Moin,
Mit der neuen Arbeitsschutzverordnung seit dem 17.03 sind viele Maßnahmen recht wischiwaschi formuliert
nach dieser Lesart wäre auch das ArbSchG "wischiwaschi" formuliert. Zielvorgabe Normgeber - Ableitung von Maßnahmen zur Zielerreichung Arbeitgeber. Eigentlich wie immer.
- Maskenpflicht besteht bei uns weiterhin für die Beschäftigten. Für die Kunden nur die eindringliche Bitte, Masken zu nutzen. Klappt nahezu zu 100%.
- Impfangebote machen wir keine mehr, aber schon seit geraumer Zeit nicht mehr, da nicht mal 1% der Beschäftigten das Angebot wahrgenommen haben, sondern sich selbst um die Impfung gekümmert haben. Für eine Impfung wird natürlich jeder freigestellt. Im Rahmen der Vorsorge erfolgt natürlich der Hinweis auf die Impfmöglichkeit.
- Personenzahl pro Raum ist bei uns nicht festgeschrieben, war es aber auch seit längerem nicht mehr. Wir achten darauf, Räume nur einfach zu belegen, sofern das möglich ist (geht natürlich in einem Gruppenraum im Kindergarten nicht). Mit rotierendem Home-Office funktioniert das sehr gut.
- Testfrequenz bestimmen die Beschäftigten selbst, wie schon die ganze Zeit auch. Wir halten ausreichend Tests vor, und wer einen Test in den Warenkorb legt, bekommt den auch. Ob er jetzt einen Test ordert oder zehn, ist uns egal.
- Desinfizieren haben wir nur da gemacht, wo es Sinn gemacht hat, und so machen wir es auch weiterhin. Ansonsten konsequente Reinigung und Handhygienetraining.
- Temperaturmessung haben wir noch nie empfohlen, halten aber Geräte vor, wenn das jemand machen möchte. Wer Symptome hat, bleibt zu Hause.
- Trennende Schutzeinrichtungen sind bei uns weiterhin im Einsatz.
- Gelüftet wird so gut/schlecht wie die ganze Zeit schon.
- Präsenzmeetings sind die absolute Ausnahme - läuft meistens als Videokonferenz.
Gruß Frank