Handlungshilfen "Corona"

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  • Bei uns im Unternehmen (in NRW) muß jeder der die Firma betreten will, die 3G-Regel befolgen !

    Eigene Mitarbeiter erhalten kostenlose Selbsttests und haben sich mind. 2 x/Woche zu testen.


    Wo soll es da rechtliche Probleme geben ?

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

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  • Beim zweiten Satz dadurch, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind das Testangebot anzunehmen, es sei den es ist in einer anderen Verordnung geregelt.

    10. Können Mitarbeiter bei einer Verweigerung des Tests ohne Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden?

    Da Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, sich wöchentlich auf Corona testen zu lassen, dürfen Arbeitnehmer, die sich der Durchführung eines Tests verweigern, nicht unter Ausschluss der Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden. Etwas anderes kann jedoch für Bereiche gelten, in denen ein wöchentlicher Corona-Test für Beschäftigte durch Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes verpflichtend ist. Dies trifft in einigen Bundesländern beispielsweise auf Beschäftigte von Krankenhäusern zu.

  • Beim zweiten Satz dadurch, dass Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind das Testangebot anzunehmen, es sei den es ist in einer anderen Verordnung geregelt.

    10. Können Mitarbeiter bei einer Verweigerung des Tests ohne Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden?

    Da Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet sind, sich wöchentlich auf Corona testen zu lassen, dürfen Arbeitnehmer, die sich der Durchführung eines Tests verweigern, nicht unter Ausschluss der Entgeltfortzahlung nach Hause geschickt werden. Etwas anderes kann jedoch für Bereiche gelten, in denen ein wöchentlicher Corona-Test für Beschäftigte durch Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes verpflichtend ist. Dies trifft in einigen Bundesländern beispielsweise auf Beschäftigte von Krankenhäusern zu.

    O.K. das Stimmt !


    Es dürfte aber mittlerweile als Ungeimpfter (nicht geimpft/genesen) sehr schwer sein, sich in dieser Gesellschaft noch ohne Test bewegen zu können.


    Nah ja, diese Thematik wird sich in den nächsten Wochen noch mächtig verändern und der Druck auf "Verweigerer" wird wachsen...

    Wer aufhört besser werden zu wollen, der hat aufgehört gut zu sein !
    Von Marie von Ebner-Eschenbach

  • Hallo an alle. Ich habe mal eine neue Frage zur aktuellen Arbeitsschutzverordnung. Laut dieser soll ja jetzt der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Gefährdung bei der Erkrankung mit dem Corona Virus und den Impfangeboten unterweisen. Nicht das es jeder mittlerweile weiß. Meine Frage ist nun, wie formuliert man diese Unterweisung, ohne das es bevormundent klingt. Meinem Chef liegt nichts im Sinn, seine Mitarbeiter mit dieser Unterweisung zu einer Impfung zu drängen. Hat schon jemand von euch die neue Verordnung umgesetzt?


    Danke im vorraus. Schönen Tag noch.

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  • Vielen Dank.

  • Hallo zusammen,


    hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Habe gerade folgendes Thema:


    Meine Firma möchte an einem externen Ort eine Präsenzveranstaltung mit > 100 Mitarbeitern durchführen.

    (IT-Firma in Bayern)


    Als Veranstalter sind wir verpflichtet die 3-G Regel zu überprüfen.

    Auf der anderen Seite darf der Arbeitgeber ja den Status nicht abfragen.


    Habt ihr Tipps, wie ich das als interne SiFa machen kann?


    Viele Grüße

    Thomas

    If you think you are too small to make a difference try sleeping with a mosquito in the room.

  • Hallo,


    Es ist eine Veranstaltung... beschreibt also nicht den üblichen Arbeitsplatz. Es ist per Definition zeitlich begrenzt und geplant, hat den außeralltäglichen Charakter...

    Es ist ein externer Ort - aber trotzdem seid ihr der Veranstalter und nicht der der die Örtlichkeit zu Verfügung stellt.

    Euer berechtigtes Interesse ist die Durchführung dieser Veranstaltung.


    Was wäre die Alternative? Mundschutz und Abstand... für alle. Lüften wie die Weltmeister und nur Digital abhalten oder in kleinerem Umfang mehrmals (Minimierung der Kontakte)... dann könnt ihr auf die 3-G verzichten...


    Kann man / Will man das nicht... dann bleibt nur Status-Kontrolle und ggf. Test unter Aufsicht. So macht es die BG bei ihren Seminaren und so machen es auch die Veranstalter von anderen Seminaren...


    Klärt das doch mit dem Betriebsrat im Zusammenhang mit dem berechtigten Interesse.

