Handlungshilfen "Corona"

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  • Am Arbeitsplatz? So, wie vom Gesundheitsamt festgelegt. Die Strategen können sich in den Hinterzimmern austoben, interessiert nicht im Tagesgeschäft.

    Da ist nur noch die Frage: was muss, was muss nicht. Was nicht muss, wird nicht getan.

    Bei uns herrscht von oben bis unten die totale Frust, im internationalen Konzern nahezu die völlige Resignation. Sie tendieren nach meinem Ermessen zum Ignorieren von Corona (anfangs wurden schärfere Regeln kommuniziert als national, waren auch nicht umsetzbar. Jetzt wollen sie persönlich anreisen und [dienstliche] Zusammenkünfte organisieren).

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  • mich würde eigentlich mal interessieren wie ihr das mit dem geänderten nationalen Teststragie seht. Also jetzt nicht die Leute aus Pflege, Medizin und co. und andere vulnerablen Gruppen. Sondern die, die jetzt ohne PCR Test arbeiten sollen/müssen. Oder hab ich nach Schnelltest Hersteller A positiv und Kontrolltest Hersteller B positiv dann Anrecht auf PCR?

    Genaueres wird wohl heute veröffentlicht.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 (24. Januar 2022 um 06:48)

  • Bei uns herrscht von oben bis unten die totale Frust

    Ich habe inzwischen auch resigniert. Die Regelungen versteht eh niemand mehr.

    Genaueres wird wohl heute veröffentlicht.

    Da dürfte dann neues Chaos gebildet werden.

    Der Spruch "viele Köche verderben den Brei" passt bei den ganzen Corona Regelungen auch recht gut.

    Jedes Bundesland macht eigene Regelungen, obwohl man über Gesprächsrunden eigentlich einheitliche Regelungen beschließt. Bundesländer halten sich nicht an ihre eigenen Vorgaben oder agieren unverhältnismäßig, was dann durch Gerichte festgestellt wird und zur Korrektur führt. Regelungen werden festgelegt und eingeführt, um sie dann doch nicht umzusetzen usw.

    Ich bin mal gespannt, ob die Impfpflicht bei den Gesundheitseinrichtungen erhalten bleibt, oder ob man da auch einknickt. Sollte es so kommen, geht die Akzeptanz dann völlig in den Keller.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Ab wann muss ich einen Testnachweis bei zweifach Geimpften Personen am Arbeitsplatz einholen? Gilt hier auch die 90 Tage-Regelung nach der 2. Impfung oder bezieht sich diese Aussage in der Verordnung nur auf die Quarantäne?

    Ich lese das so, dass sich die Aussage nur auf die Quarantäne, nicht aber auf die 3G-Nachweise bezieht. Dann ist aber die Frage, wo das mit den 3G-Nachweisen geregelt ist.

    Nächste Frage:

    Was ist bei Personen, bei denen jetzt bereits schon die 3. Impfung 3 Monate her ist. Gilt auch hier, das wir nach 90 Tagen der Impfung Testnachweise vorlegen müssen?

    Ist zwar nirgendwo erwähnt, trotzdem kommt die Frage sehr oft. MMn gilt die Auffrischungsimpfung (Booster) aktuell unbefristet lange.

  • Dieses Corona ist eine Pandemie. 2019/2020 war sie neu. Abgesehen von den bekannten Regierungs-Terroristen, verstehe ich nicht, wieso die Pandemie-Bekämpfung nicht International nach gleichen Regeln erfolgt. Das Ding funktioniert doch präzise wie ein Uhrwerk, und tut mittlerweile genau das, was von kompetenten Wissenschaftlern, die aktiv daran forschen (und nicht auf dem hohlen Bauch heraus labern), vorhergesagt wird.

    Wie die CO2-Thematik kann auch Corona nicht auf Provinz-Ebene gelöst werden.

    Maßnahmen können KPI-basiert, abhängig von den Ressourcen global koordiniert werden. Dann bleibt auch das Hin- und Her aus...

    Klar ist bei uns Infektionsschutz Landesaufgabe, aber es geht um ein globales Thema. Da kann doch nicht jeder Narr in eine andere Richtung laufen.

    Doch genau das geschieht, mit welcher Agenda auch immer.

    Irgendwann macht man dann dicht, und tut Dienst nach Vorschrift.

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  • Beschlussvorlage vom 23.01.

    Dateien

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ab wann muss ich einen Testnachweis bei zweifach Geimpften Personen am Arbeitsplatz einholen?

    Moin Werner,

    eigentlich gar nicht, Die 90 Tage beziehen sich doch darauf, wie lange "frisch Geimpfte" wie Geboosterte behandelt werden. Am Arbeitsplatz gilt nach wie vor 3G, und dafür reicht der vollständige Impfschutz aus. Sie auch hier.

    Ganz untem findest Du dann auch folgende Aussage:

    Zitat von Paul-Ehrlich-Institut


    Derzeit sind noch keine Angaben zu Auffrischimpfungen und entsprechenden Intervallzeiten veröffentlicht.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (24. Januar 2022 um 15:42)

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  • Moin zusammen.

    Wie handhabt ihr den Nachweis der Quarantäne eines Haushaltsangehörigen?

    Beispiel: Frau ist zu Hause mit Covid 19 in Isolation. Der Mann, der bei uns arbeitet, muss nach den aktuellen Regeln in Quarantäne, aus der er sich nach frühestens 7 Tagen freitesten kann.

