Handlungshilfen "Corona"

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  • Im heute Journal hat heute Abend ein Medizin-Historiker erklärt, dass es schon immer Impfskeptiker und Leugner gegeben hat, schon vor über 100 Jahren und bei allen Impfkampagnen, auch bei Pocken, Masern etc.

    Die Argumente sind bis heute immer gleich!

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

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  • Moin,


    Interessant finde ich persönlich, was ich letztens in einem Gespräch mit einem Arzt hatte.


    Einige "klassische" Impfverweigerer / gegner die jegliche Impfung abgelehnt hatten, haben sich bereitwillig Corona Impfung verpassen lassen.

    Und Personen die sonst alle Impfungen mitnehmen, (da sie womöglich im Urlaub in die Tropen fahren wollen) lassen sich strikt nicht gegen Corona Impfen könnte ja Nebenwirkungen geben:/


    Da fehlen mir dann so als Laie wahrscheinlich einige synapsen um das noch alles zu kapieren.


    Aber dies nur am Rande. Eine gute Woche


    Mattes

  • Das muss ich mir erst auseinanderpflücken und durch den Kpof gehen lassen =O

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hast du bite eine Quellenangabe?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Aktuell geht den Ungeimpften der A... auf Grundeis. Scheint eine gute Maßnahme gewesen zu sein. Dieses neue Infektionsschutzgesetz beendet 90% der Diskussionen.


    Die Frage ist nur noch, wie schnell und wo?


    Ich nehme alle meine Kritik zurück. Es handelt sich nicht um einen A-tritt für uns. Die kleine Unannehmlichkeit, jetzt 2-3 Wochen noch zu diskutieren, nehme ich GERNE in Kauf - gegenüber dem, was bisher war.


    Ich hatte befürchtet, dass es jetzt mit den Ungeimpften NOCH schlimmer wird. Darauf hatte ich keinen Bock. Aber - nein - plötzlich interessieren sie sich fürs Impfen. Gut. Die "Anderen" hatten Recht - gebe ich mit Freude zu! Das passiert aber leider ZU selten. Meist habe ICH Recht.


    Unser Betriebsarzt bietet übrigens Janssen und Moderna an - unbegrenzte Kapazität.


    ANDERES THEMA:


    Externe.... Kommen an... Ungeimpft, ungetestet. Das heißt, deren Arbeitgeber hält sich nicht ans Gesetz.


    Wir haben nun die Wahl, die heimzuschicken, und unseren Auftrag nicht ausgeführt zu bekommen, oder selbst zu testen (unter Aufsicht).


    Ich würde die Chefetage der Externen gerne verpflichten, uns vorab zu bestätigen, dass die gesendeten Mitarbeiter 3G sind. Mir ist nicht klar - ist das im Sinne der neuen Rechtslage?


    Nachdem Mitarbeiter grundsätzlich ihre Nachweise bei sich führen müssen, möchte ich das auch auch bei EXTERNEN durch uns kontrollieren. Ist das im Sinne der Rechtslage? Muss ich auch darüber Buch führen? IMO alles: nein, weil deren Arbeitgeber sich bereits gekümmert hat. Hat er aber nicht..... Und nun?


    Heute haben die Externen an unseren Tests schmarotzt.

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  • Musst du ja gar nicht. Das verlangt ja schon das IfSchG. Fremdfirmenmitarbeiter die sich nicht freimelden können, werden heimgeschickt. Punkt.

    Bei uns droht man mittlerweile eine Konventionalstrafe an.

    Wir führen keine Tests unter Aufsicht aus. GRUNDSÄTZLICH NICHT.

    Wer überwacht die Hygiene?

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Mal eine andere Frage zu Corona. Es gilt ja die Formel AHA + L.

    Bei uns heißt es Abstand 1,5 m und je Person 10 m². Das schränkt ungemein ein.

    Bei einem Raum mit einer Grundfläche von 120 m² bedeutet dieses 12 MA.

    Gibt es noch eine weitere Berechnungsformel, die sich vielleicht auf das Raumvolumen bezieht?

    Der Abstand vo 1,5 m. bleibt erhalten.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

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    Gruß Mick

  • Ich würde die Chefetage der Externen gerne verpflichten, uns vorab zu bestätigen, dass die gesendeten Mitarbeiter 3G sind. Mir ist nicht klar - ist das im Sinne der neuen Rechtslage?


    Nachdem Mitarbeiter grundsätzlich ihre Nachweise bei sich führen müssen, möchte ich das auch auch bei EXTERNEN durch uns kontrollieren. Ist das im Sinne der Rechtslage? Muss ich auch darüber Buch führen? IMO alles: nein, weil deren Arbeitgeber sich bereits gekümmert hat. Hat er aber nicht..... Und nun?Heute haben die Externen an unseren Tests schmarotzt.

    Wir sind quasi auf der anderen Seite - wir wollen und müssen teilweise auf Betriebsgelände. Einige der Firmen nutzen ihr Hausrecht und wollen den Nachweis auch von Externen. Da nutzt es nix, dass unsere Leute früh einen Selbsttest unter Aufsicht gemacht haben... denn dafür dürfen wir ja kein Dokument ausstellen.


    Andere haben bei uns eingefordert, dass wir 3G kontrollieren und quasi pauschal bestätigen, dass keiner unserer Mitarbeiter ohne von uns kontrollierten Nachweis zu ihnen kommt.


    Also kannst Du 3G wohl problemlos einfordern.


    Buch führen über externe darf man glaube ich nicht, nur kontrollieren. Aber wo das jetzt wieder stand ...:29:

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  • Mahzeit,


    bin heute Morgen wieder über den § 28b Abs. 3 IfSG gestolpert worden.