    Einen Tod müsst ihr sterben... Als Arbeitgeber oder als Veranstalter.

    Beste Grüße aus Mainz


    E.weline



    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker


  • Hallo Thomas,

    wir überprüfen und dokumentieren bei Reiserückkehrern nur noch "Nachweis erbracht".

    Das scheint Datenschutzrechtlich sauber zu sein und sollte bei einer Firmenveranstaltung auch funktionieren.

    Damit ist kein bestimmter Status abgefragt sondern nur ob eines der 3G´s erfüllt ist. ;)

    Grüße aus dem Bergischen Land


    Michael

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  • Gilt bei euch die Landes Coronaverordnung auch für berufliche Veranstaltungen? Bei uns nicht. Die CoronaArbSchV des Bundes kennt kein 3G.


    Wenn der "externe Ort" an dem die Veranstaltung stattfindet, 3G möchte, mag er das vielleicht auch überprüfen. Dann wärt ihr fein raus.

  • Hallo zusammen,

    haben vom Vermieter zwei zusätzliche Hilfskräfte angemietet die beim Eintritt 3G überprüft. Habe nur eine Liste der Teilnehmer inkl. Häkchen bei 3-G Regel eingehalten bekommen.

    If you think you are too small to make a difference try sleeping with a mosquito in the room.

  • Wir haben einen ziemlichen Corona-FUD.... Erklärung: grau. Fazit steht dann unten.


    Die letzte Woche war aufregend, dennoch INTERN friedlich. Wir haben die anlagen heruntergefahren und geplante arbeiten durchgeführt. Es waren viele externe Firmen und viele eigene Mitarbeiter beteiligt.


    Bezüglich Corona konnten wir ohne Widerworte oder Zweifel 3G EINVERNEHMLICH umsetzen. Dabei hat sich herausgestellt (ich habe gecheckt), dass MAXIMAL 9% der Mitarbeitern nicht geimpft ist (7% der Anwesenden + die Hälfte der 4% Krankgemeldeten, die sich evtl. bewusst krank gemeldet haben wegen 3G), also 7% +2% = 9%. Die Verdoppelung der krankmeldungen KANN aber auch mit der aktuellen Viruswelle zusammenhängen. Die anderen 2% sind nämlich alle virenkrank (erkältet, Magen-Darm usw.). Woher ich das weiß? Die erzählen es selbst :) (Wir haben nicht Hunderte Mitarbeiter - der Laden ist überschaubar).


    die hohe Quote deckt sich auch mit der Vermutung der Covid-Beteiligten (Scheff, ich, Personalscheff, Betriebsrat) wegen des den Impfverlaufs: die Kollegas aus meiner Schlagweite (Bürotrakt) waren im Impfzentrum, bis auf wenige Kollegas waren die meisten Produktionsmitarbeiter durch uns vermittelt bei einem Doc, der sich zur Massenimpfung für Unternehmen bereiterklärt hat (kein Betriebsarzt, aber ein Arzt, der mit einer Betriebsarzt-Clique befreundet ist). So gesehen haben wir von vornherein eine Impfquote von ca. 70% ganz sicher annehmen können. Die restlichen 30% waren demnach unbekannt.


    Wir haben eine Umfrage gestartet, an der ca. 60% teilgenommen haben, wovon sich 80% als geimpft bezeichnet haben. Das war im Frühsommer 2021 Da konnten aber längst nicht alle Willigen einen Impftermin erhalten, und selbst bei Nicht-Querdenkern gibt es und gab es Skeptiker, die sich etwas Zeit lassen (wollten).


    Mit einer Impfquote von 90%, im Bürotrakt alle geimpft außer zwei (einer aus dem Ostflügel, einer aus dem Westflügel - verschiedene Abteilungen). Im Endeffekt ist bei uns der Ausbruch der Pandemie kategorisch ausgeschlossen - im Einzelfall kann natürlich immer etwas passieren - als Gruppe/Firma haben wir den Drops gelutscht.


    Entsprechend: wir haben immer noch die Regeln (Maske, Abstand, Lüften, Begrenzung der Raumbelegung usw.). Immer häufiger setzen wir uns über die Strenge der Regeln hinweg, heute z.B. mit 20 Mann in einem 10-Mann-Raum (der sonst für 22 Personen ausgelegt ist). Allerdings haben wir alle Fenster auf Durchzug geöffnet.


    Ich mahne auch keine 1,5 m Abstand im freien ohne Maske an. Wenn die nicht gerade kuscheln, ist es OK für mich (z.B. drei Personen auf der Raucherbank statt 2, wie in "strengen Zeiten" - rein technisch können dort aber 6 Personen problemlos sitzen).


