage im Betrieb (Aufstellen einer Sauerstoffflasche zur Oberflächenbehandlung im chemischen Labor).

    In der TRBS-3145/TRGS 745 steht und Abschnitt 2 (7) was unter Bereithalten zu verstehen ist, und unter Punkt 1 steht "an Arbeitsplätzen für den Handgebrauch aufgestellt sind"


    Dort steht nicht, wie häufig die Flasche benutzt werden muß.


    Wenn jemand ein Lager oder einen Schrank zum Parken für die Flasche hat, ist das natürlich optimal.

  • Danke für die Antworten.


    Eine Art Bereithalten für den Handgebrauch...

    Genau die "Krücke" werde ich wohl vorschlagen... solange nicht alle anderen Bereiche auf einmal das gleiche machen wollen.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


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  • Punkt 1 steht "an Arbeitsplätzen für den Handgebrauch aufgestellt sind"

    Handgebrauch bedeutet üblicherweise, dass der Stoff regelmäßig gebraucht wird. Auch bei baldiger Verwendung geht man von einem Gebrauch innerhalb von 24h aus. Da hat man sich eigentlich schon seit Jahren an die Regelungen aus dem Transportrecht angelehnt. Alles was länger als 24h oder über das Wochenende irgendwo steht ist gelagert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • E.weline,


    Wenn die Flasche, wie Du ja ausgeführt hast, angeschlossen ist, sich also in der Apparatur befindet, befindet sie sich meiner Interpretation nach im Arbeitsgang und wird nicht gelagert. Ob sie zu jedem Zeitpunkt geöffnet ist, würde für mich keine Rolle spielen.


    Ich hoffe doch für evtl. Ersatzflaschen habt ihr entsprechende Möglichkeiten.


    Im diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Wenn die Flasche, wie Du ja ausgeführt hast, angeschlossen ist, sich also in der Apparatur befindet, befindet sie sich meiner Interpretation nach im Arbeitsgang und wird nicht gelagert.

    Schau mal in der TRGS 510, was der Begriff Lagern bedeutet. Dort wird in Abschnitt 2 auf das Begriffsglossar bei der baua verwiesen und da ist zu entnehmen:

    "Lagern

    Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an Andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht binnen 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages (§ 2 Absatz 6 GefStoffV).

    Es schließt auch das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen ein; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird."


    Also Schicht/Tagesbedarf. Wenn ich jetzt ein Gerät in die Ecke stelle, da die Flasche noch nicht leer ist, ist das nicht mehr der Tagesbedarf.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,

    Also Schicht/Tagesbedarf. Wenn ich jetzt ein Gerät in die Ecke stelle, da die Flasche noch nicht leer ist, ist das nicht mehr der Tagesbedarf

    ... das kann man doch aber nicht für Druckgasgebinde auslegen. Da kann ich doch nicht heute 31 l Gas und für die morgige Schicht 36 l Gas bereitstellen.

    Beste Grüße


    J.H.J

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  • Wenn die Flasche, wie Du ja ausgeführt hast, angeschlossen ist, sich also in der Apparatur befindet, befindet sie sich meiner Interpretation nach im Arbeitsgang und wird nicht gelagert.

    Nur weil eine Flasche irgendwo angeschlossen ist, ist sie noch lange nicht im Arbeitsgang befindlich. Ansonsten schraube ich einfach an ein paar Gasflaschen einen Druckminderer, schon sind sie alle im Arbeitsgang befindlich.

    ... das kann man doch aber nicht für Druckgasgebinde auslegen.

    Doch. Es gibt auch kleine Gasflaschen. Bei Sauerstoff sind z.B. auch 1l Flaschen erhältlich.


    Wie bereits erwähnt, gehe ich davon aus, dass sowieso eine Vorratsflasche vorhanden ist und für die wird ja auch ein Lagerplatz notwendig, warum dann nicht gleich eine sinnvolle Lagerung für Vorrat und Gerätewagen etablieren?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Wenn ich die TRGS 510 richtig interpretiere, könnte man den Wagen abends auch einfach in der Ecke stehen lassen, ohne dass man die Flasche ins Lager stellen muss.


    Unter 1 Anwendungsbereich steht:


    (2) Die TRGS 510 gilt auch für

    1. die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV),
    2. das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen;
      Von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird.

    Wenn es sich bei der 10Liter Flasche also um die "nächstgrößere" Gebindegröße handelt, ist das OK.

    Prüfen, ob eventuell eine kleinere Flasche besorgt werden kann und in der GB dokumentieren.



    Wir handhaben das mit eine Heliumflasche bei unseren mobilen Lecksucher genauso.


    Primär sollte natürlich der Verbleib im geeigneten Lager angestrebt werden.



    Grüße

    Stephan

    Grüße


    Stephan