Bestellung zur SiFa noch VOR der Ausbildung

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  • Moin zusammen!

    Ich habe eine Frage an die Experten in der Runde. Leider weiß ich nicht ganz genau unter welchem Topic ich das setzen soll, entschuldigt das bitte. Bei uns im Betrieb gibt es anscheinend nur Spezialfälle:

    Ich erledige die Aufgaben der SiFa seit ca. 2 Jahren. Hintergrund: keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden, schwerer Arbeitsunfall, Gewerbeaufsichtsamt zieht die Firma auf links, aktuelle SiFa (Produktionsleiter) war nur auf dem Papier bestellt, aber nicht wirklich tätig.

    Somit habe ich (bis dato ohne Vorkenntnisse) die Gefährdungsbeurteilungen für 22 Arbeitsplätze geschrieben, Betriebsanweisungen geschrieben, Gefahtrstoffverzeichnis erstellt, Unterweisungen durchgeführt, Schulungen organisiert, schriftliche Beauftragungen etc. Halt alles was dazu gehört, inkl. Implementierung eines Programmes zur Dokumentation all dieser Dinge.

    Jetzt zu meinem eigentlichen Problem:

    Die aktuelle Sifa (der Produktionsleiter) war 28 Jahre im Betrieb tätig und hat die Firma vor 4 Wochen krankheitsbedingt verlassen. Ich habe bereits vor 3 Monaten durchgesetzt mich als SiFa ausbilden zu lassen. Die Ausbildung wäre eigentlich bei der BG Bau im März gestartet. Die BG war der Meinung das wir in der Übergangsphase bis zu meinem Abschluß so zurecht kommen, da die Aufgaben ja erledigt werden. Jetzt stellt sich das ein wenig anders dar. Das Gewerbeaufsichtsamt, mit dem ich ja in den letzten 1,5 Jahren auch Kontakt hatte (z.B. bei einer Systemprüfung, bei der ich alle Rückfragen ausnahmslos zufriedenstellend beantworten/nachweisen konnte) ist nun der Meinung: " Wir haben da grundsätzlich kein Problem mit aber.... sie müssen dann (Ausnahmenregelung) schon zur Sifa bestellt werden... oder in der Zeit ihrer Ausbildung eine externe SiFa beauftragen"

    Da ist nun mein Problem: Werde ich schon zur Sifa bestellt, ergeben sich da eurer Meinung nach für mich größere Probleme?

    Ich möchte vermeiden das nun eine externe SiFa beauftragt wird die mein komplett implementiertes System durcheinanderbringt. Oder aber kurz hier im Betrieb aufläuft und mir dann die Aufgaben hinterlässt. Ich möchte mir hier halt ungern den Rang ablaufen lassen, den ich mir jetzt erarbeitet habe. Die Akzeptanz bei den 400 Beschäftigten ist vorhanden und man ist zufrieden mit meiner Arbeit...

    Was würdet ihr mir anraten?

    Sorry für den langen Textz, wusste leider nicht wie das kürzer beschreiben soll!

    Beste Grüße,

    Torsten

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  • Als ich die Ausbildung gemacht habe (2011) sagte man so, dass die Bestellung im Ausnahmefall auch nach LEK 1 erfolgen kann.

    Ansonsten: nach DGUV V2 müssen die Betreuungsstunden nachgewiesen werden, Betriebsarzt und SiFa aufgeteilt 100%. Vielleicht könnt Ihr das auch ohne dass Du bestellt wärst.

    Ansonsten laut ASiG:

    "(2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt."

    ...und DGUV V2 § 4 Absätze 2-5:

    "(X) SicherheitsXXX erfüllen die Anforderungen, wenn sie
    (...)

    3. einen staatlichen oder von Unfallversicherungsträgern veranstalteten Ausbildungslehrgang
    oder einen staatlich oder von Unfallversicherungsträgern anerkannten Ausbildungslehrgang eines anderen Veranstaltungsträgers mit Erfolg abgeschlossen haben."

