Erste Hilfe während COVID-19 Pandemie

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo liebe Community,

    ich mache hierfür mal ein neues Thema auf...

    Gestern wurde ich von Ersthelfern gefragt, wie sie sich aktuell zu verhalten haben...

    Die DGUV und auch die BGHW habe hierzu folgende Informationen:

    https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/…hilfe/index.jsp

    Was ich mich frage, ist:

    Wie kann man Punkt 7 erfüllen?

    7. Was müssen Ersthelfende aktuell besonders beachten, wenn sie Erste-Hilfe leisten?

    ...Momentan sollten Ersthelfende aufgrund des Corona-Virus aber besonders auf Maßnahmen des Eigenschutzes achten, zum Beispiel falls verfügbar Atemschutzmaske und Schutzbrille tragen....

    Das "sollte" und "falls verfügbar" bringt mich wieder auf 180, ebenso wie das achten auf den Mindestabstand...X(

    Ich ordne diese Tätigkeit in die Gesundheitsfürsorge ein und würde eher von einem Muss sprechen...

    Dann wären das mal mindestens FFP2 Masken - so hat es auch gerade die BA erwähnt... zusätzlich auch Schutzbrille oder Visier. Aufgrund der aktuellen Pandemielage bekommt jeder Ersthelfer diese persönlich ausgehändigt und schließt sie weg...

    Entgegen dieser DGUV-Information rät sie auch von einer Beatmung gänzlich ab...

    Habt ihr weitere Maßnahmen, die bei euch aktuell umgesetzt werden?

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • ANZEIGE
  • Beatmung geht mit Geräten.

    .....frisch ( aufgefrischter ) Ersthelfer, nur noch Herzdruckmassage wird gelehrt!

    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ANZEIGE
  • frisch ( aufgefrischter ) Ersthelfer, nur noch Herzdruckmassage wird gelehrt!

    Ich wurde auch so informiert

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE
  • Der europäische Rat für Wiederbelebung hat die Leitlinien 2015 dahingehend geändert.
    Grund war eine schwedische Studie.

    Dort konnten zwischen 2000 (nach Richtlinienänderung) und 2017 mehr als doppelt so viele Patienten durch Herz-Lungen-Wiederbelebung gerettet werden (gemessen anhand des 30-Tage-Überlebens). Und das selbst dann, wenn die Helfer nur die Herzdruckmassage anwandten und auf die Mund-zu-Nase/Mund-Beatmung verzichteten.
    Der Hintergrund: Bei einer zeitnahen CPR ist im Kreislauf noch ausreichend Sauerstoff vorhanden, um eine Schädigung des zentralen Nevensystems zu verhindern. Dazu muss aber der Kreislauf selbst durch die CPR funktionieren.
    Und das geht bei Laien am Besten, wenn bei der CPR auf die Unterbrechung durch die Beatmung verzichtet wird.

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Ja ... Vorausgesetzt, die 2 Leute sind entsprechend trainiert und aufeinander eingespielt.
    Eine suffiziente CPR UND eine suffiziente Beatmung sind bei Laien nicht trivial durchzuführen.
    Der Zeitfaktor zwischen Kollaps und beginnender CPR spielt auch eine Rolle, neben der Art der Schädigung ...

    Wichtig ist, dass die CPR früh genug angefangen wird und effektiv / suffizient ist ...
    Wenn DAS funktioniert, ist schon viel gewonnen!

    Beste Grüße,
    Udo

    Sapere aude!
    (Horaz)

  • Hi,

    in den aktuellen Leitlinien zur Wiederbelebung des ERC und des deutschen Rates für Wiederbelebung von 2015 ist die Beatmung durch die Laien im Rahmen der Ersten Hilfe weiterhin enthalten! Ebenso ist die Beatmung geforderter Bestandteil der DGUV für Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer. Es genügt nicht, in Erste Hilfe Kursen "nur" die Herzdruckmassage zu beüben! Es sind lediglich Kriterien in den Leitlinien aufgeführt, wann der Laienhelfer auf die Beatmung verzichten kann / darf.

    Bei der Telefonreanimation darf sich der Leitstellenmitarbeiter auf die Anleitung zur Herzdruckmassage beschränken, wenn er den Eindruck hat, den Laienhelfer am Telefon mit der Anleitung zu Herzdruckmassage und Beatmung zu überfordern.

    Bei Kindern ist die Beatmung überlebenswichtig. Da genügt eine effiziente Herzdruckmassage alleine nicht. Deshalb halte ich es für wichtig und richtig, generell Beatmung und Herzdruckmassage zu lehren und hoffe, dass dies auch in den neuen Leitlinien so beibehalten wird (die sollten irgendwann 2020 veröffentlicht werden).

    Zur Ersten Hilfe in Zeiten von Corona:

    Mit einer Beatmungshilfe (z.B. Ambu Life Key, Taschenmaske, Beatmungsbeutel) ist die Beatmung sicher durchführbar. Wenn der Laienhelfer jedoch zu viel Angst vor der Ansteckungsgefahr hat, darf er auf die Beatmung verzichten (Angst vor Ansteckungsgefahr ist eines der Kriterien, bei denen schon immer auf die Beatmung verzichtet werden darf).

    Ob Brille und Atemschutzmaske Sinn machen hängt meiner Meinung nach von den betrieblichen Gegebenheiten ab. Hier gibt es z.B. auch Betriebe, in denen feste Teams ohne Mund-Nase-Bedeckung in einem Raum ohne Sicherheitsabstand zusammen arbeiten, da kann auf weitere Schutzmaßnahmen für den Ersthelfer verzichtet werden. Andernfalls sind die Hilfsmittel so zu positionieren, dass die Ersthelfer schnell Zugriff auf ihre PSA haben. Ein Fieberthermometer für die Ersthelfer halte ich nicht für notwendig.

    schöne Grüße vom aktiven Ausbilder für betriebliche Erste Hilfe und Erste Hilfe am Kind

  • ANZEIGE
  • Aua jetzt bekommen die ganzen Teilnehmer am Kurs ihre erste Hilfe Weiterbildung aberkannt und die BG bekommt ihr Geld zurück.

    Gruß

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • und mit welcher Begründung?

    Von MrH und Udo schon erklärt

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke, etwas anderes hätte mich auch schwer verwundert. (hat es mich auch)

    ....die Ausbildung wurde von einem anerkannten Anbieter ( der führt zig-hundert Kurse im Jahr durch ), welcher über die BG`n abrechnet, angeboten. Die Ausbilder sind alle aktive Rettungssanitäter.

    Die Teilnehmer mussten 5 Minuten ( gemessen mit Stoppuhr) Herzkompression ( 120 x/min. ) durchführen. Mancher Teilnehmer war nach 5 Minuten bereits an der Grenze seiner Leistungsfähigkeit.

    Hätte er dann noch die Beatmung durchführen müssen, wäre seine Leistungsgrenze noch früher erreicht gewesen.

    Professionelle Hilfe trifft im Durchschnitt nach 8 - 10 Minuten ein.


    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • ANZEIGE
  • Hi Andy,

    wenn die BG mitbekommt, wie der Kurs abgehalten wird, dann bekommt der Ausbilder trotzdem eine am Deckel und der Anbieter auf jeden Fall Schwierigkeiten in Bezug auf seine Ermächtigung als ausbildende Stelle ;). Die DGUV Information 204-007 "Handbuch zur Ersten Hilfe" (für Kinderbetreuungseinrichtungen die DGUV Information 204-008) beschreibt den aktuellen Stand der Erste-Hilfe-Maßnahmen, der von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern in der Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer erwartet und den ausbildenden Stellen entsprechend zur Umsetzung im Rahmen der Ausbildung vorgeschrieben wird. In beiden DGUV Informationen ist das Thema Beatmung ausführlich mit behandelt und zu den vorgeschriebenen Lehrgangsmaterialien gehören zwei Übungsphantome sowie eine Maske für jeden Teilnehmer zum Üben der Beatmung.

    Ob 5 Minuten Herzdruckmassage eine zielführende Übung ist kann man ebenfalls diskutieren. Empfohlen wird, die Helfer alle 2 Minuten abzulösen. Wenn das im Betrieb möglich ist, dann sollte auch das Durchtauschen der Helfer mit beübt werden bei der HLW.

    Zudem bekommen die Helfer im Ernstfall eine super Unterstützung durch das kleine Helferlein Adrenalin, das erstaunliche Kräfte bei Menschen in Extremsituationen freisetzen kann. Meistens halten die Laienhelfer die HLW somit durch, bis weitere Hilfe eintrifft. Aber ja, HLW ist eine körperlich fordernde Tätigkeit und der Unternehmer sollte sich deshalb gut überlegen, wen er für geistig und körperlich geeignet hält, die Aufgabe des Ersthelfers zu übernehmen ;).

    schöne Grüße

  • Guten Morgen,

    hier nochmal die Begründung der Herzstiftung zur kontrovers diskutierten Atemspende...

    So wurde es uns vor einem halben Jahr seitens des DRK auch erläutert...

    https://www.herzstiftung.de/pressemeldunge…articles_ID=800

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker