Handlungshilfen "Corona"

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  • Aus m. S. besteht die wesentliche Änderung darin, dass man basierend auf einer GBU, bei Genesenen und vollständig geimpften Mitarbeitern auf eine Impfung Testung verzichten kann. Allen anderen MA sind weiterhin 2 Test je Woche zur Verfügung zu stellen.

    Weiterhin sind Beschaffungsprozeese, Lieferungen von Tests oder Verträge mit Dritten zum Testen bis zum 31.09.2021 aufzubewahren.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

    2 Mal editiert, zuletzt von Mick1204 (21. Juni 2021 um 08:33)

  • du meinst sicherlich auf eine "Testung" nicht "Impfung"

    Danke

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Moin,

    meiner Meinung nach wird kommunikativ und argumentativ der Wegfall der 10m²-Regelung der größte Brocken. Da hat man ganz elegant die Regelung gestrichen und verfrachtet das Ganze in die GefBu des Arbeitsgebers. Die Beschäftigten, die schon die ganze Zeit gejammert haben, dass sie wieder mit den Kollegen zusammenarbeiten möchten, werden sich jetzt genau darauf stürzen.

    Wenn ich jetzt im Rahmen meiner GefBu an den 10m² festhalte, kommt das Argument, dass der Verordnungsgeber diese Regelung bewusst gekippt hat. Halte ich an den 10m² nicht fest, kommt von anderer seite das Argument, dass wir keinen ausreichenden Schutz garantieren, sonst hätte ja bis zum 30.06.2021 die 10m²-Regelung nicht bestehen dürfen. Schwierige Kiste :/

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

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  • Wenn ich jetzt im Rahmen meiner GefBu an den 10m² festhalte, kommt das Argument, dass der Verordnungsgeber diese Regelung bewusst gekippt hat. Halte ich an den 10m² nicht fest, kommt von anderer seite das Argument, dass wir keinen ausreichenden Schutz garantieren, sonst hätte ja bis zum 30.06.2021 die 10m²-Regelung nicht bestehen dürfen. Schwierige Kiste

    änlich sehen wir das auch ...

    wir werden versuchen als Grundlage das Infektionsgeschehen um uns rum und in der Firma zunehmen um gewisse Schutzmaßnahmen in oder ausserkraft treten zu lassen....

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Moin Kelte,

    d.h., Ihr orientiert Euch an den Inzidenzzahlen? Was eigentlich für jeden Beschäftigten logisch klingt, aber meines Erachtens viel Sprengkraft hat. Ab welcher Inzidenz willst Du betriebsintern dann die Zügel wieder anziehen?

    Gruß Frank

    Ich stelle die Schuhe nur hin. Ich ziehe sie niemandem an.

  • Wenn ich jetzt im Rahmen meiner GefBu an den 10m² festhalte, kommt das Argument, dass der Verordnungsgeber diese Regelung bewusst gekippt hat. Halte ich an den 10m² nicht fest, kommt von anderer seite das Argument, dass wir keinen ausreichenden Schutz garantieren, sonst hätte ja bis zum 30.06.2021 die 10m²-Regelung nicht bestehen dürfen. Schwierige Kiste :/

    Mittlerweile sollte es viele Erfahrungen als Folge der 10qm-Regel geben. Allerdings fallen die Erfahrungen in jedem Unternehemen anders aus.

    Die Summe aller Maßnahmen muss die Schutzwirkung erzielen. Mir wäre es auch lieber gewesen, nicht ausgerechnet an dieser Stelle zu lockern. Andererseits passen wir die Hausregeln laufend an und gerade im Sommer kann man ständig lüften. Ich schätze, dass die 10qm-Regel im Herbst wiederkommt...

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Uns kommt der Wegfall der 10 m² sehr gelegen. Ich finde das auch schon reichlich viel. Bei uns ist oberstes Gebot der Mindestabstand. Wenn die Landes Corona-VO wieder anzieht, ziehen wir mit. Man kann den Leuten grad auch nicht klar machen, weshalb man bei uns keine Besprechungen machen kann (kein Raum in dem man die 10 m² einhalten kann) aber in der Freizeit geht wieder (fast) alles

  • Man kann den Leuten grad auch nicht klar machen

    Die Fragen haben auch Beschäftigte an mich gestellt ..... warum ist das so?

    Meine Antwort war darauf das es sich hierbei um zwei unterschiedliche gesetzliche Vorgaben handelt

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Bei uns haben die Büros im Schnitt 18,5 - 21 m² Fläche. Je nach Alter des Gebäudes. Die Büros snd vollgestopft mit Sideboards und Schränken und teilweise auch Aktenböcke. Das ist einer der Gründe, warum wir die Abstände zischen den Mitarbeitern nicht hinbekommen. Weil einfach kein Platz ist.

    Die Führungskräfte ind da weitgehendst machtlos. Uns hat die 10 m² Regel da echt geholfen.

