Handlungshilfen "Corona"

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  • Wir sind knapp 1.000. Wir haben keine medizinischen Daten unserer Mitarbeiter.

    über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei uns wäre es nach GFB möglich, die generelle Maskenpflicht aufzuheben

    wie kommt ihr dann darauf auf Masken verzichten zu können?


    hänge mal was von der DGUV dran, dort steht:


    Auf AHA+L Maßnahmen kann verzichtet werden, wenn das Risiko der Virusübertragung gering und der Schutz vor
    schwerer Erkrankung hoch ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn
    alle Beschäftigte vollständig geimpft oder genesen sind und
    kein beruflicher Kontakt von geimpften oder genesenen Personen mit nicht vollständig geimpften oder bisher nicht erkrankten (d.h. nicht immunisierten) Personen vorkommt.

  • Im Newsletter der DGUV stand kürzlich:


    Hinweise zum Umgang mit Geimpften und Genesenen im Betrieb


    15.09.2021


    Müssen geimpfte oder genesene Beschäftigte die Regeln zum Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion bei der Arbeit weiter einhalten? Die jüngsten Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, die zum 10. September 2021 in Kraft getreten sind, ermöglichen Ausnahmen für diese Gruppen. Die gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise, welche Möglichkeiten Betriebe nach aktuellem Wissensstand haben, wenn sie den Impfstatus der Beschäftigten in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen möchten.


    In der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 10. September 2021 heißt es: "Bei der Festlegung und der Umsetzung der Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes kann der Arbeitgeber einen ihm bekannten Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten berücksichtigen." Das bedeutet, unter bestimmten Voraussetzungen können die geltenden AHA+L-Regeln – das bedeutet Abstand halten, Händehygiene beachten, Atemmaske tragen und Lüften – ganz oder teilweise entfallen. Wobei die Händehygiene ebenso wie regelmäßiges Lüften überall der Standard bleiben sollte.


    Auf Abstandhalten und Maskenpflicht kann verzichtet werden, wenn das Risiko der Virusübertragung gering ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn


    • alle Beschäftigten vollständig mit einem der vom Paul-Ehrlich-Institut empfohlenen Impfstoffe geimpft oder genesen sind und


    • kein beruflicher Kontakt von geimpften oder genesenen mit nicht vollständig geimpften oder bisher nicht erkrankten (d.h. nicht immunisierten) Personen vorkommt.


    Weitere Informationen bietet das Positionspapier der DGUV zum Umgang mit Geimpften/Genesenen im Rahmen der SARS-CoV-2-Pandemie

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • nix da! es wird weiterhin Maske getragen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Heißes Thema, wurde bei uns auch Diskutiert. Letzendlich wurde die Maskenpflicht in der Produktion fallen gelassen (Maske muss aber immer dabei sein), solange der Abstand eingehalten wird. Da wir nur "einzel" Arbeitsplätze haben ist das recht unproblematisch. So wirklich gefällt mir das aber auch nicht.

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  • Heißes Thema, wurde bei uns auch Diskutiert. Letzendlich wurde die Maskenpflicht in der Produktion fallen gelassen (Maske muss aber immer dabei sein), solange der Abstand eingehalten wird. Da wir nur "einzel" Arbeitsplätze haben ist das recht unproblematisch. So wirklich gefällt mir das aber auch nicht.

    Wenn der Abstand zum Nachbarn stimmt (ca. 10 m²) bzw. 150 - 200 cm, dann sollte das ausreichend sein. Öfters Lüften oder RLT - Anlage. Passt....

    Du musst halt deine GBU anpassen.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    Gruß Mick

  • Hallo Kenny,


    wir haben intern auch solche Überlegungen angestoßen. Jedoch bin ich persönlich der Meinung, dass es um den Schutz des "schwächsten" geht, in diesem Fall die ungeimpften. Die Frage die man sich stellen muss, können wir es riskieren, dass sich ein MA ansteckt und u.u. einen schlimmeren Verlauf der Krankheit hat. Und, was sind die Konsequenzen wenn es so kommen sollte.

    Moin,


    das Argument versteh ich zwar irgendwie, finde es aber nicht wirklich schlüssig. Die Mehrzahl der Menschen die jetzt noch nicht geimpft sind wird vermutlich auch ungeimpft bleiben, die sind überzeugt, dass nicht-impfen die bessere Alternative ist. Ist ja auch ihr gutes Recht.

    CoVid wird mit großer Sicherheit endemisch werden, wir alle werden in Zukunft ab und an mit dem Virus in Kontakt kommen und je nach körperlicher Verfassung, Alter und Impfstatus entweder symptomlos damit fertig werden oder leicht oder schwer erkranken.

    Die MA auf Dauer zu schützen wird also nicht funktionieren (es sei denn wir bleiben auf ewig bei irgendwelchen Maßnahmen und selbst dann habe ich meine Zweifel).

    Bei uns herrscht auch noch Maskenpflicht, weil keiner eine kluge Idee hat den Impfstatus der MA rechtssicher zu erfragen und zu dokumentieren.

    Spätestens im nächsten Jahr müssen die Maßnahmen aber auch irgendwann komplett zurück genommen werden und dann haben die ungeimpften MA das selbstgewählte, höhere Risiko.


    Gruß

    Moritz

  • Es gibt noch die, bei denen die Impfung nicht wirkt, oder aus irgend einem Grund nicht geht (schwere Form von EDS usw.). Aber es stimmt: irgendwann muss der Staatsschutz auch gut sein, die Ungeimpften schützen sich dann mit P3-Maske (mit Ventil) und Brille. Ist ihr gutes Recht - und auch ratsam.