    Satz 3: hast Du nicht.

    Bestellen kann aber jeder jeden - Wisch ausfüllen, BG/Gewerbeaufsicht zusenden und fertig. Niemand fragt nach den Formalien, man kann sogar Pumuckl zur SiFa bestellen. WENN es aber zu einem Unfall kommt, und dieser vor Gericht landet, hat der Unternehmer schlechte Karten. Du selbst eventuell auch (behaupte ich Glaskugeln lesend).

    Fazit:

    - externe SiFa ja (falls Ihr die Stundenzahl nach DGUV V2 anders nicht nachweisen könnt) - ist rechtssicher.

    - Du noch nicht - Empfehlung.

  • Hallo,

    ich wurde auch vor meiner eigentlichen Ausbildung verschriftlicht - eine richtige Bestellung war das noch nicht, da LEK1 noch nicht erfolgt war...

    Bei mir lief das so ab:

    Aufsichtsperson hat mit mir und dem Geschäftsführer ein Gespräch geführt und sich auch versichert, dass wir mit Sicherheitsbeauftragten etc. gut aufgestellt sind. Wichtig war auch, das wir in der zurückliegenden Zeit keine größeren Vorkommnisse hatten...

    Dann sollte ein verbindlicher Termin zur Anmeldung mitgeteilt werden und die Ausnahmegenehmigung war durch...

    Ich plädiere auch für eine externe SIFA, damit du wirklich rechtssicher unterwegs bist.

    Probleme musst du nicht befürchten - eher im Gegenteil: Du, die Aufsichtsperson und Dein Geschäftsführer verschriftlichen nun, dass Du noch nicht Deine Ausbildung hast... Deine GF und die AF können sich im Fall der Fälle nicht mehr auf "Nicht-Wissen" berufen... Und als Beschäftigter hast du auch Deine Pflicht erfüllt und deine Vorgesetzten darauf hingewiesen, dass du eine Tätigkeit ausübst ohne die Ausbildung dazu zu haben...

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Hallo,

    frag doch einfach bei eurer BG oderdem Amt für Arbeitsschutz nach. Die erhalten eh die Beauftragung und nehmen das in ihre Unterlagen auf. Einen Nachweis das Du die Ausbildung hast, möchten die im allg. auch. Also nachfragen. Sonderregelungen könnt ihr ja mit der BG oder der Behörde treffen. Aber bitte schriftlich.

    Gruß

    Michael

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  • war auch ich mit Ausnahmegenehmigung durch die zuständige BG und der Gewerbeaufsicht als SiFa bestellt, bevor ich die Ausbildung abgeschlossen hatte

    War bei mir auch so.

    Mit Zustimmung der BG und der Gewerbeaufsicht war dies möglich.

    Ich möchte vermeiden das nun eine externe SiFa beauftragt wird die mein komplett implementiertes System durcheinanderbringt

    Das kann Dein Chef regeln.

    " Wir haben da grundsätzlich kein Problem mit aber.... sie müssen dann (Ausnahmenregelung) schon zur Sifa bestellt werden... oder in der Zeit ihrer Ausbildung eine externe SiFa beauftragen"

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6936

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/13392

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • War bei mir auch so.

    Mit Zustimmung der BG und der Gewerbeaufsicht war dies möglich.

    Das kann Dein Chef regeln.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/6936

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/13392

    Vielen Dank für eure Ausführungen! Vor allem die Links von den jeweiligen Gesetzen die hier greifen werden mir sehr helfen. Ich werde mich hier zusammen mit meinem Chef um eine Ausnahmegenehmigung kümmern und mich da durchkämpfen! Die Ausbildung sollte ja hoffentlich, wo die Schulen ja jetzt auch schon öffnen, bald dann starten können!