    Womit läuft der Nachweis der Quarantäne des Mannes, damit das Unternehmen den Lohn für den Mann nach IfSG zurückbekommen kann? Der PCR-Test der Frau und ihr Brief vom Gesundheitsamt? Ich finde im Moment nicht heraus, ob Angehörige in Quarantäne separat benachrichigt werden ... :wacko:

    Theoretisch sollten Angehörige per Kontaktnachverfolgung vom Amt angesprochen und angewiesen werden, wie lange sie in Quarantäne bleiben müssen. Wie weist man die Zeiten nach, wenn die Ämter das nicht mehr schaffen? Ach Kinder, mir reicht's ...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar (25. Januar 2022 um 08:16)

  • Moin,

    in sehr vielen Fällen werden die Personen überhaupt nicht mehr benachrichtigt von den Gesundheitsämtern, da diese einfacch nicht mehr hinterherkommen.

    Durch den PCR-Test das Schreiben des Gesundheitsamtes und die geltende Verordnungslage entsteht eine logische Kette, aufgrund derer ich argumentieren würde. Alternativ kann der Arbeitgeber natürlich die paar Tage einfach weiter zahlen. Das ist der einfachste Weg.

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,

    in sehr vielen Fällen werden die Personen überhaupt nicht mehr benachrichtigt von den Gesundheitsämtern, da diese einfacch nicht mehr hinterherkommen.

    Durch den PCR-Test das Schreiben des Gesundheitsamtes und die geltende Verordnungslage entsteht eine logische Kette, aufgrund derer ich argumentieren würde. Alternativ kann der Arbeitgeber natürlich die paar Tage einfach weiter zahlen. Das ist der einfachste Weg.

    Gruß Frank

    Danke Frank, sehe ich zur Zeit auch so. Eine angeordnete Quarantäne ist nicht mehr zu erwarten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Durch den PCR-Test das Schreiben des Gesundheitsamtes und die geltende Verordnungslage entsteht eine logische Kette

    Die Kette wird ja gleich unterbrochen. PCR Tests soll es ja nur noch für priorisierte Personenkreise geben. Gesundheitsämter kommen schon lange nicht mehr hinterher. Somit haben betroffene keinerlei Nachweise.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Quarantäne und Isolation:

    Angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante sollen für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe künftig ebenfalls die allgemeinen Regeln gelten: Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion könne nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses - in RLP bisher vorgeschrieben: PCR-Test) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test ende sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen sei ebenfalls eine "Freitestung" durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“) können, seien als Kontaktpersonen von der Quarantäne ausgenommen; das gelte auch für vergleichbare

    Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).

    Gilt für Rheinland-Pfalz.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Ab wann muss ich einen Testnachweis bei zweifach Geimpften Personen am Arbeitsplatz einholen?

    Zweifache Impfung = vollständig geimpft. Hat (noch) keine zeitliche Begrenzung, nach der man nicht mehr als vollständig geimpft gilt. Könnte noch kommen, da das ja kürzlich in Österreich eingeführt wurde.

    Dann ist aber die Frage, wo das mit den 3G-Nachweisen geregelt ist.

    §28b IfSG

    Was ist bei Personen, bei denen jetzt bereits schon die 3. Impfung 3 Monate her ist. Gilt auch hier, das wir nach 90 Tagen der Impfung Testnachweise vorlegen müssen?

    Nein.

    "Kleine Taten, die man ausführt, sind besser als große, die man plant." (Georges Marshall)

  • Mitarbeiter A hat positiven Schnelltest und da seine Familie positiv mit PCR bereits zu Hause saß (er als geboosteter nicht), er zum PCR-Test und alle Kontakt nach Hause. Dann Freitag Entwarnung: PCR negativ, also alle wieder zurück an die Arbeit, der PCR-getestete aber im Homeoffice.
    Jetzt (Montag) Symptome plus positiver Test...also alle wieder nach Hause, obwohl ne: sind ja 5 Tage seitdem vergangen...Gilt das überhaupt noch? :22:

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)

  • Hallo in die Runde,

    anbei die aktualisierte "Corona-Test und Quarantäne VO NRW" vom 26.01.22.

    Dazu eine ergänzende Info von unserem Arbeitgeberverband:

    " Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wurde punktuell geändert.

    Die Änderungen ergeben sich vor allem aus der Änderung des „Lolli“-PCR-Testverfahrens an Grundschulen, über die das Schulministerium per Schulmail am 25. Januar informiert hat.

    In § 13 Abs. 2 ist die o.g. Änderung beim Testverfahren umgesetzt worden.

    Zudem wird in § 14 („Isolierung bei Verdacht und Nachweis einer Infektion, Informationspflichten“) in Abs. 5 Satz 1, in dem es um das grundsätzliche Ende der Isolierung geht, der Zeitpunkt durch eine Ergänzung präzisiert:

    „Die Isolierung endet grundsätzlich nach 10 Tagen ab dem Tag des erstmaligen Auftretens von Symptomen (insbesondere Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust), wenn

    zwischen erstem Symptombeginn und Vornahme des ersten positiven Tests maximal 48 Stunden liegen, oder der Vornahme des ersten positiven Tests (PCR-Test oder vorheriger Schnelltest).“

    Eine entsprechende Ergänzung erfolgt auch in § 15 („Quarantäne für Haushaltsangehörige“) in Abs. 4 Satz 1"


    Gruß

    Harti

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  • Heute kam eine die Impfung verweigernde Person ins Büro, die sich infiziert hatte.

    Die Person testet sich seit Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz arbeitstäglich.

    Ich muss jetzt die Tage ab dem positiven PCR-Test abzählen, um sicherzustellen, von wann bis wann der Genesenenstatus gilt. Bis der Status beginnt, muss sie sich weiter arbeitstäglich testen und das nachweisen, dann muss sie sich bis zum 90. Tag nicht mehr testen, danach dann wieder testen ...

    Mehr Schnaps (ist auch keine Lösung). :wacko:

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.