Handlungshilfen "Corona"

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  • Kennst du die Fragen aus dem Fragebogen?

    Ja .... ich hatte den Fragebogen kurz in der Hand ...

    Es geht darin viel um das Thema welche Schutzmaßnahmen der Betrieb umgesetzt hat...

    Suche mal ob ich den Fragebogen irgendwo finde....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (11. Juli 2022 um 12:09)

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  • Mick1204

    Natürlich geht es nicht zu 100%. Es gibt 100 Situationen jeden Tag wo eine Ansteckung wahrscheinlicher wäre als bei im Betrieb.

    Aber darum geht es aus meiner Sicht auch nicht.

    Bestand Kontakt zu einer Positiv Infizierten Personen oder zu einer Person, welche innerhalb von 24std positiv getestet wurde und die andere Person infiziert sich ebenfalls, wird dieses von uns gemeldet.

    Es entstehen dadurch keinerlei Nachteile für uns und die Infizierte Person ist BG-Seitig gegen Spätfolgen abgesichert.

    Laut unserer TAP sind wir in solchen Fällen sogar dazu verpflichtet dieses zu melden.

  • Die BGW gibt ja in ihrer Internetseite an, dass sie mit Anträgen überschüttet werden und die Abarbeitung stockt. Somit dürften da noch einige Meldungen nachträglich anerkannt werden, wobei ich da nur einen Sinn bei long Covid sehe. Möglicherweise ist aber auch die BGW von einer Infektionswelle erfasst und somit sind dann dort Ausfälle bei den Sachbearbeitern vorhanden, die zum Antragstau führen.

    Tendenziell sehe ich dass in Zukunft immer weniger Fälle anerkannt werden, denn der Zusammenhang mit der Arbeit wird immer schwerer nachzuweisen sein, während in der Hochphase der ersten Wellen dies im Gesundheitswesen pauschal angenommen wurde.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Was hat die BGW denn in KW 09/2022 geändert, dass es auf einmal nicht mehr so anerkannt wird?

    Von der UKBW wurde uns mitgeteilt, dass ab Mitte März eine Coviderkrankung als "allgemeines Lebensrisiko" eingestuft wurde.

    (Wohl weil die Inzidenz so hoch war, dass man sich hätte überall anstecken können. Das würde zur Kurve passen.)

    Grüßle
    de Uil

    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“

    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Meine Tochter hatte durch den Kindergarten Corona. Da sich zusätzlich noch etliche andere Kinder und Erziehende angesteckt hatten, wurde das als "Arbeitsunfall" anerkannt. Da ist man dann einfach davon aus gegangen, dass die Häufung der Infizierten auf die Ansteckung im KiGa zurückzuführen ist.

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • wie macht man das?

    im heutigen Newsletter der DGUV:

    COVID-19: Gesetzliche Unfallversicherung zählt über 220.000 Versicherungsfälle seit Beginn der Pandemie

    13.07.2022

    Seit Beginn der Pandemie haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 erhalten. Besonders hoch war das Aufkommen in der ersten Jahreshälfte 2022. Von Januar bis Juni 2022 gingen 175.430 BK-Anzeigen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein, das waren mehr als im Jahr 2021 insgesamt. Die Omikron-Welle hat damit auch das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich beeinflusst. Das geht aus Zahlen hervor, die der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits in 195.739 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Hinzu kommen 20.452 Erkrankungen an COVID-19, bei denen die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde und 12.496 Fälle in der Schülerunfallversicherung. Seit 2020 verzeichnete die Unfallversicherung damit über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Corona.

    Beschäftigte sind bei der Arbeit gesetzlich gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Auch eine Erkrankung an COVID-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege kann die Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt werden. Bei Beschäftigten in anderen Berufen besteht die Möglichkeit, einen Arbeitsunfall anzuzeigen, wenn deutliche Hinweise auf eine beruflich verursachte Infektion vorliegen.

    "COVID-19 ist eine erhebliche Herausforderung für die gesetzliche Unfallversicherung", sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. "In den Jahren vor der Pandemie hatten wir im Schnitt zwischen 75.000 und 80.000 BK-Anzeigen im Jahr. Das hat Corona deutlich verändert." Die gesetzliche Unfallversicherung habe dennoch schnell reagiert und den betroffenen Personen schnell umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht. Mit Hilfe ihrer BG Kliniken haben die Unfallversicherungsträger bereits Versorgungsangebote für von Post-COVID betroffene Versicherte geschaffen. Bei der Fallbearbeitung unterstützen sich die Unfallversicherungsträger gegenseitig und bemühen sich, Anzeigen möglichst zügig zu bearbeiten.

    Der Großteil der BK-Anzeigen entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). 131.757-mal wurde der Verdacht auf eine Berufserkrankung im Zusammenhang mit Covid-19 vom 1.1. bis zum 30.6.2022 bei der BGW gemeldet. Damit übersteigt die Menge der Verdachtsmeldungen nach der Hälfte des laufenden Jahres bereits deutlich die Zahl für das gesamte Jahr 2021 (111.126).

    "Wie das gesamte Gesundheitssystem sind auch wir als gesetzlicher Unfallversicherungsträger stark gefordert." sagt Jörg Schudmann, Hauptgeschäftsführer der BGW und ergänzt: "Obwohl wir tun, was wir können, uns zwischenzeitlich personell verstärkt haben und unsere Prozesse stetig optimieren, lässt sich angesichts dieser außergewöhnlich hohen Meldezahlen eine verzögerte Bearbeitung nicht immer verhindern." Am stärksten betroffen ist 2022 bisher die Branche Kinderbetreuung mit 37.835 Verdachtsmeldungen. Auch aus den Branchen Pflege (34.628) und Kliniken (23.794) gingen besonders viele Meldungen ein. Versicherte mit längeren Krankheitsverläufen werden vom Reha-Management der BGW betreut. Seit Beginn der Pandemie sind dies insgesamt gut 2.900 Personen – hier mit abnehmender Tendenz: Beim Vergleich der Erkrankungen in den Jahren 2020 und 2021 lässt sich ein Rückgang der schweren und längeren Krankheitsverläufe beobachten.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin,

    hat schon jemand herausbekommen, was mit der Liste der evaluierten Schnelltests des Paul-Ehrlich-Institutes passiert ist, bzw. wo man entsprechende Informationen jetzt findet?

    Zitat von Paul-Ehrlich-Institut


    Die Marktübersicht in der BfArM-Liste nach § 1 Absatz 1 Satz 6 TestV (alt) sowie die Liste mit der Vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests werden damit eingestellt.

    Diese Liste, die auch Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in diese Liste enthält, ist nun abrufbar auf der Internetseite der Europäischen Union:

    Europäische Kommission: Public Health - Gemeinsame Liste der Corona-Antigen-Schnelltests

    Ich habe jetzt zwar die Liste der EU, aber einige Tests, die bereits als gut evalueiert waren, tauchen dort nicht mehr auf. Mit der Liste selbst stehe ich irgendwie auf Kriegsfuß, obwohl ich des Englischen mächtig bin.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Hallo,

    https://www.pei.de/DE/newsroom/do…69730&cms_pos=8

    Zitat

    Diese Liste, die auch Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in diese Liste enthält, ist nun abrufbar auf der Internetseite der Europäischen Union:

    Europäische Kommission: Public Health - Gemeinsame Liste der Corona-Antigen-Schnelltests

    Die Marktübersicht in der BfArM-Liste nach § 1 Absatz 1 Satz 6 TestV (alt) sowie die Liste mit der Vergleichenden Evaluierung der Sensitivität von SARS-CoV-2-Antigenschnelltests werden damit eingestellt.

    Ups, hast ja schon selbst PEI zititiert. Ich wollte eigentlich dann nur noch mal auf den Satz darunter hinaus, dass es anscheindend diese Liste vom PEI nicht mehr gibt.


    Gruß
    Mattes

    Einmal editiert, zuletzt von Mattes14 (13. Juli 2022 um 13:53)

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  • Vielen Dank für die Hinweis, Frank.

    Schade, das war die einzige Quelle, aus der man für seinen Betrieb für eine große Zahl von Tests Informationen zur Qualität abschöpfen konnte. Hat sich erledigt, die EU- Liste enthält keine Selbsttests / Laientests:

    "Darüber hinaus einigte sich die Fachgruppe am 6. Juli 2021 darauf, ..., und dass die gemeinsame EU-Liste keine Antigen-Selbstschnelltests enthalten sollte."

    Ich werde also mit der letzten PEI-Liste arbeiten, wenn ich neue Tests bestelle.

  • Rrrrinnggg

    Guudsje: "Guudsje"

    Frau Napp: "Hallo, hier ist Frau Napp. Unser Termin kann doch stattfinden"

    Guudsje: "Ich dachte, sie sind mit Corona zu Hause?"

    Frau Napp: "Ich habe mich heute drei mal getestet. Der dritte Test war negativ. Unser Meeting findet statt".

    Guudsje: 8|

    Ohne Worte - X(

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Frau Napp: "Ich habe mich heute drei mal getestet. Der dritte Test war negativ. Unser Meeting findet statt".

    Ernsthaft?! Da fällt einem nix mehr dazu ein ...=O

    Grüße,

    Andreas

    „Märchen erzählen Kindern nicht, dass Drachen existieren. Denn das wissen Kinder schon. Märchen erzählen den Kindern, dass Drachen getötet werden können." (G.K. Chesterton)

  • Frau Napp: "Ich habe mich heute drei mal getestet. Der dritte Test war negativ. Unser Meeting findet statt".

    Immerhin hat sie sich getestet.

    Gibt ja auch Schrödingers Corona: solange ich mich nicht teste, hab ich es auch nicht...

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • €6,-- verblasen. Super. Und das Ergebnis ist immer noch falsch

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Hallo zusammen,

    es gibt eine neue Liste mit SARS-CoV-2 Schnelltests, auf die die neue Testverordnung (ab 29.6.) Bezug nimmt. Die Listung ist wichtig für die Erstattungsfähigkeit.

    https://www.pei.de/DE/newsroom/do….html?cms_pos=8

    https://www.bfarm.de/DE/Medizinprod…ests/_node.html


    Die Anitgentests nach A Listung sind in prospektiven Studien untersucht und für gut befunden, die nach B Listung in retrospektiven, erstattungsfähig sind beide Listungen.

    Die Liste der abgelehnten Tests hingegen findet man im Addendum:

    https://health.ec.europa.eu/system/files/2…addendum_en.pdf

    Diese Liste ersetzt die bisherige Liste.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick