Die DGUV Regel 112-190 sieht da aber ganz andere Werte vor. Da findet man bei der filtrierenden Halbmaske 75 Minuten und bei der Arbeitsschwere der Kategorie A1 einen Anpassungsfaktor von 1,5, was somit bei wohlwollender Berechnung zu 2h Tragezeit führt. Allerdings unter der Einschränkung für Personen, bei denen gemäß
Die Vorgaben der DGUV R 112 - 190 zur Tragezeit haben wir schon lange in einer Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit mit unserem Betriebsarzt und der BG abgeändert
Zuerst hatten wir 4 Stunden Tragezeit danach 30 Minuten Tragepause
jetzt sind wir bei 2 Stunden Tragezeit danach 15 Minuten Tragezeitpause