Umfüllen von Handdesinfektion - Corona

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  • Hallo zusammen,

    wir benötigen Handdesinfektionsmittel. Unser Einkauf bekommt dieses aber momentan nur in großen Flaschen und möchte umfüllen.

    Meines Wissens nach ist das ein Herstellungsprozess und somit nicht erlaubt.

    Hat sich dies durch Corona geändert?

    Als Schutzmaßnahmen sehe ich Schutzbrille und Handschuhe (wegen verkeimung) als notwendig an.

    Grüße

    Anja

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  • Das Problem ist nicht die Verkeimung, sondern Sporen und deren Verschleppung.

    Deswegen enthält ja die WHO Rezeptur Wasserstoffperoxid. Das soll die Sporen zerstören, denn die können auch in den Ausgangsstoffen, also den Alkoholen enthalten sein.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Korrekt - wirkt aber nicht bzw nur eingeschränkt bei bestimmten Sporen (z.B. Bazillus).
    Deshalb wird ja auch eine labortechnisch kontrollierte Desinfektion der Kleinflaschen und des Umfüllequipments als notwendig beschrieben.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

    Einmal editiert, zuletzt von Safety-Officer (25. April 2020 um 10:38)

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  • Die Frage ist jetzt, wozu die Desinfektion dienen soll. Bazillus hin oder her, die Sporen sind in jeder normalen Firma recht gleichmäßig verteilt. Kein Lagerist ist frei von Sporen, und er muss es auch nicht sein.

    Heißt: vom Friseur über Eisverkäufer bis zum Stahlarbeiter und zu Hause ist umgefülltes Desinfektionsmittel ohne Weiteres problemlos. Die drei Sporen in der Flasche sind nichts gegen die Populationen auf der Couch.

    Nur für Operateure und Ähnliche muss man die höchsten Maßstäbe ansetzen.

    Ansonsten bin ich privat ein großer Freund von UV-C und von Ozon. Nicht, dass ich diese Dinge konkret zur Desinfektion im Einsatz hätte, aber ich könnte es mir vorstellen. Einen Ozonisator habe ich. Kann man mit Ozon auch Sporen verbrennen? Tabakrauch geht weg wie nix (habe schon zwei gekaufte Raucher-Autos komplett entraucht).

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (25. April 2020 um 07:50)

  • Hallo Anja,

    das finde ich interessant. Von welchen Mengen sprichst Du? In meiner Dienststelle, wird ähnlich verfahren. Bei uns wird aus großen Kanistern in leere Flaschen abgefüllt. Inwieweit das unter Beachtung irgendwelcher Schutzmaßnahmen geschieht, kann ich mom nicht beurteilen.

    LG Steffen

    :rock2:

  • Das Abfüllen in gebrauchte Flaschen könnte kritisch sein, da sich dadurch ein Bakterienfilm bilden kann.

    Man müsste Hygeniker fragen.

    Wasserstoffperoxid soll in 3% behüllte Viren killen ( bzw. müsste man mal ausrechnen welch Konz. im WHO Rezept ist, aber da ist ja zusätzlich ca 70% Alkohol.)

    Vielleicht könnte man dann gebrauchte Flaschen damit etwas spülen?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (25. April 2020 um 13:28)

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  • Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass hier die rechtlichen grundlagen nicht bekannt waren. Das ganze läuft nichtmehr über mich, da es hauptsächlich eine juristische Frage ist, ob man das tatsächlich machen darf.

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  • Guten Morgen

    Vorschriften hin oder her. Wir bekommen auch nur noch 25 liter Kanister. Sind unsere 1 Liter Sprühflaschen alle, werden dies halt wieder aufgefüllt. Schutzbrille und Chemikalienhandschuhe reichen beim umfüllen.

    Gruß Martin

    Wenn die Chefetage will, dass wir ümfüllen mach ich das aus Arbeitsschutzsicht möglich. Soweit keine Frage. Aber ich gehe nicht gerne die Produkthaftung ein. Den Stempel darf sich jemand anderes setzen.

  • Moin

    Beitrag aus 2007, ohne Gewähr:

    https://www.iww.de/ppz/archiv/les…ulaessig-f11150

    'Das Umfüllen von Hände-Desinfektionsmitteln ist laut Arzneimittelgesetz ein Herstellungsprozess. Für Herstellungsprozesse im Sinne diese Gesetzes wird eine Herstellungsgenehmigung benötigt, sofern die umgefüllten Desinfektionsmittel an Dritte weitergegeben werden. Das Arzneimittelgesetz geht jedoch davon aus, das eine Herstellung zum Zwecke der Abgabe an Dritte dann nicht vorliegt, wenn die Person, die das Desinfektionsmittel umfüllt, mit dem Verwender identisch ist. Ein Herstellungsprozess liegt auch dann nicht vor, wenn die Verwendung des Desinfektionsmittels in der gleichen rechtlichen Einheit – also in der gleichen Praxis – erfolgt.'

    Gruß,
    Marco


    ------------------------------------------------
    If you're going through hell...keep going!

  • Moin

    Aber ist jedes Handdesinfektionsmittel ist ein Medizinprodukt?

    Denn ich mutmaße mal, dass das Arzneneimittelgesetz nur für Medizinprodukte gilt.

    Die Desinfektionsmittel aus Drogeriemarkt und Discounter haben ja im Gegensatz zu dem "Arzneimitteln" Desinfektionsmittel die entsprechenden Gefahrstoffsymbole.

    Und sofern, wenn man das Desinfektionsmittel z. B. nicht von einer Apotheke bezieht, (sondern wie von jemanden geschrieben) z. B. von eine Lackfabrik, wäre es dann nicht nur ein Alkoholgemisch?

    AxelS: das war doch ihr, wie ist Euer Gemisch definiert?

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil (27. April 2020 um 14:13)

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  • Mahlzeit,

    normal häng ich mich ungern irgendwo dran aber hat jemand von euch vielleicht schon eine Betriebsanweisung für das Umfüllen von Händedesinfektionsmittel aus 5-10 Liter in 0,5-1 Liter Gebinden erstellt oder irgendwo als Vorlage gesehen?

    Gruß Roland

  • Hhhhmmmm,

    also ich würde mich schwer tun, eine Betriebsanweisung für eine Tätigkeit zu schreiben, die ich eigentlich nicht ausüben darf. Aber will füllen ja kein Desinfektionsmittel um. :saint::saint::saint:

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • wie ist Euer Gemisch definiert?

    Unser Produkt ist entsprechend der Allgemeinverfügung als Biozidprodukt im Markt. Die Allgemeinverfügung trifft keine Festlegung ob Medizinprodukt oder Arzneimittel. Üblich ist allerdings, dass Händedesinfektionsmittel als Medizinprodukt angesehen werden. Hautdesinfektionsmittel (am Patienten) als Arzneimittel. Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung ist entsprechend der Allgemeinverfügung erforderlich.

    eine Betriebsanweisung für eine Tätigkeit zu schreiben, die ich eigentlich nicht ausüben darf.

    Bei uns füllt der Apotheker ab und der darf das. BA bekommt er aber keine spezielle dafür, denn solchem Fachpersonal lege ich nicht auch noch ein Papier vor, dessen Inhalt er als fachkundiger Anwender im Schlaf herunterbeten kann.

    Da die Umfüllung im Lagerbereich erfolgt wurde dieser von Ex-Zone 2 in Zone 1 hochgestuft und das Explosionsschutzdokument temporär entsprechend erweitert.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.