    Trifft uns jetzt hart. Ich habe jetzt die Betriebsärzte aufgefordert Stellung z beziehen. Wie geht man in Mehrpersonenbüros mit Geimpften und Genesenen um? Was muss passieren, wenn von 5 MA in einem Büro einer nicht geimpft ist und auch nicht willig ist. Man darf gespannt sein.

    Wenn im September / Oktober die Variante D um sich schlägt, fangen wir wieder von vorn an.

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    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
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    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

  • Wenn im September / Oktober die Variante D um sich schlägt, fangen wir wieder von vorn an.

    Genau das. Im Prinzip hätte man sich die Debatte um die 10qm-Regel schenken können. Die Regel werden wir wieder brauchen. Ich werde daher versuchen, dass die Home-Office-Plätze, die für uns eine ganz neue Erfahrung waren beibehalten werden.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Genau das. Im Prinzip hätte man sich die Debatte um die 10qm-Regel schenken können. Die Regel werden wir wieder brauchen. Ich werde daher versuchen, dass die Home-Office-Plätze, die für uns eine ganz neue Erfahrung waren beibehalten werden.

    da würde ich auch gern dabei bleiben.

    Uns kommt der Wegfall der 10 m² sehr gelegen. Ich finde das auch schon reichlich viel. Bei uns ist oberstes Gebot der Mindestabstand. Wenn die Landes Corona-VO wieder anzieht, ziehen wir mit. Man kann den Leuten grad auch nicht klar machen, weshalb man bei uns keine Besprechungen machen kann (kein Raum in dem man die 10 m² einhalten kann) aber in der Freizeit geht wieder (fast) alles

    das eine ist die Arbeit (ArbSchG und ff) und das andere ist die jeweilige Landes Coronaverordnung. Ich finde, das kann man nicht vergleichen. Das wird uns in der Diskussion nicht helfen. ich weiß.....

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    Gruß Mick

  • Wenn im September / Oktober die Variante D um sich schlägt, fangen wir wieder von vorn an.

    Das kommt jetzt schon 24 % der Neuinfektionen in München sind die Variante D.....

    Wie geht man in Mehrpersonenbüros mit Geimpften und Genesenen um?

    Nicht anders....wie willst du das trennen und ständig neu überprüfen?

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Ich glaube kaum, dass man das Homeoffice wieder auf 0 fahren kann ohne viele unglückliche Mitarbeiter zu schaffen.

    Ich bin wirklich kein fanatischer Verfechter des Homeoffice, aber die Möglichkeit dazu zu haben ist gut. Arzttermine und Behördengänge werden so um ein vielfaches leichter planbar.

  • Wir haben einen wirklich alten Herrn im Haus, der noch sehr gerne und gut am PC arbeitet. Auf den haben wir gut aufgepasst, u.a. weil er auf ÖPNV angewiesen ist. Seit März 2020 ist er dauerhaft im HO und fühlt sich sehr wohl. Sowas sollte man nicht aufgeben.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Wenn die GL mit mobiles Arbeiten oder Homeoffice nach der Corona Zeit einverstanden ist, dann ist es für viele MA eine Erleichterung. Für Sifa´s bedingt nützlich. Ich z.B. möchte wenns geht immer vor Ort sein.

  • Man kann den Leuten grad auch nicht klar machen

    Vieles versteht man ja auch nicht. So z.B. in der Corona Verordnung BW "Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen."

    Also privat dürfen sich maximal 5 Personen aus 2 Haushalten treffen, das verstehe ich noch.

    Auf der Straße, also dem öffentlichen Raum muss ich da schon vorsichtig sein. Könnte ja sein, dass die zwei Personen, die ich dort antreffe bereits aus zwei Haushalten stammen, dann bin ich die dritte Person, geht also nicht.

    Im Supermarkt interessiert das anscheinend niemanden, ist ja auch kein öffentlicher Raum und auch nicht privat, sondern gewerblich.

    Was ist dann der öffentliche Personennahverkehr?

    Und das ist jetzt nur eine Verordnung, die ich betrachtet habe, eigentlich muss ich ja das Konglomerat der verschiedenen Verordnungen und Regelungen beachten.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Und das ist jetzt nur eine Verordnung, die ich betrachtet habe, eigentlich muss ich ja das Konglomerat der verschiedenen Verordnungen und Regelungen beachten.

    Wir haben in jedem Bundesland MA im Außendienst. In eigenem Interesse übermitteln die Kunden viele Informationen an unsere MA und stellen Besucherregeln auf, bevor die MA zum Kunden kommen dürfen. Sonst müsste ich alle VO in allen Bundesländern prüfen. Nicht machbar.Inwieweit die Kunden auf die 10qm-Regel reagieren und unsere Außendienstler wieder zu größeren Präsentationen ins Haus bitten, kann ich im Moment nur abwarten.

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