Handlungshilfen "Corona"

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  • Hier melden sich viele freiwillig in der Buchhaltung.

    und diese führt dann eine Strichliste und löscht hoffentlich die personenbezogenen Gesundheitsdaten umgehend.

    .. du kannst es durch die GBU weiter festlegen

    Wobei dies schwierig wird, je weiter in allgemeinen Bereichen die Beschränkungen zurückgefahren werden. Wenn Schüler im Klassenzimmer ohne Maske zusammen sitzen dürfen wird es schwierig festzulegen, dass in einem 25m² Büro sich maximal 2 Personen aufhalten dürfen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • und diese führt dann eine Strichliste und löscht hoffentlich die personenbezogenen Gesundheitsdaten umgehend.

    Das hoffe ich auch ...

    Die Bögen zur einfachen Rückverfolgbarkeit bewahren wir in Papier für 4 Wochen auf und geben sie anschließend in den Schredder. Daher denke ich, dass der Datenschutz bei allen freiwilligen Aktionen wie der Meldung des Impfstatus auch gewahrt bleibt. Letztlich liegt das aber nicht in meiner Verantwortung. Ich bekomme auf Nachfrage nur die Impfquote genannt, keine Namen. Mehr will ich auch nicht wissen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar (24. Juni 2021 um 10:31)

  • Wobei dies schwierig wird, je weiter in allgemeinen Bereichen die Beschränkungen zurückgefahren werden. Wenn Schüler im Klassenzimmer ohne Maske zusammen sitzen dürfen wird es schwierig festzulegen, dass in einem 25m² Büro sich maximal 2 Personen aufhalten dürfen.

    stimmt ....aber nicht unmöglich .... aber ja überzogen sollte es nicht sein, sonst wirst du schnell zu Don Quijot

    Deshalb kommt es ja immer auf die Situation an ...und die ist überall etwas anders.

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Zur Begründung in der Verordnung: die zuständigen Behörden haben seit Beginn der Pandemie die Datenerhebungskatastrophe immer noch nicht in den Griff bekommen. Wir schaffen es nicht (oder es ist politisch nicht gewollt, sonst hätte man sich des Themas mal annehmen müssen) Daten zum Infektionsgeschehen vernünftig zu erheben und Infektionsketten ordentlich nachzuverfolgen, um daraus Cluster ableiten und zielgerichtete Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Insofern halte ich die Datengrundlage für die Begründung für fragwürdig. Und wenn schon die Betriebe das zweithöchste Ausbruchsgeschehen aufzeigen, dann würde ich von der zuständigen Fachbehörde mehr Informationen erwarten, wo und wie die Ausbrüche in den Betrieben passiert sind. Also z.B. welche Tätigkeiten hier besondere Ansteckungsgefahr aufzeigen oder welche Corona-Schutzmaßnahmen im Betrieb wirkungslos waren oder sich als hilfreich erwiesen haben, um das Geschehen einzudämmen. Aber hilfreiche Informationen von den zuständigen Behörden? Mal wieder Fehlanzeige. Dazu müsste man ja brauchbare Daten erheben, die sich vernünftig statistisch auswerten lassen...

    Die Corona-Schutzmaßnahmen werden bis heute von den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht evaluiert. Das ist totales Politikversagen. Unsere Politamateurdarsteller wollen gar nicht wissen, welche Maßnahmen sinnvoll und nützlich sind und welche Maßnahmen eine sinnbefreite Belastung für die Betroffenen sowie den Haushalt darstellen.

    Aber bei der Realitätsferne unserer politischen Entscheidungsträger würde mich nicht wundern, wenn die sich nach der Pandemie hinstellen und stolz verkünden "das haben wir gut gemacht", obwohl das genaue Gegenteil der Fall ist und das Politikversagen erschreckende Ausmaße angenommen hat im Laufe der Pandemie.

    Zur Verordnung selbst finde ich es gut, dass die Gestaltungshoheit wieder den Unternehmen überlassen wird. Ich war schon bei der Verkündung der Verordnung kein Freund der starren Vorgaben wie den 10 Quadratmeter pro Person ohne Rücksicht auf die Rahmenbedingungen.

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  • Unser GF will jetzt nach der Empfehlung der Verordnung die vollständig Geimpften und Genesenen aus den Tests herausnehmen. Unsere sonstigen Maßnahmen sollen komplett beibehalten werden.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • die vollständig Geimpften und Genesenen aus den Tests herausnehmen.

    Und wie stellt man das rechtssicher fest?

    Wir hoffen immer noch auf eine Änderung des IfSG, mit ähnlicher Regelung wie bei Masern, aber das dürfte noch eine Ewigkeit dauern.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und wie stellt man das rechtssicher fest?

    Wir hoffen immer noch auf eine Änderung des IfSG, mit ähnlicher Regelung wie bei Masern, aber das dürfte noch eine Ewigkeit dauern.

    Gar nicht.

    Der GF hat kein Recht auf die Informationen und niemand muss sich dazu äußern. Wir alle bewegen uns in einem Graubereich aus freiwilliger "Datenspende", wenn wir pragmatische Lösungen suchen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Unser GF will jetzt nach der Empfehlung der Verordnung die vollständig Geimpften und Genesenen aus den Tests herausnehmen. Unsere sonstigen Maßnahmen sollen komplett beibehalten werden.

    Das ist eher ein kleines Problem, der Test ist sowieso freiwillig.


    Die wichtigen Fragen sind für mich eher: Wann müssen nun Masken getragen werden? Was bedeutet das Ende der Home-Office-Pflicht?

    Mir scheint, es ändert sich so gut wie nichts.

    Sprichst du noch, oder kommunizierst du schon?

