Handlungshilfen "Corona"

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  • Das gilt aber für JEDE Infektionsgefahr. Schwangere werden nicht geschützt. Die GBU Schwangerschaft - Download von Länderhomepages, hat keine Corona. Zumindest bei uns nicht.

    hier in Sachsen ist es ganz konkret unter Gefährdung durch Biostoffe enthalten:

    Zu diesen Stoffen gehört auch das sogenannte Coronavirus (SARS-CoV-2). Besteht für die Beschäftigte ein erhöhtes Risiko der Infektion mit diesem Virus oder einem vergleichbaren Erreger (z. B. durch häufig wechselnde Kontakte, geringen Abstand zu Personen)?

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • hier in Sachsen ist es ganz konkret unter Gefährdung durch Biostoffe enthalten:

    Zu diesen Stoffen gehört auch das sogenannte Coronavirus (SARS-CoV-2). Besteht für die Beschäftigte ein erhöhtes Risiko der Infektion mit diesem Virus oder einem vergleichbaren Erreger (z. B. durch häufig wechselnde Kontakte, geringen Abstand zu Personen)?

    Bei uns nicht...

    pasted-from-clipboard.png

    Aktuell (heute) von der Gewerbeaufsicht gedownloadet....

    Aber es gibt einen: Ratgeber Mutterschutz "Mutterschutz und Corona"; Stand 11/2022

    Was soll ich sagen... Dieses Stück wissenschaftlicher Literatur lässt keine Mutterschutzgesetzbetroffene nach Kontakt mit Corona überleben, obwohl in jedem Nebensatz sinngemäß steht ("keine Erkenntnisse" oder "eigentlich sind die aus ganz anderen Gründen gestorben").

    Aber trotzdem aufpassen! Alles ganz schlimm!

    Wenn die Arbeitsschutzverordnung gestrichen, aber der "Ratgeber Mutterschutz "Mutterschutz und Corona"; Stand 11/2022" nicht zurückgezogen wird, was wird aus unseren Hygieneplänen und aus unseren Mutterschutz-GBUs?

    Dann bleiben wir doch voll im Coronamodus - für die Corona-Mütter!

  • Wir haben den Hinweis, den ich auch schon mal Verlinkt hatte "Empfehlung_AfMu_SARS-CoV-2" das ist zwar nicht in der GBU kann aber als mit geltendes Dokument angehängt werden, so mach ich das immer.

    Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.

    Francis Picabia 1879-1953

    Viele Grüße Mario

  • Seit Januar 2022 ist aber NICHTS weltbewegend Neues mehr dazugekommen.

    das kannst du so nicht sagen. Schließlich gab es weitere Mutationen (Virusvarianten) des Virus. Und laut Experten wurde der Virus zwar ansteckender, aber auch "harmloser".

    Generell bin ich auch heilfroh das diese Bevormundung nun ein Ende hat.

    ____________________________________________________________________________________________________________________________________________

    Wenn jemand sagt das geht nicht! Denk daran es sind seine Grenzen, nicht deine.

  • Bei uns nicht...

    Doch, schau Dir mal den Punkt 3 Deines Bildes an. Die Abfrage nach dem Erreger ist somit da und Du musst bewerten, ob dies eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. In Bereichen mit viel Publikumskontakt könnte ich mir vorstellen, dass man zum Ergebnis kommt, dass dies eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Doch, schau Dir mal den Punkt 3 Deines Bildes an. Die Abfrage nach dem Erreger ist somit da und Du musst bewerten, ob dies eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. In Bereichen mit viel Publikumskontakt könnte ich mir vorstellen, dass man zum Ergebnis kommt, dass dies eine unverantwortbare Gefährdung darstellt.

    Ja, aber das sind diverse Erreger, nicht COVID. Und nicht zu vergessen: Du bist im Gesundheitswesen tätig. Da gibt es "NULL Risiko", in Kontakt mit COVID zu kommen. Vielmehr ist es ein 100% Zustand, dass COVID als Arbeitsmittel (in Form von Patienten) vor Ort IST, und dass jeder Angestellte damit in direkten Kontakt kommt.

    Jetzt schauen wir mal aber an, was an der Kasse eines Museums passiert. COVID ist im Museum kein Arbeitsmittel. Wie ich schon seit JAHREN schreibe, bedarf eine Gefährdung einer Risikobewertung, also auch die COVID-Gefährdung. Die Risikobewertung COVID wurde mit der Arbeitsschutzverordnung stumpf auf "binär" gestellt, und das Virus wurde als "ist da" festgelegt.

    Dieses Pamphlet ist weg. "Virus ist da" ist also auch weg.

    Aber COVID ist trotzdem und immer noch da. WOHER soll ich nun WISSEN, wie VIEL von dem Virus aktuell da ist? Ob diese unbekannte Anwensenheit von Viren eine "unverantwortbare Gefährdung" ist?

    Wenn COVID eine unverantwortbare Gefährdung Schwangerer ist, dann muss flächendeckend PCR-getestet werden, und die positiven Leute gehören auf Isolierstationen (wie TBC).

    An der Museumskasse kann ICH ohne Arbeitsschutzverordnung, in der die Gefährdung von Amts wegen als "unverantwortbare Gefährdung" klassifiziert ist, nach Wegfall der Arbeitsschutzverordnung in KEINER Weise begründen. Ich kann drumherum reden. Ich kann Panikmache betreiben. Aber ich kann auf KEINEN Fall sagen, wann und wie viele COVIDS auf eine möglicherweise schwangere oder vielleicht stillende Frau zuströmen, und ich kann auch keine Maßnahmen dagegen vorschlagen. Der Staat liefert mir weder Daten hierzu, und denkt auch nicht daran, dies in Zukunft zu tun.

    Fazit: entweder, ist das COVID-Risiko unverantwortbar, dann gehen ALLE Frauen in Homeoffice (außer die mit Menopause oder Total-OP), oder wir haben keine Arbeitsschutzverordnung mehr, dann interessiert mich COVID schlicht und einfach nicht mehr (Disclaimer siehe oben), weil die SiFa-Zwangsrekrutierung für "COVID" nun bald abgeschafft wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (26. Januar 2023 um 16:14)

  • [..]

    Aktuell (heute) von der Gewerbeaufsicht gedownloadet....

    Aber es gibt einen: Ratgeber Mutterschutz "Mutterschutz und Corona"; Stand 11/2022

    [..]

    genau stand 11/22. Nach neuen Erkenntnissen werden alle Verordnungen außer Kraft gesetzt, da die Gefährdung nicht mehr ansteht und als allgemeine Infektionskrankheit behandelt wird. Demnach müsste die Empfehlung des Landes bezüglich Schwangerschaften auch überarbeitet werden.

    Aber dies erfolgt erstmal nicht und für Schwangere bleibt die Gefährdung obwohl eigentlich die Gefährdung nicht mehr da ist.

  • COVID ist im Museum kein Arbeitsmittel.

    Aber möglicherweise als nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Stoffen zu sehen.

    Wie ich schon seit JAHREN schreibe, bedarf eine Gefährdung einer Risikobewertung

    Das kannst Du ja jetzt machen.

    An der Museumskasse kann ICH ohne Arbeitsschutzverordnung, in der die Gefährdung von Amts wegen als "unverantwortbare Gefährdung" klassifiziert ist, nach Wegfall der Arbeitsschutzverordnung in KEINER Weise begründen.

    Wo ist denn das große Problem? Während der Hochphase der Pandemie hat der Gesetzgeber die Gefährdung für Schwangere als nicht akzeptabel definiert. Jetzt hat er diese allgemeine Vorgabe gestrichen und lässt Dich über die Gefährdungsbeurteilung selbst entscheiden. Das ist doch bei den anderen Gefährdungsfaktoren vergleichbar.

    Aber dies erfolgt erstmal nicht und für Schwangere bleibt die Gefährdung obwohl eigentlich die Gefährdung nicht mehr da ist.

    Die Gefährdung ist durchaus noch vorhanden, die Frage ist, ob sie höher ist, als das allgemeine Lebensrisiko?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aber möglicherweise als nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Stoffen zu sehen.

    Das kannst Du ja jetzt machen.

    Wo ist denn das große Problem? Während der Hochphase der Pandemie hat der Gesetzgeber die Gefährdung für Schwangere als nicht akzeptabel definiert. Jetzt hat er diese allgemeine Vorgabe gestrichen und lässt Dich über die Gefährdungsbeurteilung selbst entscheiden. Das ist doch bei den anderen Gefährdungsfaktoren vergleichbar.

