Wobei das Dokument durch Änderungen der Stiko bereits wieder überholt ist.
Ja, auch das. Die Änderungen werden es weiter verkomplizieren.
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Neues Benutzerkonto erstellenWobei das Dokument durch Änderungen der Stiko bereits wieder überholt ist.
Ja, auch das. Die Änderungen werden es weiter verkomplizieren.
Hallo zusammen,
in dem Regierungsentwurf der SARS CoV 2 Arbeitsschutzverordnung wird sich auf eine SARS CoV 2 Arbeitsschutzregel aus dem August 2022 bezogen.
Hat jemand diese Regel oder einen Entwurf dieser Regel zu Gesicht bekommen?
Weder auf der Seite des BMAS noch auf der Seite der BAuA habe ich dazu etwas gefunden.
Gruß und einen guten Start ins Wochenende
Mattes
in dem Regierungsentwurf der SARS CoV 2 Arbeitsschutzverordnung wird sich auf eine SARS CoV 2 Arbeitsschutzregel aus dem August 2022 bezogen.
Hat jemand diese Regel oder einen Entwurf dieser Regel zu Gesicht bekommen?
Weder auf der Seite des BMAS noch auf der Seite der BAuA habe ich dazu etwas gefunden.
Nicht drängen, die haben auch mal Wochenende
JS
https://www.bmas.de/DE/Service/Ges…verordnung.html
mehr hab ich nicht gefunden
Das RKI hat die FAQ zur Maske angepasst. Stand 29.08.2022
https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ…sen_Schutz.html
Jetzt werden wenigstens Risiken von Masken angedeutet.
Zitat:
"FFP2-Masken haben eine höhere Filtrationswirkung, die auch in Modellstudien gezeigt werden kann. Ein größerer Schutzeffekt von FFP2-Masken im Vergleich zu MNS hinsichtlich der Reduktion von Transmissionen für Laien in Alltagssituationen ist jedoch nicht belegt."
...
FFP2-Masken kamen bisher zweckbestimmt und zielgerichtet im Rahmen des Arbeitsschutzes zum Einsatz. Daher wurden außerhalb des Gesundheitswesens noch keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, gegebenenfalls auch langfristigen Auswirkungen ihrer Anwendung (z.B. bei Risikogruppen oder Kindern) durchgeführt. In Untersuchungen mit Gesundheitspersonal wurden Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben.
...
"Was sollte beim Einsatz von FFP2-Masken bei Menschen mit bestimmten Risikofaktoren beachtet werden?
Beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen. Das Tragen von FFP2-Masken durch Personen, die diesen Gruppen angehören, sollte möglichst ärztlich begleitet werden. Die Anwenderinnen und Anwender sollten gut über das korrekte Tragen, die Handhabung und max. Nutzungsdauer der FFP2-Masken sowie Risiken und Limitationen aufgeklärt werden. Zudem sollten die für die Trägerinnen und Träger vertretbaren Tragedauern unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festgelegt werden, um mögliche gesundheitliche Auswirkungen zu minimieren."
...
Grüße
Claus
Hallo in die Runde,
hat schon jemand gehört, wann die Corona-ArbSchV im Bundesrat behandelt werden soll?
In §2(2) steht "die folgenden Maßnahmen zu prüfen ...", das lese ich als Kann-Maßnahmen oder wie seht Ihr das?
Ab welchem Zeitpunkt macht es denn Sinn die vorgeschlagenen Maßnahmen zu aktivieren? (Offizielle Kennzahlen, die man als Begründung zur Anwendung der Maßnahmen verwenden könnte, gibt es ja auch nicht mehr so richtig.)
Gruß
Harti
Wir haben uns darauf geeinigt, die Maßnahmen anhand des Infektionsgeschehens der einzelnen Standorte in Kraft zu setzen. Z.B. ab 5% Maskenpflicht, ab 10% Homeoffice
anhand des Infektionsgeschehens
Woher kennt Ihr Euer Infektionsgeschehen?
Gängig, zumindest momentan dürfte es sein, dass jemand Symptome entwickelt, einen Selbsttest macht oder an einer Teststelle durchführen lässt und dann vom Arzt eine AU erhält. Nur auf dem Teil für den AG steht keine Diagnose.
Woher kennt Ihr Euer Infektionsgeschehen?
Von den Mitarbeitern selbst.
Ähnlich wie bei Halsweh, Flitzekacke, Grippe, hat doch niemand ein Problem damit, das seinem Cheffe oder Meister oder wie auch immer mitzuteilen. Wir bekommen sogar freiwillig die Testergebnisse. Hab ich persönlich auch immer gemacht. Lasst uns doch nicht immer als oberste Datenschützer aufspielen. Das echte Leben funktioniert auch so.
Wir haben keinerlei Hinweise auf eine valide Risikobewertung, nach der die Maßnahmen in Kraft treten würden. Wir können auch nicht mit Prozenten um uns schmeißen - es sind schlicht zu wenige Mitarbeiter. Zudem stehen die Mitarbeiter verschiedener Schichten nur kurz mit einander in Kontakt - heißt, wir müssen die Schichten prozentual einzeln erfassen, und liegen damit WEIT unter n=20. Unter n=20 kann einer Statistik keinerlei Validität angedichtet werden.
Wir brauchen also die Risikobewertung von draußen.
