Handlungshilfen "Corona"

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  • Moin,


    sorry, aber ich muss jetzt mal deutlich werden. Wieder so eine saublöde Umfrage, bei der Antwortmöglichkeiten, die nicht in das Weltbild des Umfrageerstellers passen, fehlen. Es fehlt die Antwort "Nein" und die Antwort "Die Umfragen gehen mir auf den Sack".


    Man mag von den beschlossenen Regeln halten was man will, aber sie werden voraussichtlich, wie gestern beschlossen, Geltung erlangen und damit relevant für uns. Ob man jetzt der Meinung ist, dass Corona ein Thema des Gesundheits- und Arbeitsschutzes ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Regeln gelten und sind vom Arbeitgeber zu beachten. Je nach Haltung des Betriebes zum Gesundheits- und Arbeitsschutz ist kurzfristig einiges zu organisieren.


    Wohl dem, der Zugang zu einem Forum hat, in dem sich kompetente Mitstreiter tummeln, die sich ebenfalls den Gesundheits- und Arbeitsschutz verschrieben haben. Wenn es dann noch ein Thema gibt "Handlungshilfen Corona", umso besser. Das Letzte was man dann benötigt, wenn man freitags ein Konzept für die Umsetzung der am Horizont stehenden Regelungen in der kommenden Woche benötigt, ist so eine bescheuerte Umfrage.


    Sind der Off-Topic-Bereich und die Shoutbox nicht ein ausreichend großer digitaler Sandkasten? Muss es denn quer durch die Fachthemen "geschmiert" werden?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    2 Mal editiert, zuletzt von Guudsje ()

  • Richtig. Spannend ist auch, dass die Beschäftigten dafür die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen dürfen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Spannend ist auch, dass die Beschäftigten dafür die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen dürfen.

    Moin,


    das meinte ich mit "Sprengstoff". Der Arbeitgeber kann sich zurück lehnen. Sollen doch die Beschäftigten sehen, wo sie einen Test mit Nachweis her bekommen.


    Wir bieten natürlich Test unter Aufsicht an. Auf der einen Seite wird immer ein wertschätzender Umgang gepredigt und dann würden wir den Beschäftigten so vor den Koffer sch..... ? :rolleyes: Ne,, ne, ne. Kommt nicht in die Tüte.


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje ()

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  • Guudsje sorry - aber ich habe mir einfach mal Luft gemacht. Ich bin nicht der Meinung, dass Corona eine Sache des Arbeitsschutzes ist, aber mir ist völlig klar, dass ich mich mit diesem Thema beschäftigen muss - weil es geltendes Recht ist. Darüber setze ich mich nicht hinweg.


    @all:


    Das ist, was ich aus der Sache für einen reinen Produktionsbetrieb "herauslese":


    1. Wir müssen vor Arbeitsaufnahme prüfen oder testen. Konkret: wir müssen nur ZWEI Tests pro Woche durchführen. Die anderen drei/vier müssen vom Mitarbeiter erbracht werden, oder wir brauchen drastisch mehr Tests.
    2. Festlegen wer kontrolliert.
    3. Wir müssen die Ergebnisse der Kontrolle namentlich dokumentieren, dabei den Datenschutz und den Diskriminierungsverbot beachten
    4. Kleines HowTo zu Teilen der Anforderungen aus (3)
    5. Wir müssen die Dokumentationen mit einem Ablaufdatum versehen, und am Stichtag vernichten
    6. HowTo zu 3: wir müssen und dürfen dokumentieren: Namen des MA, und Gültigkeitsdauer des Nachweises (Nicht den Typen des Nachweises Dokumentieren! Heißt: bei Änderung der Vorgaben müssen wir alle Nachweise NOCH mal prüfen, ob die Gültigkeitsdauer noch gültig ist)
    7. HowTo zu 3. Wir dürfen unsere Tests selbst beaufsichtigen und dokumentieren
    8. Wir müssen die, die Tests beaufsichtigen, schulen und beauftragen. Der Name des Beaufsichtigers ist zu dokumentieren (warum auch immer – haftet der?).
    9. Nur Info: mögliche, disziplinarische Konsequenzen

    Habe ich etwas vergessen?

  • Warum berechtigen die zwei Selbsttests nicht zum Zugang zur Arbeitsstätte?

    Testnachweis


    Ein Testnachweis ist ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wenn die zugrundeliegende Testung durch In-vitro-Diagnostika erfolgt ist, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 bestimmt sind, und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des Medizinproduktegesetzes erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig sind. Die zu Grunde liegende Testung darf maximal 24 Stunden zurückliegen. Sie muss entweder



    • in Form von Selbsttests vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers oder einer von ihm beauftragten Person erfolgen und dokumentiert werden (siehe Frage "Können betriebliche Testangebote, die sich aus der SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung oder anderen Rechtsnormen ergeben, als 3G-Nachweis herangezogen werden?").
    • oder durch den Arbeitgeber oder von ihm beauftragte Personen, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen, erfolgen und dokumentiert werden,
    • oder von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung vorgenommen oder überwacht worden sein.

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Moin,


    unter Aufsicht von unterwiesenen Personen, ja. Das ist ausreichend.


    Gruß Frank

    Viel Spaß bei der Hygiene. Wir haben noch nicht mal genügend Räume um das Umzusetzen.

    Unser AG erwartet die Testergebnisse frühestens am Eingang oder als EMail an die Führungskraft.

    Wobei wir nicht diese Daten abspeichern, sondern soll-ist Vergleich. Ich denke die Abfrage "Wer ist geimpft, wer nicht?" erfolgt ab Montag. Dann wissen wir die Anzahl der zu testenden. Zack. Es sollen keine weiteren Daten abgefragt werden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

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    • Offizieller Beitrag

    Ich habe zu dem Thema ein Artikel verfasst, denke dort ist alles beschrieben...


    Änderung des Infektionsschutz Gesetz IfSG

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Viel Spaß bei der Hygiene. Wir haben noch nicht mal genügend Räume um das Umzusetzen.

    Moin,


    sieht bei uns theoretisch genau so aus, aber "kann nicht" wohnt in der Regel bei "will nicht". Auch im Büro einer Führungskraft kann man die Regeln umsetzen, und die meisten ziehen da problemlos mit. |?


    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Hallo,


    da nur noch der Bundespräsident unterschreiben und es verkündet

    werden muss, soll es ab Dienstag wohl Gültigkeit haben. So war

    zumindest die letzte Meldung die ich gelesen habe.


    Unabhängig davon, sollte man jetzt vielleicht nicht über die Sinnhaftigkeit

    dieser Maßnahmen diskutieren. Wir haben nahezu jeden Tag

    um die 50.000 Infektionsfälle, es ist aktuell keine Raketenwissenschaft,

    wir haben ein enormes Problem. Und das wird sich spätens in den

    nächsten zwei Wochen in den Krankenhäusern richtig zeigen und danach

    auf den Friedhöfen. Statt über die Maßnahmen sich zu beschweren

    oder über die doofe Politik, sollte JEDER jetzt prüfen wie er in seiner

    Zuständigkeit alle erdenklichen Maßnahmen umsetzen kann. Mögen

    sie aktuell noch so umständlich, schwer oder aber auch nicht ganz klar

    sein.


    Ob jetzt geimpft oder nicht geimpft, aktuell ist JEDER gefragt. Und

    das fängt schon bei den einfachsten Maßnahmen wie Maske, Abstand

    etc. an, damit wäre aktuell schon viel gewonnen. Um die hohe Zahl

    der täglichen Infektionen zu brechen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • yep

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • 1. Tun wir nicht!

    2. Tun wir!

    3. Unsere Querdenker sind wir immer noch nicht los... Sie sind jetzt "lediglich" ein noch drastisch größeres Problem, als bisher, weil sie sich jetzt Anweisungen fügen müssen. Ich bin froh, die Anweisungen nicht durchsetzen zu müssen (mit Dank an St. Florian).


    WO ist unsere Chance, den Querdenkern eine Frist zu setzen? WIE sollen wir die in einem Tag (30% unserer Belegschaft ist erst ab Dienstag wieder da - Freischicht seit heute) in Griff kriegen? Geht's noch!? In Endeffekt ist diese Regelung eine gesetzliche Vorgabe für den totalen Produktionsstopp - wahlweise Rechtsbruch.


    Ich bin über die rücksichtslose Art und Weise der Einführung dieses Maßnahmenpakets komplett durchgenervt. Das ist aber mein privates Problem, und das hat auch keinen Einfluss auf meine Arbeit.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • für die (zumindest bei mir) vielen offen Fragen zu der Gesetzesänderung hier ein paar Links


    Haufe


    Kanzlei Noerr


    Kanzlei Oppenhoff


    Link von Frank zum BMAS


    Angeblich sollen bei einem großen Konzern heute schon alle Zutrittskarten gesperrt gewesen sein. Nur nach Erfüllung eines der 3 G's konnten die Mitarbeiter auf das Werksgelände:/


    Viele Grüße

    Harti

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 () aus folgendem Grund: Link ergänzt

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