    Die Gefährdung ist durchaus noch vorhanden, die Frage ist, ob sie höher ist, als das allgemeine Lebensrisiko?

    Du hast 100% Recht, und der letzte Satz hinterlässt verbrannte Erde. Nein, nicht Deine verbrannte Erde, sondern die, die uns aus Berlin hinterlassen wird.

    Und ehrlich: ich habe ABSOLUT keinen Bock, alle Bazillen aus dem Infektionsschutzgesetz in der gesamten Wirtschaft zu bewerten. Ich MUSS auch nicht, und wenn ich wollte, KÖNNTE ich auch nicht. Die Schnapsidee kam ja jetzt zum ersten mal in der Menschheitsgeschichte auf die SiFas zu.

    Mich würde mal interessieren, wie andere Länder das gehandhabt haben.

    Es gibt nur EINE Maßnahme, die KURZ angesprochen war, aber heute ebenso Geschichte ist, wie sie vorher auch völlig abgelehnt wurde:

    "Wer krank ist, bleibt zu Hause" (betrifft nicht gebrochene Zehen oder genetisch bedingten Haarausfall).

    OK, dann motten wir auch noch diesen Satz ein. Er hat ohnehin keinen Sinn.

    Du kannst ein Sieb nicht mit vertretbarem Aufwand mit Wasser füllen.

    Du kannst den Leuten "Krank" nicht mit vertretbarem Aufwand erklären.

    Hirn = Sieb.

    P.S.: wenn man sauer ist, kommt man auf Ideen...: wie wär`s: allen Unternehmen, angefangen von der Privatperson die eine 450-EUR-Putzhilfe bezahlt, vorzuschreiben, an allen Eingängen zu Gebäuden IR-Scanner zu installieren (Fieber), und eine Atemprobe von jedem Eindringling nehmen zu lassen, aus der per Gaschromatographie alle möglichen Krankheitserreger identifiziert werden müssen? Dann noch ein kleiner Piks, ebenfalls ab in die Gaschromatographie damit, um Blut-Bazillen zu identifizieren, und dann geht's schon in den nächsten Raum. Da macht man sich nackich, und eine UV-Analyse ermittelt Hautanomalien, die krankhaft sein können. Nach einer Pipi- und Stuhlprobe (alles per Gaschromatographie analysiert) kann die Arbeitsstelle dann angetreten werden.

    Infektionsschutz Marke zzz. Patent wird angemeldet, durch das Posting hier habe ich aber schon das Urheberrecht auf Lebenszeit und noch 100 Jahre danach. Bevor jetzt jemand denkt, er/sie/es könnte diese Idee kostenlos kopieren: die Lizenzgebühr ist inflationsgekoppelt und beginnt heute bei 10.000 EUR pro Anlage und Tag. Fairer Preis, großer Schutz. Aus künstlerischer Sicht bin ich mit Änderungen an diesem Konzept nicht einverstanden. Die Anlage ist als Gesamtkunstwerk zu verstehen und durch internationale Rechte geschützt.

    6 Mal editiert, zuletzt von zzz (27. Januar 2023 um 08:53)

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  • [..]

    Die Gefährdung ist durchaus noch vorhanden, die Frage ist, ob sie höher ist, als das allgemeine Lebensrisiko?

    Unser Betriebsarzt empfiehlt ein Beschäftigungsverbot, da sogar die "Büroarbeit mit geringem Publikumsbesuch" zu gefährlich für die Schwangere sei und verweist auf die Empfehlung vom Ministerium. Gerade bei Schwangeren geht man dieser Empfehlung nach. = Alla gut - passt, es geht um ein neues Leben.

    Eine Woche später besucht die Schwangere privat die Karnevalssitzung.

    Und wenn der Arbeitgeber der Sifa die Fotos aus der Sitzung sendet und fragt warum so pingelig beurteilt wurde, kann die Sifa nur noch mit den Armen zucken.

    Abwarten und *TeTa*

  • ich habe ABSOLUT keinen Bock, alle Bazillen aus dem Infektionsschutzgesetz in der gesamten Wirtschaft zu bewerten.

    Das ist aber notwendig, sofern die Erreger in relevantem Maße vorkommen.

    und wenn ich wollte, KÖNNTE ich auch nicht.