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  • Ich hab genug Diskussionen, weshalb in der Kantine nur 2 Personen an einen Tisch sitzen dürfen, wenn man sich privat mit 10 Leuten ins Restaurant setzen kann.

    Wir handhaben das in der Kantine auch noch so. Ich denke aber, dass wir hier um eine Lockerung nicht rum kommen. Da wird der Druck der Mitarbeiter zu groß.

    alle schauen auf die EM und sagen "hey was ist da los...wir müssen in der Arbeit noch MNS Tragen"

    Das Maske tragen wird bei uns auch immer lockerer genommen. Ich hab zwar in einer Rundmail darauf hingewiesen, dass dies nach wie vor sein muss, konnte mir dann aber von einem Abteilungsleiter anhören, wir machen uns lächerlich :o045:

    Ich habe nächste Woche einen Termin mit der GL um über mögliche Lockerungen zu sprechen.

    - Das Homeoffice wird wohl erstmal abgeschafft.

    - In der Kantine können mehr Mitarbeiter an einem Tisch sitzen

    - Masken (wie bei kelte) nur noch auf Verkehrswegen in Gebäuden, solange 1,5 m Mindestabstand eingehalten werden können.

    Life is what happend to you while you busy making other plans

  • - Masken (wie bei kelte) nur noch auf Verkehrswegen in Gebäuden, solange 1,5 m Mindestabstand eingehalten werden können.

    Stimmt so nicht ganz, wir hatten bis vor kurzen noch FFP2 Masken Pflicht auf dem ganzen Betriebsgelände.

    Dann haben wir gelockert, anstatt FFP2 nun MNS auf dem ganzen Betriebsgelände.

    Nach einer weiteren Lockerung haben wir die Tragepflicht des MNS auf innerhalb der Gebäuden eingegrenzt....

    ist auch der jetzige Stand, der voraussichtlich erstmal so bleibt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

    Einmal editiert, zuletzt von kelte (25. Juni 2021 um 08:03)

  • Stimmt so nicht ganz wir hatten bis vor kurzen noch FFP2 Masken Pflicht auf dem ganzen Betriebsgelände.

    Dann haben wir gelockert, ansttt FFP2 nun MNS auf dem ganzen Betriebsgelände.

    Nach einer weiteren Lockerung haben wir die Tragepflicht des MNS auf innerhalb der Gebäuden eingegrenzt.... ist auch jetziger Stand der voraussichtlich erstmal so bleibt

    Auch wir haben (noch) FFP2-Pflicht auf dem ganzen Gelände, auch draußen. Angelehnt an die Verordnung und angesichts der Impfquote bei uns werden wir vermutlich recht schnell auf MNS im Gebäude umsteigen. Da unser Haus recht verwinkelt ist (enge Verkehrswege, keine Möglichkeiten für Einbahnstraßen), könnte es auf eine Beschränkung für die Flure und die Besprechungsräume hinauslaufen. Ansonsten gilt keine Tragepflicht in Einzelbüros, aber weiterhin Lüften bei bestimmten CO2-Werten.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Welches Ende? Es gab noch nie eine Home Office Pflicht, sondern nur die Pflicht so etwas anzubieten, aber keine, das auch anzunehmen.

    Sehr richtig. Leider wird das in der Presse immer wieder vereinfacht dargestellt. Ich hatte und habe daher immer ein Problem damit, in den Köpfen der Leute mit der falschen Ansicht aufzuräumen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Die Impfzentren in NRW bieten jetzt auch wieder Erstimpfungen an.

    Das Land hat eine Priorisierung festgelegt. Sollte die Priorisierung seit 07.06. nicht aufgehoben sein? Vermutlich gibt es aber noch immer zu wenig Impfstoff und dem Land bleibt nicht viel anderes übrig.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Zitat

    IfSG §28b

    (7) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten haben dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen. Die zuständigen Behörden für den Vollzug der Sätze 1 und 2 bestimmen die Länder nach § 54 Satz

    Kann man jetzt so sehen oder anders.

    Bei uns gab es schon allein dadurch, dass Doppelbüros nur alleine genutzt werden durften die Pflicht von zu Hause aus zu arbeiten.

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  • die Pflicht von zu Hause aus zu arbeiten.

    In meinem Arbeitsvertrag steht nichts davon, dass ich meine Arbeitsleistung bei mir zuhause erbringen muss. Da steht auch nichts davon, dass ich Internet zur Verfügung stellen muss usw. Es gibt viele Gründe die dem Homeoffice entgegenstehen. Es dürfte auch viele Beschäftigte geben, die kein entsprechendes Arbeitszimmer in ihrer Wohnung besitzen, was durchaus schon ein Grund für die Ablehnung sein kann. Es ist aus arbeitssicherheitstechnischer Sicht nur schwer vermittelbar, warum ich beim Homeoffice auf Standards verzichten soll, die im Bürobereich Pflicht sind. Einer solchen Absenkung des Schutzniveaus werde ich nicht zustimmen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Einer solchen Absenkung des Schutzniveaus werde ich nicht zustimmen.

    In der Hektik nach Ausbruch der Pandemie haben sich viele Leute klaglos zu Hause mit Notebook (ohne externen Bediengeräten) mit krummen Rücken an den Küchentisch gesetzt und waren froh, einer Infektion aus dem Weg gehen zu können. Das ist auf Dauer nicht akzeptabel. Auch die Arbeitgeber müssen daran interessiert sein, dass die Beschäftigten nicht ausfallen, weil zu Hause die Standards vernachlässigt werden. Irgendwann muss man die Pandemiefolgen in den Griff bekommen, damit man beim nächsten Ausbruch unter guten Bedingungen nach Hause ausweichen kann.

    Unbestritten ist das nicht so leicht umzusetzen.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.