Im Endeffekt können wir uns aussuchen, wen wir nachäffen: die Bahn (Masken JETZT und nicht mehr ablegen) oder den Stadtpark (im Moment dort keine Masken vorgeschrieben).
die Bahn (Masken JETZT und nicht mehr ablegen)
Dann frag mal in Bayern nach, dort möchte man im ÖPNV auf die Masken verzichten. Irgendwie hat man aus dem Chaos der vergangenen Jahre nichts gelernt.
Lasst uns doch nicht immer als oberste Datenschützer aufspielen.
Bis eben irgend jemand auf die Idee kommt, einen Verstoß gegen die DSGVO wegen der Verarbeitung personenbezogener Gesundheitsdaten ohne Rechtsgrundlage zu melden.
Hallo in die Runde,
hat schon jemand gehört, wann die Corona-ArbSchV im Bundesrat behandelt werden soll?
Gruß
Harti
Hallo Harti,
gehen denn Verordnungen durch den Bundesrat? Ich kenne das Verfahren nicht.
Am 16.9. stehen die Gesetze zum Corona-Schutz auf der Tagesordnung des Bundesrates. IfSG etc.
Moin,
Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde am 9. September 2022 vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten.
https://www.bmas.de/DE/Service/Ges…verordnung.html
Gruß Frank
was mich auf der Seite vom BMAS irritiert hat, ist die Statusbeschreibung "Verordnung ist noch nicht verkündet". Gleichzeitig steht dort aber auch, dass sie ab dem 01. Oktober 2022 in Kraft tritt.
Vielleicht gibt es ja noch irgendwoher erhellende Erläuterungen, wie das Ganze in der Praxis umsetzt werden soll. Ohne irgendwelche Grenzwerte ist es m.E. schwierig, aus der Gefährdungsbeurteilung resultierende Schutzmaßnahmen dem Volke zu verkaufen.
"wir haben Südwind und die Kühe schauen nach Westen - ab morgen setzen wir die Maßnahmen aus der Corona-ArbSchV um"
Viele Grüße
Harti
Verordnung ist noch nicht verkündet". Gleichzeitig steht dort aber auch, dass sie ab dem 01. Oktober 2022 in Kraft tritt.
Moin,
ein völlig normaler Vorgang. Es ist klar, dass die Verordnung zum 01.10.2022 in Kraft treten wird. Ob sie jetzt morgen oder am 30.09.2022 verkündet wird, ist nicht relevant.
Gruß Frank
"Verkündet" ist die Verordnung mit dem Abdruck im Bundesgesetzblatt. Das ist noch nicht geschehen.
was mich auf der Seite vom BMAS irritiert hat, ist die Statusbeschreibung "Verordnung ist noch nicht verkündet". Gleichzeitig steht dort aber auch, dass sie ab dem 01. Oktober 2022 in Kraft tritt.
Das ist in Deutschland alles schön formal geregelt im Gesetz über die Verkündigung von Rechtsverordnungen und Bekanntmachungen.
Hallo,
der Bundestag kann alleine Gesetze nicht beschließen,
damit diese sofort eine Gültigkeit haben. Es bedarf der
Zustimmung durch den Bundesrat und letztlich muss auch
der Bundespräsident seine Zustimmung durch eine
Unterschrift geben. Auch der Bundespräsident kann Gesetzen
seine Zustimmung verweigern, was auch schon mehrfach
passiert ist. Gleiches gilt auch im Bundesrat. Für solche Fälle
gibt es einen sogenannten Vermittlungsausschuss. Umgekehrt
ist das auch möglich, nämlich wenn Gesetzesinitiativen vom
Bundesrat als Länderkammer ausgehen.
Im Regelfall gibt es aber keine Überraschungen, da natürlich
vorab geschaut wird, ob ein Gesetz von Bundestag, über
Bundesrat bis Bundespräsident auch durchgeht. Daher ist eine
solche Ankündigung nicht unüblich, sondern fast der Regelfall.
Und wie oft gab es alleine in Sachen Corona Sondersitzungen
vom Bundesrat, damit ein bestimmtes Datum zur Gültigkeit
eingehalten wird. Oder der Bundespräsident direkt nach
der Bundesratssitzung unterschrieben hat. Ist alles möglich.
Gruß
Simon Schmeisser
Auch hier scheint es verschiedene Einschätzungen der vermutlichen Verordnung zu geben.
Ich verstehe das so, dass die Maskenpflicht in Betrieben wiederkommt. Technische Maßnahmen fallen mir keine ein, organisatorische wäre Trennung.
Es vom Infektionsgeschehen im Betrieb abhängig zu machen wie vorgeschlagen, wäre das rechtskonform?
Ich selbst empfehle meiner Firma keine Masken, da aus meiner Sicht keine Notwendigkeit.
JS
Ich verstehe das so, dass die Maskenpflicht in Betrieben wiederkommt.
Moin,
nicht zwingend.
Zitat von SARS-CoV2-ArbSchV
Sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern oder bei tätigkeitsbedingten Körperkontakten oder bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder die in der Anlage bezeichneten Atemschutzmasken bereitstellen. Diese Masken sind von den Be-schäftigten zu tragen.
Technische Maßnahmen: RLT, Trennwände, Luftreinigungsgeräte etc
Organisatorische Maßnahmen: Angepasste Raumaufteilung, Einzelbüros, Home-Office etc.
Erst wenn das alles nicht greift, kommen die Masken ins Spiel.
Gruß Frank