Handlungshilfen "Corona"

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  • Hallo Forum,

    wie wäre es mal, wenn die Geimpften mehr "Freiheiten" erhalten und die Gefährdeten sich zurückziehen. Wir im Gesundheitswesen und mit zwei Iso-Stationen müssen mehr umsetzen, sind alle vollständig geimpft. Wann kommt der Umkehrschluß...........

    Kurioses Beispiel zum Punkt Privat/Dienstlich:

    Wir sind dienstlich zum gemeinsamen Essen gefahren, 2 G-Regelung, im Restaurant dann ohne Filtermaske, 14 Stunden später alle Teilnehmenden Morgenrunde, Abstände einhalten, Maske auf, Teilnehmerliste. So ein Schwachsinn.

    Wenn das Essen schlecht gewesen wäre, hätten alle zusammen Noro-Virus artige Anzeichen und das ist meldepflichtig.................

    Soeben eingegangen

    Sehr geehrte Kolleg:innen,

    aus aktuellem Anlass möchte ich im Namen der Betriebsleitung auf die geltenden Hygienevorschriften (AHA Regeln, Testkonzept, Besuchskonzept, Tragen von FFP 2 Masken, etc.) hinweisen.

    Bei jedem Patientenkontakt und bei jedem Kontakt des Personals untereinander in Gebäuden ist konsequent eine FFP 2 Maske zu tragen.

    Das Händewaschen und Desinfizieren ist weiterhin ein wichtiger Bestandteil zur Vermeidung der Verbreitung Corona- und anderer Viren.

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  • Ich kenne keine Hinweise auf einen Buschfunk. Meine eigene Logik besagt aber, dass solange vom RKI Corona-Zahlen präsentiert werden, das Testen im Arbeitsalltag eine Rolle spielen wird.

    Ebenso sagt meine Logik, dass das Testen die LETZTE Maßnahme sein wird, die irgendwann einmal wegfällt.

  • Ich kenne keine Hinweise auf einen Buschfunk. Meine eigene Logik besagt aber, dass solange vom RKI Corona-Zahlen präsentiert werden, das Testen im Arbeitsalltag eine Rolle spielen wird.

    Ebenso sagt meine Logik, dass das Testen die LETZTE Maßnahme sein wird, die irgendwann einmal wegfällt.

    Wenn das so weiter geht, sind auch irgendwann alle genesen, wiedergenesen, nochmal wiedergenesen, doch noch von Corona erwischt worden......

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Wenn das so weiter geht, sind auch irgendwann alle genesen, wiedergenesen, nochmal wiedergenesen, doch noch von Corona erwischt worden......

    Das wäre ja dann die Schrittfolge zur sterilen Immunität, also systemische Immunität + Schleimhautimmunität. Muss ich aber trotzdem nicht haben.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • das mit dem Genesensein wird hier im Kreis Minden-Lübbecke gerade von einigen extensiv durchexerziert.

    Irgend so ein Dussel hat denen angeblich erzählt "ihr müßt euch anstecken, dann fallt ihr unter die 2G-Regelung". Dass das aber nur gilt, wenn man auch eine Impfung bekommen hat begreifen die Knallköppe nicht. Ach ja, entweder ist für die Impfen Teufelswerk oder von Bill Gates als Weltverschwörung gestartet.:evil:

    Letzte Woche hatten wir in einer nahe gelegenen Kleinstadt eine Inzidenz von >800 (ich weiß, der Inzidenzwert alleine zählt nicht mehr, die Intensivstationen sind aber auch langsam voll).

    Ich kriege seit einer Woche fast stündlich Alarmmeldungen, das wieder einer der ungeimpften Kollegen/-innen mit/ohne Symptome in Quarantäne muß.

    Dann das ganze Programm: Kontaktnachverfolgung, im Zweifelsfall Kollegen bitten sich professionell testen zu lassen, ...=O

    Gruß Harti

    NRW: Gleichstellung von vollständig Geimpften und Genesenen mit negativ Getesteten

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 (22. Oktober 2021 um 07:38)

  • Hallo Harti,

    das Infizierte erst "+" Impfe unter 2 G fallen war mir hier auch neu !

    Die Nachbarstadt mit >800 wird Augustdorf gewesen sein, die hatten zeitweise sogar >1000...

    Grüße aus Detmold,

    Heinz

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Dass das aber nur gilt, wenn man auch eine Impfung bekommen hat begreifen die Knallköppe nicht.

    das Infizierte erst "+" Impfe unter 2 G fallen war mir hier auch neu !

    Das stimmt ja auch so nicht.

    2G = Vollständig geimpft oder genesen.

    Ein Genesener erst mal gar nicht geimpft. keine Ahnung, wie lange die Zeitspanne mittlerweile angesetzt ist, aber mein Kollege musste Monate warten, bis er nach der Genesung geimpft werden konnte.

    Harti64 Dein Link verweist auf eine Rechtslage, die knapp ein halbes Jahr alt ist. ;)

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Danke für die Hinweise, nix is so alt wie eine Corona-Veröffentlichung von letzter Woche :huh:

    Nichts desto trotz ist der Zustand "genesen" ein temporärer Zustand, d.h., wenn es dumm läuft geht das ganze Spiel in ein paar Monaten von vorne los.