    Beste Grüße an Euch alle! :thumbup:

  • Hallo zusammen,

    auch ich wurde November 2005 - als neuer Mitarbeiter angefangen im Juli - zu SiFa ohne

    Ausbildung bestellt. BG hatte es befürwortet und die Bezirksregierung hatte dann die
    schriftliche Zustimmung gegeben mit der Auflage innerhalb von 2,5 Jahre die Ausbildung nach
    dem damals neuen Model durchzuführen und zu bestehen.

    Viel Erfolg.

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  • Die Vorab-Bestellung kann man schon machen, würde das aber auch nicht empfehlen, bzw. am Anfang vielleicht Unterstützung von einer externen SiFa einholen.

    Das Richtig! ich kann das auch nicht empfehlen und arbeite derzeit auch nur unterstützend.

    Gruß

    Olaf

  • Moin,

    ohne bestande Prüfung mit dem Abschluss als FASI / SIFA begibst Du und auch der Unternehmer im Falle eines Falles sich auf sehr sehr dünnes Eis.

    Wenn ein Arbeitsunfall mit tödlichem Ausgang zu beklagen ist, was man nie braucht, dann kommt das ganz große Kino.

    BG, Bewerbeaufsichtsamt, Polizei und die Staatsanwaltschaft.

    Dann geht es nur noch um das Geld. Die BG ist der Unfallversicherer, die im Schadensfalls für den AN aufkommen, d.h. alle Kosten zur Wiederherstellung der Arbeitsleistung. Das kann sehr teuer werden. Im Todesfall kommen Regressansprüche der Hinterbliebenden.

    Der, der Dich beauftragt hat, ohne das Du den Abschluss zur FASI hast, und selbst Du, bekommt eine Klage am Hals, die richtig weh tun kann.

    Also mache erst den Abschluss und dann als FASI auch als FASI bestellen lassen. Wo kein Richter,kein Angeklagter.

    "(2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt."

    DIe Behörde, die einem Menschen, der nachweislich die entsprechenden Kenntnisse, nicht mit einem Abschluss, vorweisen kann, geht ebenfalls aus sehr sehr dünnes Eis.

    Diese Aussage ist Schwachsinn, denn dieser Passus bezieht sich auf die Bennenung zum Sicherheitsingenieur, der die Ausbildung zur FASI abgeschlossen hat und zudem Ingenieur ist.

    Also erst die Ausbildung erfolgreich abschliessen, dann als FASI bestellen lassen.

    "Alles kann fliegen, es muss nur schnell genug sein!"

    Dipl. - Ing. E-Technik
    Sicherheitsingenieur
    FASI BG Bau
    FASI BG Wohlfahrt
    Brandschutzbeauftragter
    SiGeKo

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  • Hallo Toto,

    ich, an deiner Stelle, wäre vorsichtig.

    Wie du schreibst hat euch das GAA bereits auf dem Schirm.

    Dem GAA wird es auch egal sein, was deine BG dazu sagt.

    Ich denke, du kennst die allgemeinen Vorgaben zur Bestellung einer SiFa.

    Bezgl. vorzeitige Bestellung gilt das ASiG § 18:

    "Die zuständige Behörde kann dem Arbeitgeber gestatten, auch solche Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die noch nicht über die erforderliche Fachkunde im Sinne des § 4 oder § 7 verfügen, wenn der Arbeitgeber sich verpflichtet, in einer festzulegenden Frist den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit entsprechend fortbilden zu lassen."

    Zuständige Behörde ist die Gewerbeaufsicht - nicht die BG.

    In den "Leitlinien zum Vollzug des Arbeitssicherheitsgesetzes - LV 64" gibt es eine schöne Entscheidungshilfe. Hieraus ist ersichtlich, dass die Ausnahme möglich ist, wenn LEK 2 abgeschlossen wurde.

    Formale Kriterien ist, wie schon aus dem Gesetzestext herauszulesen,:

    - Antragstellung durch den Arbeitgeber

    - enthält die Verpflichtung des Arbeitgebers, dass die Ausbildung innerhalb einer festgelegten Frist beendet wird.

    Viele Grüße

    Q901S