    Rein mathematisch - bei optimalem Sitz auf beiden Gesichtern: ZWEI Masken (selbst und die Person gegenüber) schützen nicht entscheidend besser als EINE Maske!

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  • Bei uns herrscht auch noch Maskenpflicht, weil keiner eine kluge Idee hat den Impfstatus der MA rechtssicher zu erfragen und zu dokumentieren.

    Jo .......das ist nun mal eins von einigen Problemen

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • die Ungeimpften schützen sich dann mit P3-Maske

    Es soll auch ungeimpfte Personen geben, die nicht in der Lage sind eine Maske zu tragen. Diese müssen sich dann leider anderweitig versuchen zu schützen z.B. indem sie Menschenansammlungen vermeiden.

    Mann darf ja die MA um freiwillige Angabe bitten!

    Aber diese Daten nicht speichern. Wie erklärt man dann z.B. einer Aufsichtsperson, dass man die entsprechende Information hatte?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Aber diese Daten nicht speichern. Wie erklärt man dann z.B. einer Aufsichtsperson, dass man die entsprechende Information hatte?

    Am Mittwoch war die Arbeitsschutztagung der BGN und da wurde genau das thematisiert. Wenn die MA freiwillig ihren Impfstatus angeben, darf das notiert werden. Der Datenschutz muss natürlich gewährleistet sein!

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  • Es soll auch ungeimpfte Personen geben, die nicht in der Lage sind eine Maske zu tragen. Diese müssen sich dann leider anderweitig versuchen zu schützen z.B. indem sie Menschenansammlungen vermeiden.

    Irgendwann muss eben der Selbstschutz für diejenigen, die absolut keine Wahl haben, beginnen. Hier kann der Staat lediglich schauen, dass er das für diesen Personenkreis finanziell abfängt. Wird nicht geschehen, aber das wäre der richtige Weg.

  • Wenn die MA freiwillig ihren Impfstatus angeben, darf das notiert werden. Der Datenschutz muss natürlich gewährleistet sein!

    Und genau daran habe ich erhebliche Zweifel. Die DSGVO zwingt zur Datensparsamkeit und ohne Rechtsgrundlage für die Verwendung dieser Daten sind sie meiner Meinung nach umgehend zu vernichten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Die letzte Woche (Wartungswoche) haben wir täglich geprüft. Mitarbeiter: "Ich hab's gestern doch gezeigt!". ich: ich habe mir das nicht gemerkt - weil - ich darf nicht (Datenschutz).


    Heißt: im Zweifel müssen die ihre Impfausweise täglich vorlegen, die "Freiheiten" wollen.


    Langsam wird's lächerlich - aber das ist, was von uns erwartet wird (dass wir uns zum Affen machen)

  • Es gibt noch die, bei denen die Impfung nicht wirkt, oder aus irgend einem Grund nicht geht (schwere Form von EDS usw.). Aber es stimmt: irgendwann muss der Staatsschutz auch gut sein, die Ungeimpften schützen sich dann mit P3-Maske (mit Ventil) und Brille. Ist ihr gutes Recht - und auch ratsam.


    Rein mathematisch - bei optimalem Sitz auf beiden Gesichtern: ZWEI Masken (selbst und die Person gegenüber) schützen nicht entscheidend besser als EINE Maske!

    doch s.a. gelbe Liste (hatte ich sogar schn einmal eingestellt...:D)

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

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  • Wir haben die Maskenpflicht nur noch außerhalb der Büros und Besprechungsräume.

    Innerhalb kann auf die Maske verzichtet werden, wenn diejenigen im Raum sicherstellen, dass jeder nachweisbar und vollständig immunisiert ist.

    Gruß Roland

  • de Uil mathematisch:


    Szenario eine FF2 Maske:

    - Eine Maske schützt zu 94%

    - Ohne Maske scheidet 100 % aus.

    => Der Maskenträger kriegt 6% ab.


    Szenario zwei FFP2 Masken:

    - Eine Maske schützt zu 94%

    - Maskenträger scheidet 4% aus.

    - Maskeneinatmer filtert davon 94%

    => der Maskenträger kriegt 0,2 % ab.


    Differenz im Optimalfall: 5,8 % - aber die 6% hätten auch "gereicht".


    Bei besonders virenschwangerer Luft (enger Raum, alle singen, alle sind krank) hilft dann auch kein FFP2 und kein FFP3 - egal wer sie anhat, und wie viele es sind.


    Man kann sich nur mit umluftunabhängigen Atemgeräten und Taucherbrille zu 100% gegen die Infektion schützen. Eine FFP3-Maske (an der gefährdeten Person) und die Meidung von Menschenmengen sollte als Infektionsschutz für Ungeimpfte ausreichen. Ungeimpfte können auf Dauer auch nicht durch Masken für alle geschützt werden. Irgendwann muss das alles ein Ende haben.

  • Man kann sich nur mit umluftunabhängigen Atemgeräten und Taucherbrille zu 100% gegen die Infektion schützen.

    Gibt es denn an die Flaschenluft Anforderungen an die biologische Reinheit (also Bakterien, Viren, Pilze) ?

    „Ich habe 26 eklatante Sicherheitsverstöße gezählt!...27!!!!!!!!“ (frei nach Melman Mankowitz, Madagascar)