Handlungshilfen "Corona"

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  • Wähle im Link aus #959 den 18.03. aus. Angezeigt wird heute der 25.03.

    Wenn die Liste vom 18.03. aufgeht, steht die aktuelle Verordnung in der ersten Zeile.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • ...ja, aber die Tabelle die dort zum Downlood steht, ist vom 31.01.2022!!!


    Anruf bei PEI - geht keiner ran / Mail an PEI - keine Antwort


    Die ist veraltet. Viele Test die in Nds in der Schule im März ausgegeben wurden sind dort nicht gelistet. Und wenn, ist der Hersteller in Tabelle 2 geführt mit dem Kriterium die das Sensitivitätskriterium nicht erfüllen.

    (Gesamt-Sensitvität 18%)


    Das ist Tatsache und passierte nicht nur einmal!

  • Moin,


    wie kommst Du darauf, dass die Liste vom 31.01.2022 ist? Zu dem Zeitpunkt gab es die Spalte bezüglich Omikron in der Liste doch noch gar nicht. Wenn ein Test in der Schule ausgegeben wird, der nicht auf der Liste ist, bedeutet das, dass er vom PEI noch nicht evaluiert wurde. Du musst auch die Chargennummer im Auge haben. Einer der Tests, die wir ausgeben, hat großen Wirbel erzeugt, da der HERSTELLER auf dem "bösen" Teil der Liste auftaucht. Wenn man sich dann aber die Chargennummer ansieht, ist alles wieder im grünen Bereich. ;)


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    ich stehe auf dem Schlauch. :/ Die Liste wird je nach Stand der Evaluierungen fortgeschrieben. So weit, so gut. Im bösen Teil der Liste stehen die Produkte, die bei Evaluierung durchgefallen sind. Nach meinem Leseverständnis hat sich an diesem Teil der Liste nichts geändert, so dass dort nichts fortgeschrieben wurde.

    Zitat von PEI-Liste


    Hinweis: Alle hier gelisteten Tests wurden von der BfArM Liste gestrichen, diese Produkte sind auf dem Markt ggf. auch nicht mehr erhältlich. Tests, die in grau dargestellt sind, werden in dieser Zusammensetzung nicht mehr hergestellt und sind daher auf dem Markt nicht verfügbar.

    Das bedeutet für mich im Umkehrschluss, dass die Hersteller mittlerweile mehr auf Qualität achten, da sie wissen, dass solche Listen existieren. Wie gesagt, einer unserer Tests taucht auch im Bereich der bösen Liste auf, aber nur die Charge, die bis 09/2021 produziert wurde. Danach hat der Hersteller umgestellt und gut ist es.


    Wenn ich einen Denkfehler habe, dann hilf mir auf die Sprünge.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Abschnitt1: das sehe ich auch so,...


    Abschnitt2:...aber die alten Chargen müssen nun mal wech, schließlich sind sie ja beschafft worden, "WIR KRIEGEN SONST NOCH ÄRGER MIT DEM RECHNUNGSHOF..." Wer will denn das bitte kontrollieren!

    Gruß Canislupus

    Einmal editiert, zuletzt von Canislupus ()

  • Hallo zusammen,


    gefühlt gegen Ende noch eine Test-Frage, vielleicht musste sich jemand von Euch bereits damit auseinandersetzen:


    Nach wie vor stellen wir als Arbeitgeber ordnungsgemäß Schnelltests zur Selbstanwendung zur Verfügung. Nun kam das erste ärztl. Attest, welches die Anwendung der üblichen Tupfer untersagt, also nur Lollitests gemacht werden sollen. Ist damit der AG verpflichtet ebensolche zu beschaffen? Rechtsquelle?

    => im Regelwerk sehe ich dazu nur BfArM; nirgends steht sowas wie "geeigneter Test".


    Oder ein Fall für den Betriebsarzt? :/

    Wenn der Kaiser nackt aussieht, dann ist der Kaiser auch nackt.

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  • Nun kam das erste ärztl. Attest, welches die Anwendung der üblichen Tupfer untersagt, also nur Lollitests gemacht werden sollen.

    :44:

    Ja, solche Kandidaten haben wir auch. Risiko "innerer Verletzungen". Lolli- statt Nasentupfer.


    :44:

    Gefahrstoffe im Plastik der Stäbchen der Tupfer. Spucktests statt Tupfer.


    Der Arbeitgeber ist erst mal zu gar nichts verpflichtet. Der Arbeitsgeber ist ja nicht mal mehr verpflichtet, überhaupt Tests zur Verfügung zu stellen. Wenn Deinem Betriebsarzt langweilig ist, knnst Du ihn mit dieser Frage konfrontieren, ansonsten - zwei Löcher ins Attest und abheften. :D


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Der Arbeitsgeber ist ja nicht mal mehr verpflichtet, überhaupt Tests zur Verfügung zu stellen.

    Manche schon. In Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg gilt z.B. weiterhin die Testpflicht, auch für geimpftes Personal.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Moin,


    Testpflicht heißt ja nicht, dass der Arbeitgeber diese Tests zur Vertfügung stellen muss. Wo steht denn das in der Verordnung? Irgendwie habe ich das nicht gefunden? Meines Wissens müssen die Beschäftigten und Besucher doch einen Testnachweis erbringen? (Ähnlich wie vorher bei 3G am Arbeitsplatz nach dem IfSG) Der Arbeitgeber muss es "nur" kontrollieren.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Der Verordnung ist zu entnehmen: "Die Krankenhäuser sind verpflichtet, ein einrichtungs- oder unternehmensbezogenes Testkonzept zu erstellen. Im Rahmen des Testkonzepts haben sie Testungen auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 für alle Beschäftigten anzubieten."

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Mit der neuen Arbeitsschutzverordnung seit dem 17.03 sind viele Maßnahmen recht wischiwaschi formuliert, so auch die Masken, Tests und Impfungen.


    Frage:


    Ist jemand unter uns, der/die/das:

    a) die Masken fallen lässt

    b) die Impfangebote nicht mehr forciert

    c) die Personenzahl pro Raum nicht mehr festschreibt

    d) die Testfrequenz reduziert hat

    e) das Desinfizieren reduziert/verzichtet (Medizin außen vor)

    f) das Temperaturmessen nicht mehr empfiehlt

    g) habe ich etwas vergessen?


    Wir: b, c, d, e, f - wobei...

    zu c: unsere Leute reduzieren sich freiwillig und automatisch in Räumen (darauf ist Verlass)

    zu d: manche Vorgesetzte forcieren die Tests selbständig, im Wesentlichen testen sich unsere Leute selbst oft genug (ich habe eine Ausgabeliste, darauf wird nur die Zahl der Tests festgehalten. Wer das war: die Angabe ist freiwillig, die Meisten schreiben das dazu. Es findet keine Auswertung statt)

    zu e: die Schilder, sich zu desinfizieren, sind weg. Die Spender sind da (und gefüllt)

    zu f: ist weg

    zu g: kann sein...

  • b.) der Rest wurde aufrechterhalten. Wobei die Kontrolle des Impfstatus (3 G-Regel) wohl wegfällt. Das wir aber von den Beratungsstellen wohl noch diskutiert. --> Müssen Besucher weiterhin ihren Impfstatus respektive einen Test vorweisen. Ähnliches wird für Fremdfirmen diskutiert.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick