Üblich ist allerdings, dass Händedesinfektionsmittel als Medizinprodukt angesehen werden. Hautdesinfektionsmittel (am Patienten) als Arzneimittel.
Das ist interessant, wir haben das Problem z.Z. auch.
Gibt es dafür eine Quelle, die die Interpretation stützt?
Ich finde im AMG nämlich keine Unterscheidung zwischen "Handdesinfektionsmittel" und "Hautdesinfektionsmittel" beides ist nach meiner Lesart zur Anwendung am Menschen bestimmt, soll der Verhütung von Krankheiten dienen und ist damit Arzneimittel.
Medizinprodukte wären sie dann, wenn sie für das richtige Funktionieren eines Medizinprodukts benötigt würden.
Oder gibt es da noch andere relevante Klauseln, die ich übersehen habe?
Gruß
Schmandhoff