    Dafür gibt es ja auch die Arbeitsmediziner.

    angefangen von der Privatperson die eine 450-EUR-Putzhilfe bezahlt

    Dir ist aber schon bekannt, dass da das ArbSchG nicht gilt?

    Gaschromatographie damit, um Blut-Bazillen zu identifizieren

    Wird dir aber mit GC nicht gelingen.

    Patent wird angemeldet

    Zu spät, Du hast ja die Informationen schon veröffentlicht, somit ist eine Patentierung nicht mehr möglich.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Unser Betriebsarzt empfiehlt ein Beschäftigungsverbot, da sogar die "Büroarbeit mit geringem Publikumsbesuch" zu gefährlich für die Schwangere sei und verweist auf die Empfehlung vom Ministerium. Gerade bei Schwangeren geht man dieser Empfehlung nach. = Alla gut - passt, es geht um ein neues Leben.

    Da sieht man mal wie unterschiedlich Betriebsärzte bewerten. :D

    Gruß Roland

  • Warum sollte sie sich ändern?

    Es muss sich ja etwas an den Eigenschaften des Virus geändert haben. Vor zwei Jahren waren wir in als Infizierte Quarantäne. Ganze Landstriche wurden / Bundesländer wurden gesperrt. Reisen durfte ich nicht.

    Seit 2019 ist der Virus als R 3 mit Kennzeichnung Z eingestuft.

    aus der BioStoffV

    (1) Biostoffe werden entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko nach dem Stand der Wissenschaft in eine der folgenden Risikogruppen eingestuft:

    1. Risikogruppe 1: Biostoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Krankheit hervorrufen,
    2. Risikogruppe 2: Biostoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen können und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen könnten; eine Verbreitung in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich; eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung ist normalerweise möglich,
    3. Risikogruppe 3: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung möglich,
    4. Risikogruppe 4: Biostoffe, die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen; die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß; normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

    Gut, von den Einstufungen aus der BioStoffV, gibt es keinen Änderungsbedarf. Wobei schwere Erkrankungen ja anscheinend auch nicht mehr auftreten.

    Ok hast Recht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Ab heute sind wir das kleine gallische Dorf.

    Wir tragen noch Masken und teilen Tests aus. Bis auf Weiteres.

    Übrigens wird heute die neue I. Direktorin, oder wie man bei uns sagt die I.Din inthronisiert.

    140! geladene Gäste. Bin dann doch mal gespannt, wie viele von den Honoratioren die Maske tragen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Änderungen im IFSG

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    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

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  • New Cochrane review (gold standard of evidence-based medicine) on efficacy of masks concludes:

    “The pooled results of RCTs did not show a clear reduction in respiratory viral infection with the use of medical/surgical masks.”

    Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses - Jefferson, T - 2023 | Cochrane Library

    Tja

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

    Einmal editiert, zuletzt von J S (1. Februar 2023 um 12:56)

  • Citation: Jefferson T, Dooley L, Ferroni E, Al-Ansary LA, van Driel ML, Bawazeer GA, Jones MA, Hoffmann TC, Clark J, Beller EM, Glasziou PP, Conly JM. Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses. Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 1. Art. No.: CD006207. DOI: 10.1002/14651858.CD006207.pub6.

    JS zitiert aus den Author's conclusions. Dort steht aber drei Sätze vorher: "

    The high risk of bias in the trials, variation in outcome measurement, and relatively low adherence with the interventions during the studies hampers drawing firm conclusions."

    Sie schreiben weiter: "

    There is uncertainty about the effects of face masks. The low to moderate certainty of evidence means our confidence in the effect estimate is limited, and that the true effect may be different from the observed estimate of the effect...

    There is a need for large, well-designed RCTs addressing the effectiveness of many of these interventions in multiple settings and populations, as well as the impact of adherence on effectiveness, especially in those most at risk of ARIs."

    Letztendlich trauen die Autoren ihren Ergebnissen nicht, dass es keine Effekte bei Masken gibt und schlagen zusätzliche Studien vor, und zwar RCT /randomised controlled trials, nicht Übersichtsstudien wie Coltrane reviews. Übrigens ging es hier um virale Atemwegserkrankungen. Viele der verwendeten Studien bezogen sich auf Influenza und andere Viren.