    Demnach müssen Mitarbeiter von Rettungsdiensten täglich einen Testnachweis erbringen. -> OK

    Wenn diese geimpft oder genesen sind, darf die Testnachweis durch Selbsttest erfolgen. -> Hilfreich


    Und dann müssen wir über alle Test und Personen eine Liste führen und alle 2 Wochen an die zuständige Behörde schicken?


    Zitat

    [...]Einrichtungen oder Unternehmen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde zweiwöchentlich folgende Angaben in anonymisierter Form zu übermitteln:

    1.Angaben zu den durchgeführten Testungen, jeweils bezogen auf Personen, die in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind, sowie bezogen auf Besuchspersonen und
    2.Angaben zum Anteil der Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, jeweils bezogen auf die Personen, die in der Einrichtung oder dem Unternehmen beschäftigt sind oder behandelt, betreut oder gepflegt werden oder untergebracht sind.

    Gruß Roland

  • Mahzeit,


    bin heute Morgen wieder über den § 28b Abs. 3 IfSG gestolpert worden.


    Demnach müssen Mitarbeiter von Rettungsdiensten täglich einen Testnachweis erbringen. -> OK

    Wenn diese geimpft oder genesen sind, darf die Testnachweis durch Selbsttest erfolgen. -> Hilfreich


    Und dann müssen wir über alle Test und Personen eine Liste führen und alle 2 Wochen an die zuständige Behörde schicken?

    Meine Holde ist Zahnarzt.

    Diese Info kam gestern abend auch per Mail von der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Um 16:29. Um 16:30 fällt dort der Hammer....


    https://lzk-bw.de/die-kammer/f…mmerkompakt-52-2021#c6775


    Da sind sogar Formulare hinterlegt sowohl für das Testkonzept als auch für die Meldung an das Gesundheitsamt.

    Vielleicht kann das einer brauchen (und abändern)



    Edit: Die Vorgaben wurden in mehreren Bundesländern gekippt. Die Zahnärzteschaft ist Sturm gelaufen und die KZVen haben zurückgezogen. Es gelten seit heute morgen "nur" die an jeden anderen Arbeitsplätzen beschlossenen Vorgaben mit 3G.

    Nur die Begleitpersonen beim Zahnarzt müssen draußen bleiben.

    Also nichts mehr mit Meldung, tägliches Testen von ALLEN usw.

    Das ging schnell.....

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...


    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....


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    Mike

    Einmal editiert, zuletzt von Mike144 ()

  • Mal eine andere Frage zu Corona. Es gilt ja die Formel AHA + L.

    Bei uns heißt es Abstand 1,5 m und je Person 10 m². Das schränkt ungemein ein.

    Bei einem Raum mit einer Grundfläche von 120 m² bedeutet dieses 12 MA.

    Gibt es noch eine weitere Berechnungsformel, die sich vielleicht auf das Raumvolumen bezieht?

    Der Abstand vo 1,5 m. bleibt erhalten.

    Du brauchst nur noch den Abstand. Aber die 10m² Vorgabe entfällt.

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  • Du brauchst nur noch den Abstand. Aber die 10m² Vorgabe entfällt.

    nee. bei uns nicht. ist eine hausinterne Entscheidung, die nicht mehr von mir stammt. Die muss ich jetzt gut argumentiert aushebeln. Deswegen komme ich jetzt von hinten, durch die Brust, ins rechte Auge.

    :)

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
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    Gruß Mick

  • nee. bei uns nicht. ist eine hausinterne Entscheidung, die nicht mehr von mir stammt. Die muss ich jetzt gut argumentiert aushebeln. Deswegen komme ich jetzt von hinten, durch die Brust, ins rechte Auge.

    :)

    Die 10qm - Regel gibt es nicht mehr. Bei uns wird trotzdem versucht, diese einzuhalten. Gerade in den Wintermonaten, wo z.B. die Damen des Hauses mit Stöckelschuhen und etwas längerem Mini hier aufschlagen, ist das mit AHA-L schwierig....also ich meine die Lüftung...sehr unbeliebte Minuten, die diese Klientel zu schaudern bringt. Winter heißt heizen, kuscheln und Nähe suchen...:034:

    Klaus Schuster


    den größten Fehler den man machen kann ist, Angst zu haben, einen Fehler zu machen.

    ¯\_()_/¯

  • Ich spreche einfach ganz galant nicht mehr über die 10qm-Regel.

    Die FK bemühen sich weiter, die Belegung der Büros klein zu halten und das ist gut so. Alle haben sich dran gewöhnt und längst fragen die Leute auch von sich aus nach Optionen, die Belegung der Büros noch weiter auszudünnen.

    So gesehen verstehe ich die 10qm-Regel eher als Richtwert und Anreiz, aber in manchen Büros sind wir schon besser, als es die Regel vorgibt.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

  • Wie schon woanders geschrieben wollen unsere Ausbildung die Auszubildenden wieder in einen Raum setzen. 117 m², 2,8 m hoch, ca. 360 m³.

    21 - 22 Mitarbeiter. Für die fachpraktishce Ausbildung ist das enorm wichtig. Ich werde eine Lösung finden.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
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    Gruß Mick

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  • Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln wurden aktualisiert:

    https://www.baua.de/DE/Angebot…rk/AR-CoV-2/AR-CoV-2.html


    Zum durchlesen bin ich allerdings noch nicht gekommen.

    Es gibt dort auch eine Version des Textes mit gelb hinterlegten Änderungen. Offenbar geht es nur um die Verlängerung der Regel bis zum Außerkrafttreten der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung.

    Arbeitsschutz ist wie Staubwischen.

    Einmal editiert, zuletzt von caterpilar ()