    Definition RKI "genesen", mit Stand 01.10.21

    Das BGA äußert sich auf seiner Seite im FAQ zum digitalen Impfausweis (Stand 20.10.21) wie folgt:

    pasted-from-clipboard.png

    BGA FAQ zum digitalen Impfausweis

    Gruß Harti

    PS: das Städtchen wurde vor Jahrzehnten mal von Heinz Rudolf Kunze besungen;)

    Einmal editiert, zuletzt von Harti64 (22. Oktober 2021 um 08:42)

  • Ja, wer von Covid-19 genesen ist, müßte innerhalb von 6 Monaten versuchen, sich neu zu infizieren oder sich tatsächlich impfen lassen. Das digitale Impfzertifikat gilt übrigens für 12 Monate. Das verstehe ich so, dass nach 12 Monaten der Status "geimpft" ausläuft und damit auch die Impfnachweise auf Papier nicht mehr anerkannt werden.

    Die 6 bzw.12 Monate wurden festgelegt, weil nicht bekannt war, wie lange die Immunisierung jeweils anhält.

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  • Ja, wer von Covid-19 genesen ist, müßte innerhalb von 6 Monaten versuchen, sich neu zu infizieren oder sich tatsächlich impfen lassen. Das digitale Impfzertifikat gilt übrigens für 12 Monate. Das verstehe ich so, dass nach 12 Monaten der Status "geimpft" ausläuft und damit auch die Impfnachweise auf Papier nicht mehr anerkannt werden.

    Die 6 bzw.12 Monate wurden festgelegt, weil nicht bekannt war, wie lange die Immunisierung jeweils anhält

    1. Impfbuch. Gilt ewig.

    2. App. Gilt 12 Monate. App kann und WIRD angepasst werden. Die Anpassung ist vom ersten Moment an geplant. Sie kann in beide Richtungen erfolgen. Insofern: Piano!

  • In der App ist die zeitliche Begrenzung doch inzwischen gelöscht.

    Wie es mit Auffrischimpfungen weiter geht muss man abwarten. Mal sehen ob die STIKO wieder von der Politik angetrieben wird.

    Ich für mich werde habe meine Auffrischung mal für Mitte November geplant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Kein Quatsch. Gilt ewig. Wenn da steht, dass Du am 27.06.1953 geimpft würdest, dann IST dass so. Lässt sich nicht mehr ändern.

    Über die medizinische Bewertung oder bezüglich 2G/3G steht im Impfbuch NICHTS. Von daher hab auch nichts ungültig werden.

    Lediglich die Anerkennung als Zugangsberechtigung kann durch natürliche Personen negativ bewertet werden, und damit wäre der Zugang zu dem betreffenden Ort verwehrt.

    Die App kann und wird auf die Bewertung durch den Staat angepasst werden.

    Wir werden schauen, ob wir einen Schuss Moderna im Januar gesetzt bekommen.... Mir egal, ob ich damit irgendwo Zugang bekomme, oder nicht.

  • Kein Quatsch. Gilt ewig. Wenn da steht, dass Du am 27.06.1953 geimpft würdest, dann IST dass so.

    Und das sagt dann was über den Immunstatus aus?

    Mann, Mann, Mann der schriftliche Nachweis, dass Du am 25.07.1973 gegen XYZ geimpft wurdest, befähigt Dich noch lange nicht, eine Tätigkeit auszuführen, für die Du eine Immunität gegen XYZ benötigst.

    Deiner Argumentation folgend, bräuchte ich nach der FeV nie mehr irgendwo zu erscheinen, weil ich habe es ja schriftlich, dass ich große Brummis fahren darf. Bei der FeV ist die Befristung explizit geregelt und bei anderen Feldern ergibt sie sich aus dem Impfstatus. Warum werden sonst bei manchen Berufsgruppen die Impfstati bestimmt, wenn es darum geht, ob sie die Tätigkeit weiter ausüben können?

    Über die medizinische Bewertung oder bezüglich 2G/3G steht im Impfbuch NICHTS.

    Warum auch. Das Impfbuch ist ein Impfnachweis, aber das muss ich Dir wohl nicht erklären, da Du lesen und schreiben kannst und nach eigenem Bekunden am Straßenverkehr teilnimmst. Der Impfnachweis besteht ewig. Die Folgen dieses Impfnachweises, die Tore, die dieser Impfnachweis öffnet oder offen hält, bleiben auf ewig offen oder schließen sich mit der Zeit - je nach Impfung.

    Aber ich halte es mit einer eisernen hessischen Regel, die jeder Ehemann kennen sollte:

    Du hast Recht unn ich hab mei Ruh!

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

    Einmal editiert, zuletzt von Guudsje (23. Oktober 2021 um 01:21)

  • Ich sehe das rein sachlich: der Impfnachweis ist ein Archiv, die App ist eine Zugangs-Geschichte.

    Über die Gültigkeit von Archiven zu diskutieren ist schlicht Unsinn. Im Impfbuch wird auch NIEMALS vermerkt werden "Impfung gülztig bis...". Die Impfung wird notiert. Mehr gibt es nicht. Ich war's ja nicht, der darüber das Diskutieren agefangen hat.

    Wenn eine Impfung vorausgesetzt wird, und unter welchen Bedingungen, nimmst Du das Impfbuch, schaust nach, und handelst entsprechend. Das machst Du nach 100 Jahren ebenso wie nach einem Tag.

    Über die App könnte ich das so nicht behaupten.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz (23. Oktober 2021 um 08:37)