Ich hatte das so verstanden, das Selbsttests unter Aufsicht ausreichen.
Handlungshilfen "Corona"
- de Uil
- Geschlossen
- Erledigt
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Moin,
sorry, aber ich muss jetzt mal deutlich werden. Wieder so eine saublöde Umfrage, bei der Antwortmöglichkeiten, die nicht in das Weltbild des Umfrageerstellers passen, fehlen. Es fehlt die Antwort "Nein" und die Antwort "Die Umfragen gehen mir auf den Sack".
Man mag von den beschlossenen Regeln halten was man will, aber sie werden voraussichtlich, wie gestern beschlossen, Geltung erlangen und damit relevant für uns. Ob man jetzt der Meinung ist, dass Corona ein Thema des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Regeln gelten und sind vom Arbeitgeber zu beachten. Je nach Haltung des Betriebes zum Gesundheits- und Arbeitsschutz ist kurzfristig einiges zu organisieren.
Wohl dem, der Zugang zu einem Forum hat, in dem sich kompetente Mitstreiter tummeln, die sich ebenfalls den Gesundheits- und Arbeitsschutz verschrieben haben. Wenn es dann noch ein Thema gibt "Handlungshilfen Corona", umso besser. Das Letzte was man dann benötigt, wenn man freitags ein Konzept für die Umsetzung der am Horizont stehenden Regelungen in der kommenden Woche benötigt, ist so eine bescheuerte Umfrage.
Sind der Off-Topic-Bereich und die Shoutbox nicht ein ausreichend großer digitaler Sandkasten? Muss es denn quer durch die Fachthemen "geschmiert" werden?
Gruß Frank
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Moin,
wer sich alles genau durchliest, erkennt den "Sprengstoff" in den Hinweisen des BMAS. Wenn ein Arbeitgeber sich einen ganz schmalen Fuß machen will, beschränkt er sich auf die reine Zugangskontrolle hinsichtlich 3G und bietet pro Woche weiterhin zwei, für die Beschäftigten kostenfreie, Tests an.
Diese Selbsttests berechtigen aber nicht zum Zugang zur Arbeitsstätte, und die Beschäftigten müssen sich selbst um Tests mit entsprechenden Nachweisen kümmern. Wenig Aufwand für den Arbeitgeber und keine Mehrkosten. Wer den Krieg in der Belegschaft entfachen will, sollte diesen Weg beschreiten.
Gruß Frank
Richtig. Spannend ist auch, dass die Beschäftigten dafür die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen dürfen.
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Ich hatte das so verstanden, das Selbsttests unter Aufsicht ausreichen.
Moin,
unter Aufsicht von unterwiesenen Personen, ja. Das ist ausreichend.
Gruß Frank
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Spannend ist auch, dass die Beschäftigten dafür die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen dürfen.
Moin,
das meinte ich mit "Sprengstoff". Der Arbeitgeber kann sich zurück lehnen. Sollen doch die Beschäftigten sehen, wo sie einen Test mit Nachweis her bekommen.
Wir bieten natürlich Test unter Aufsicht an. Auf der einen Seite wird immer ein wertschätzender Umgang gepredigt und dann würden wir den Beschäftigten so vor den Koffer sch..... ? Ne,, ne, ne. Kommt nicht in die Tüte.
Gruß Frank
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Guudsje sorry - aber ich habe mir einfach mal Luft gemacht. Ich bin nicht der Meinung, dass Corona eine Sache des Arbeitsschutzes ist, aber mir ist völlig klar, dass ich mich mit diesem Thema beschäftigen muss - weil es geltendes Recht ist. Darüber setze ich mich nicht hinweg.
@all:
Das ist, was ich aus der Sache für einen reinen Produktionsbetrieb "herauslese":
- Wir müssen vor Arbeitsaufnahme prüfen oder testen. Konkret: wir müssen nur ZWEI Tests pro Woche durchführen. Die anderen drei/vier müssen vom Mitarbeiter erbracht werden, oder wir brauchen drastisch mehr Tests.
- Festlegen wer kontrolliert.
- Wir müssen die Ergebnisse der Kontrolle namentlich dokumentieren, dabei den Datenschutz und den Diskriminierungsverbot beachten
- Kleines HowTo zu Teilen der Anforderungen aus (3)
- Wir müssen die Dokumentationen mit einem Ablaufdatum versehen, und am Stichtag vernichten
- HowTo zu 3: wir müssen und dürfen dokumentieren: Namen des MA, und Gültigkeitsdauer des Nachweises (Nicht den Typen des Nachweises Dokumentieren! Heißt: bei Änderung der Vorgaben müssen wir alle Nachweise NOCH mal prüfen, ob die Gültigkeitsdauer noch gültig ist)
- HowTo zu 3. Wir dürfen unsere Tests selbst beaufsichtigen und dokumentieren
- Wir müssen die, die Tests beaufsichtigen, schulen und beauftragen. Der Name des Beaufsichtigers ist zu dokumentieren (warum auch immer – haftet der?).
- Nur Info: mögliche, disziplinarische Konsequenzen
Habe ich etwas vergessen?
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Warum berechtigen die zwei Selbsttests nicht zum Zugang zur Arbeitsstätte?
Testnachweis
Ein Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind, und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind. Die zu Grunde liegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Sie muss entweder
- in Form von Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen und dokumentiert werden (siehe Frage "Können betriebliche Testangebote, die sich aus der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung oder anderen Rechtsnormen ergeben, als 3G-Nachweis herangezogen werden?").
- oder durch den Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen, erfolgen und dokumentiert werden,
- oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht worden sein.
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Wer den Krieg in der Belegschaft entfachen will, sollte diesen Weg beschreiten
Den Weg wähle ich. Eine Testung im Betrieb ist hinsichtlich Personal und Aufwand nicht möglich
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Moin,
unter Aufsicht von unterwiesenen Personen, ja. Das ist ausreichend.
Gruß Frank
Viel Spaß bei der Hygiene. Wir haben noch nicht mal genügend Räume um das Umzusetzen.
Unser AG erwartet die Testergebnisse frühestens am Eingang oder als EMail an die Führungskraft.
Wobei wir nicht diese Daten abspeichern, sondern soll-ist Vergleich. Ich denke die Abfrage "Wer ist geimpft, wer nicht?" erfolgt ab Montag. Dann wissen wir die Anzahl der zu testenden. Zack. Es sollen keine weiteren Daten abgefragt werden.
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Ich frage mich nur, wer die Fremdfirmen und die LKW-Fahrer alle testet und wo die dann kontrolliert werden....
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Ab wann ist die Verkündung des gesetztes, also Inkraft? Übergangsfristen?
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Ich habe zu dem Thema ein Artikel verfasst, denke dort ist alles beschrieben...
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Viel Spaß bei der Hygiene. Wir haben noch nicht mal genügend Räume um das Umzusetzen.
Moin,
sieht bei uns theoretisch genau so aus, aber "kann nicht" wohnt in der Regel bei "will nicht". Auch im Büro einer Führungskraft kann man die Regeln umsetzen, und die meisten ziehen da problemlos mit.
Gruß Frank
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Hallo,
da nur noch der Bundespräsident unterschreiben und es verkündet
werden muss, soll es ab Dienstag wohl Gültigkeit haben. So war
zumindest die letzte Meldung die ich gelesen habe.
Unabhängig davon, sollte man jetzt vielleicht nicht über die Sinnhaftigkeit
dieser Maßnahmen diskutieren. Wir haben nahezu jeden Tag
um die 50.000 Infektionsfälle, es ist aktuell keine Raketenwissenschaft,
wir haben ein enormes Problem. Und das wird sich spätens in den
nächsten zwei Wochen in den Krankenhäusern richtig zeigen und danach
auf den Friedhöfen. Statt über die Maßnahmen sich zu beschweren
oder über die doofe Politik, sollte JEDER jetzt prüfen wie er in seiner
Zuständigkeit alle erdenklichen Maßnahmen umsetzen kann. Mögen
sie aktuell noch so umständlich, schwer oder aber auch nicht ganz klar
sein.
Ob jetzt geimpft oder nicht geimpft, aktuell ist JEDER gefragt. Und
das fängt schon bei den einfachsten Maßnahmen wie Maske, Abstand
etc. an, damit wäre aktuell schon viel gewonnen. Um die hohe Zahl
der täglichen Infektionen zu brechen.
Gruß
Simon Schmeisser
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Hallo,
da nur noch der Bundespräsident unterschreiben und es verkündet
werden muss, soll es ab Dienstag wohl Gültigkeit haben. So war
zumindest die letzte Meldung die ich gelesen habe.
Unabhängig davon, sollte man jetzt vielleicht nicht über die Sinnhaftigkeit
dieser Maßnahmen diskutieren. Wir haben nahezu jeden Tag
um die 50.000 Infektionsfälle, es ist aktuell keine Raketenwissenschaft,
wir haben ein enormes Problem. Und das wird sich spätens in den
nächsten zwei Wochen in den Krankenhäusern richtig zeigen und danach
auf den Friedhöfen. Statt über die Maßnahmen sich zu beschweren
oder über die doofe Politik, sollte JEDER jetzt prüfen wie er in seiner
Zuständigkeit alle erdenklichen Maßnahmen umsetzen kann. Mögen
sie aktuell noch so umständlich, schwer oder aber auch nicht ganz klar
sein.
Ob jetzt geimpft oder nicht geimpft, aktuell ist JEDER gefragt. Und
das fängt schon bei den einfachsten Maßnahmen wie Maske, Abstand
etc. an, damit wäre aktuell schon viel gewonnen. Um die hohe Zahl
der täglichen Infektionen zu brechen.
Gruß
Simon Schmeisser
yep
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1. Unabhängig davon, sollte man jetzt vielleicht nicht über die Sinnhaftigkeit
dieser Maßnahmen diskutieren.
(...)
2. sollte JEDER jetzt prüfen wie er in seiner
Zuständigkeit alle erdenklichen Maßnahmen umsetzen kann. Mögen
sie aktuell noch so umständlich, schwer oder aber auch nicht ganz klar
sein.
(...)
3. Ob jetzt geimpft oder nicht geimpft, aktuell ist JEDER gefragt. Und
das fängt schon bei den einfachsten Maßnahmen wie Maske, Abstand
etc. an, damit wäre aktuell schon viel gewonnen. Um die hohe Zahl
der täglichen Infektionen zu brechen.
1. Tun wir nicht!
2. Tun wir!
3. Unsere Querdenker sind wir immer noch nicht los... Sie sind jetzt "lediglich" ein noch drastisch größeres Problem, als bisher, weil sie sich jetzt Anweisungen fügen müssen. Ich bin froh, die Anweisungen nicht durchsetzen zu müssen (mit Dank an St. Florian).
WO ist unsere Chance, den Querdenkern eine Frist zu setzen? WIE sollen wir die in einem Tag (30% unserer Belegschaft ist erst ab Dienstag wieder da - Freischicht seit heute) in Griff kriegen? Geht's noch!? In Endeffekt ist diese Regelung eine gesetzliche Vorgabe für den totalen Produktionsstopp - wahlweise Rechtsbruch.
Ich bin über die rücksichtslose Art und Weise der Einführung dieses Maßnahmenpakets komplett durchgenervt. Das ist aber mein privates Problem, und das hat auch keinen Einfluss auf meine Arbeit.
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für die (zumindest bei mir) vielen offen Fragen zu der Gesetzesänderung hier ein paar Links
Angeblich sollen bei einem großen Konzern heute schon alle Zutrittskarten gesperrt gewesen sein. Nur nach Erfüllung eines der 3 G's konnten die Mitarbeiter auf das Werksgelände
Viele Grüße
Harti
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Gelten die Janssen-Geimpften - Stand heute - immer noch als vollständig geimpft? Oder erst, wenn die sich zusätzlich einen Chip haben setzen lassen?
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Moin,
gelten als geimpft, da es keine Rechtsnorm gibt, die für Impfstoffe ein Verfallsdatum definiert.
Gruß Frank
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Stand heute gelten die Johnson Geimpften als vollständig geimpft. Auch wenn Sie die Booster Impfung noch nicht haben.
Guudsje war schneller.