    Heißt: es gilt den Bogen zwischen Corona-Regeln und "vernünftiges Maß" bei der Umsetzung zu waren. Ich kann 4-5 Geimpften Rauchern NICHT erklären, dass die 1,5 m im FREIEN als Mindeststandard genau einzuhalten seien. Damit komme ich - Stand heute - nicht mehr "durch".


    Und was ist das jetzt für eine Handlungshilfe? Wir stehen jetzt zwischen zwei Gewissenentscheidungen: Buchstaben der Vorschriften - RISIKOABWÄGUNG - und Durchsetzbarkeit der Anforderungen. ich sehe keine Chance mehr, die Anforderungen bei praktisch 100% Impfquote(*) 1:1 durchzusetzen.


    (*): von 7 Organisationseinheiten sind 3 durchgeimpft, in 3 ist jeweils nur EINER ungeimpft und in einer sind 50% ungeimpft.


    Also:

    - Organisationseinheit mit 100% geimpft: welche Regeln schützen noch wen?

    - Organisationseinheit mit alle außer Einem sind geimpft: sein Problem.

    - Organisationseinheit mit 50% ungeimpft: volle Corona-Regeln


    DAS ist meine Gewissenentscheidung und Risikoabwägung.


    Und jetzt kommt es noch schlimmer: wenn die eine 50% Organisationseinheit wegen Corona zu 100% ausfällt - juckt uns das eigentlich nicht die Bohne. Die Show geht ungebremst weiter.


    Mein Fazit:

    - Masken behalten

    - Abstände (nicht kuscheln) innerhalb der Räume beibehalten

    - Lüften beibehalten (bei Anzahl oberhalb der vorher festgelegten Maximalzahl IMMER alle Fenster auf)

    - Wo nicht gelüftet werden kann: bisherige Maximalzahl beibehalten (nur Management legt Maximalzahl fallweise fest, insofern unsere Verantwortung)

    - die sonstigen Zahlenbegrenzungen aufheben (wobei die Abstände die Zahlenbegrenzung trotzdem automatisch definieren).

    - Dienstreisen weiterhin begrenzt halten


    ...das ist das, was wir derzeit tatsächlich durchsetzen. Würden wir versuchen das hoffnungslos veraltete BAUA-Pamphlet 1:1 umzusetzen, würden wir für bescheuert erklärt werden.

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  • ............ Erklärung: grau.

    Software-Ergonomie????

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • genau so sieht es bei uns auch aus

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen,


    nach der aktuellen Corona Arbeitsschutz Verordnung gibt es ja keine generelle Maskenpflicht mehr, sondern wird über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Bei uns wäre es nach GFB möglich, die generelle Maskenpflicht aufzuheben.


    Gibt es hier Unternehmen, die diesen Weg bereits gegangen sind?

    Wie waren/sind eure Erfahrungen damit?


    Wir sind noch unentschlossen, ob wir damit das "richtige" Signal zur Normalität setzen.


    Besten Dank und Grüße

    Kenny

  • Hallo Kenny,


    wir haben intern auch solche Überlegungen angestoßen. Jedoch bin ich persönlich der Meinung, dass es um den Schutz des "schwächsten" geht, in diesem Fall die ungeimpften. Die Frage die man sich stellen muss, können wir es riskieren, dass sich ein MA ansteckt und u.u. einen schlimmeren Verlauf der Krankheit hat. Und, was sind die Konsequenzen wenn es so kommen sollte.


    Ich finde, so lange der AG den Impfstatus nicht wissen darf, ist sowas ziemlich schwierig umzusetzen.


    Gruß

    Matze

    Let the music be your master

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  • Steht bei uns nicht zur Debatte. Neben anliefernden LKW-Fahrern laufen zu viele Fremdpersonen durch die Gebäude.

    Glaube wenig, hinterfrage alles, denke selbst - Albrecht Müller

  • Manche Experten meinen, der Herbst sei gerade schlechte Zeit, um alles fallen zu lassen, aber v.a. auch wegen anderern Infektionskrankheiten, Teilweise sind die Krankenhäuser nach Fallen der Maskenpflichen in Schulen voll der selbigen, die alle schwere Infekte haben.

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

    Einmal editiert, zuletzt von de Uil ()

  • Bei uns wäre es nach GFB möglich, die generelle Maskenpflicht aufzuheben.

    wie viele Mitarbeiter habt ihr? und auf welche Weise seid ihr an deren medizinischen Daten gekommen?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken: