Handlungshilfen "Corona"

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  • Also, wir müssen jetzt einen Test vorlegen wie schon geschrieben, bezahlt bekommt man in Sachsen nur einen pro Woche.... (also den Zweiten muss man selber zahlen, oder hat glück eine auf Arbeit machen zu können...)

    Wir haben zudem die Möglichkeit die Kinder an der Eingangstür/Gartentor abzugeben und zu holen, was wieder ein enormer aufwand für die Erzieher /-innen ist (gerade bei den ganz Kleinen).

    Man sollt auch berücksichtigen, dass es nicht nur eine Person gibt die die Kinder bringt und oder abholt. in meinem Fall sind da drei Personen beteiligt....


    @Mike1204 : also die Bemerkung mit dem Geld ist schon ne Frechheit: nicht jeder der wenig Geld hat ist gleich vom Staat abhängig.... es gibt genug Eltern die viel arbeiten (manchmal sogar mit mehreren Arbeitsstellen), aber trotzdem kaum genug zum Leben haben und die müssen nicht alle gleich rauchen und saufen.... Vorurteile sind immer fehl am Platz!!!

    :010:

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  • @Mike1204 : also die Bemerkung mit dem Geld ist schon ne Frechheit: nicht jeder der wenig Geld hat ist gleich vom Staat abhängig.... es gibt genug Eltern die viel arbeiten (manchmal sogar mit mehreren Arbeitsstellen), aber trotzdem kaum genug zum Leben haben und die müssen nicht alle gleich rauchen und saufen.... Vorurteile sind immer fehl am Platz!!!

    So deutlich wollte ich das (und habe ich auch gar nicht) rüberbringen. Bitte nicht falsch verstehen. Tut mir leid ist fehlgelaufen.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Also, wir müssen jetzt einen Test vorlegen wie schon geschrieben, bezahlt bekommt man in Sachsen nur einen pro Woche.... (also den Zweiten muss man selber zahlen, oder hat glück eine auf Arbeit machen zu können."

    "bezahlt" ist falsch formuliert, dies ist der kostenlose wöchentliche Bürgertest, welcher Dir zusteht

    Wir haben zudem die Möglichkeit die Kinder an der Eingangstür/Gartentor abzugeben und zu holen, was wieder ein enormer aufwand für die Erzieher /-innen ist (gerade bei den ganz Kleinen).

    Hmm, bei uns MNS oder höherwertiger bis zur Eingangstür und Übergabe Kind. Wenn mehrere da sind mit notwendigen Mindestabstand. Am "Empfang" steht eine Kita Mitarbeiterin mit MNS...ich sehe da keinen Mehraufwand


    Was mich aber verwundert, ist deine Angabe der zweifach Testung in Sachsen. Habe ich da irgendeine Information verpasst?! Es gibt eigentlich GAR KEINE Grundlage für die Testung


    §5a SächsCoronaSchVO

    (4) Personen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder sowie der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung , ist der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2 zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht.


    Ich denke das viele Einrichtungen den Überblick über die Entwicklungen verloren haben. Musste da heute auch einer Berufsschule in HH in Konferenz mit BSB erklären, dass ihre Forderungen so nicht richtig sind. Aber dafür sind wir ja da....

  • Hmm, bei uns MNS oder höherwertiger bis zur Eingangstür und Übergabe Kind. Wenn mehrere da sind mit notwendigen Mindestabstand. Am "Empfang" steht eine Kita Mitarbeiterin mit MNS...ich sehe da keinen Mehraufwand

    Also mein Kleiner geht in einen sehr kleinen Kindergarten, da ist Früh nur eine Kindergärtnerin je Gruppe da, wenn die KG dann jedes Kind erst am Eingang abholen muss und dann ausziehen und das ganze - das machen die Kleinen von 1 bis 3 noch nicht so selbstständig- und eigentlich muss sie ja auch auf die anderen Kinder in der Gruppe achten... also ich sehe da schon einen Mehraufwand. bei den Größeren Gruppen geht das schon besser. Im Sommer ist das auch alles etwas einfacher.



    Was mich aber verwundert, ist deine Angabe der zweifach Testung in Sachsen. Habe ich da irgendeine Information verpasst?! Es gibt eigentlich GAR KEINE Grundlage für die Testung

    Also wir müssen wenn wir die Kita betreten wollen einen Negativtest vorzeigen der nicht älter ist als 3 Tage, ergo bei 5 tage Woche muss man zwei Mal testen.... oder man managet es anders.

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  • Also wir müssen wenn wir die Kita betreten wollen einen Negativtest vorzeigen der nicht älter ist als 3 Tage, ergo bei 5 tage Woche muss man zwei Mal testen.... oder man managet es anders.

    Dann würde ich die Kita-Leitung doch mal auf benannten Inhalt der Verordnung hinweisen und fragen woran sie denn ihre "Forderung" festmachen.


    Gab es übrigens bei unser KG (DRK) auch erst, das habe ich dann mal fix ausgebremst.

  • ...und fragen woran sie denn ihre "Forderung" festmachen.

    Hausrecht dürfte da immer gehen aber man kann ja was dagegen machen.

    Kinder einfach vor der Kita übergeben, schon benötigt man keinen Test.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Hallo,

    Hausrecht dürfte da immer gehen aber man kann ja was dagegen machen.

    Kinder einfach vor der Kita übergeben, schon benötigt man keinen Test.

    Dazu muss ja aber immer auch die Möglichkeit bestehen.

    Doch nicht bei jeder Kita dürfte eine Übergabe so einfach gehen,

    bei uns wäre das z.B. nicht bzw. nicht so einfach möglich. Da man

    hier das Kind direkt in die Gruppe bringen muss.


    Und Hausrecht, mag ja alles sein. Man sollte hier aber auch nicht

    vergessen, es besteht ein Vertragsverhältnis. Eine Kita kann hier

    nicht einfach wild und ohne Rechtsgrundlage, plötzlich die

    Spielregeln verändern und damit in einen Vertrag eingreifen.

    Daher: Gespräch suchen - Rechtsgrundlage erfragen - keine

    Rechtsgrundlage? = Aufforderung zur Unterlassung. Notfalls

    muss man das durchsetzen.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • Daher: Gespräch suchen - Rechtsgrundlage erfragen - keine

    Rechtsgrundlage? = Aufforderung zur Unterlassung. Notfalls

    muss man das durchsetzen.

    Also bei uns hat das nicht die Kita festgelegt sondern der Freistaat Sachsen... steht so in unserer Verordnung:


    Zitat Sächsische Corona SchutzVO; Seite 11:

    "(4) Personen, mit Ausnahme der in Kinderkrippen und Kindergärten betreuten Kinder sowie
    der sie begleitenden Personen zum Bringen und Abholen auf dem Außengelände der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung , ist der Zutritt zum Gelände von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und von Schulen untersagt, wenn sie nicht durch einen Nachweis einer für die
    Abnahme des Tests zuständigen Stelle oder eine qualifizierte Selbstauskunft nach Anlage 2
    zu dieser Verordnung nachweisen, dass keine Infektion mit SARS-CoV-2 besteht. Die Ausstellung des Nachweises nach Satz 1 und die Vornahme des Tests dürfen nicht länger als drei
    Tage zurückliegen. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt nicht, wenn unmittelbar nach dem Betreten des Geländes der Einrichtung der Kindertagesbetreuung oder der Schule ein Test auf
    das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 vorgenommen wird. Das Zutrittsverbot nach
    Satz 1 gilt nicht für die Kindertagespflege und bis einschließlich 11. April 2021 nicht für Kinder
    in der Hortbetreuung. Sofern ein Zutrittsverbot nach Satz 1 gilt, sind im Eingangsbereich des
    Geländes der Einrichtung der Kindertagesbetreuung und der Schule entsprechende Hinweise
    anzubringen. Das Zutrittsverbot nach Satz 1 für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und
    Schulen gilt überdies nicht für Zusammenkünfte, Termine und Maßnahmen gemäß § 2 Absatz
    5, die außerhalb der Betreuungszeiten und der Zeiten der Präsenzbeschulung stattfinden, mit..."


    https://www.coronavirus.sachse…3-29-Stand-2021-04-09.pdf

    :010:

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  • Bei uns dürfen durhgeimpfte jetzt in Restaurants Essen gehen. Oder man lässt sich vor Ort testen. 2 Personen 15€. Dann gibt es nur noch den Seniorenteller

    zur Hälfte des Kartenpreises.

    Zum Essen kommen eh nur die Alten. Denn die sind ja geimpft.

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    Gruß Mick

  • Schön zitiert und darauf hatte ich bereits verwiesen - es besteht grundlegend keine Testpflicht für Eltern, welche ihre Kinder zur Kita bringen, sofern sie das Gebäude nicht betreten.

    Daher ist die Forderung deiner Einrichtung "Hausrecht". Dagegen kannst Du, unter Stützung auf die Vorgaben aus dem Landesrecht, argumentieren. Denn ein "verschärftes" Hausrecht müsste anhand der GBU begründet werden und warum das definierte Landesrecht nicht ausreichend ist.

    Da sind sie, zumindest bei mir, dann eingeknickt. Die GBU der zentralen Sifa war übrigens auch ein Witz.

    2 Mal editiert, zuletzt von USI ()

  • Und da gegen kannst Du, unter Stützung auf die Vorgaben aus dem Landesrecht, argumentieren.

    Ganz ehrlich, dass möchte ich den Erzieherinnen nicht antun, die haben genauso die Nase voll, bei unserer Kita geht das Übergeben am Gartentor....

    :010:

  • Da man

    hier das Kind direkt in die Gruppe bringen muss.

    Anhand welcher Rechtsgrundlage?

    Zum Essen kommen eh nur die Alten. Denn die sind ja geimpft.

    Es gibt auch jüngere, die geimpft sind. Ich warte als eifriges Versuchskaninchen noch auf darauf, auf was man sich bei meiner zweiten Impfung dann einigen wird. Die WHO sagt Astra-Zeneca, die STIKO sagt kein Astra-Zeneca für unter 60 jährige, die EMA sagt wiederum Astra-Zeneca. Die Chinesen überlegen, einen Cocktail zu mixen, um gute Wirkung auch bei Mutanten zu haben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Warum solltest du geimpft werden? Vor allem eher als ich. Nie im Leben.....

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    Gruß Mick

  • Hallo,

    Anhand welcher Rechtsgrundlage?

    Betriebsabläufe...


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Ist jetzt die Testpflicht für Arbeitgeber (1x oder 2x pro Woche, nur anzubieten oder auch durchzuführen) de facto in der Pipeline, oder immer noch FUD?


    Abgesehen davon: Das wird ein logistisches Meisterwerk, bis nächsten Montag alle Firmen mit Schnelltests auszustatten :)

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • In Tübingen erst ab 50 MA Selbsttestpflicht für Firmen

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • zumindest in NRW ist die Testung von Beschäftigten auch in den Testzentren (auf Kosten des Arbeitgebers) problemlos möglich.

    siehe - CoronaTestQuarantäneVO NRW §11


    Gruß