Handlungshilfen "Corona"

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  • Kann jemand bestätigen, dass alle in Schulen beschäftigten Personen (Lehrer, Sekretärinnen, Köchinnen, etc.) zwei Test in der Woche durchführen müssen, da sonst ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss?


    In meiner CoronaBetrVO mit Stand vom 16.02.2021 find ich sowas nicht. Das Schulamt besteht auf die Auslegung...

    Gruß Roland

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  • Wo steht denn geschrieben, dass der Arbeitgeber das Ergebnis erfahren muss? War so die Aussage unseres Betriebsarztes... wie steht es mit dem Datenschutz von medizinischen Befunden (Das Ergebnis der Arbeitsmedizinischen Untersuchungen erfahren wir ja auch nicht...)? Verpflichtet ihr eure Mitarbeiter auch eine HIV-Infektion dem Arbeitgeber mitzuteilen? Wie geht ihr dann mit der Stigmatisierung der Kollegen um (" Mit dem möchte ich nicht arbeiten, da..."). Ohne Witz... das sind Überlegungen, die bei uns kursieren...


    Mein Plan: Ausgabe der Selbsttests gegen Unterschrift am Freitag - Selbsttestung am Montag mit dem Hinweis: Wenn Pos - zweiten Test beim Hausarzt oder bei einer offiziellen Teststelle machen lassen. Das Ergebnis muss uns nicht mitgeteilt werden. Oder steht das doch in einer verfassungskonformen Verordnung?

    Wir wollten das ohne viel Zeitverlust gestalten. D.h. mehrere Personen wurden von unserer Betriebsärztin unterwiesen.

    Die Mitarbeiter suchen sich eine Person aus, machen den Test und gehen wieder zurück zur Arbeit.

    Nach 15 Minuten wird das Ergebnis abgelesen.

    Bei negativ bekommt der Mitarbeiter die Bescheinigung und bei positiv ein Telefonanruf.

    Fazit: Die freiwillige Testung ist sehr hoch, da die Bescheinigung zum Einkaufen ausgehändigt wird.



    Kann jemand bestätigen, dass alle in Schulen beschäftigten Personen (Lehrer, Sekretärinnen, Köchinnen, etc.) zwei Test in der Woche durchführen müssen, da sonst ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden muss?


    In meiner CoronaBetrVO mit Stand vom 16.02.2021 find ich sowas nicht. Das Schulamt besteht auf die Auslegung...

    Sogar die Reinigungsfachkraft..

    Einmal editiert, zuletzt von mika2013 ()

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  • Wo steht denn geschrieben, dass der Arbeitgeber das Ergebnis erfahren muss? War so die Aussage unseres Betriebsarztes... wie steht es mit dem Datenschutz von medizinischen Befunden (Das Ergebnis der Arbeitsmedizinischen Untersuchungen erfahren wir ja auch nicht...)? Verpflichtet ihr eure Mitarbeiter auch eine HIV-Infektion dem Arbeitgeber mitzuteilen? Wie geht ihr dann mit der Stigmatisierung der Kollegen um (" Mit dem möchte ich nicht arbeiten, da..."). Ohne Witz... das sind Überlegungen, die bei uns kursieren...

    der AG erfährt das Ergebnis nur wenn der Test positiv verläuft, da er informiert wird, dass Beschäftigter XY nun nach Hause fährt


    ja, die BAs kommen mit Datenschutz von medizinischen Befunden - hier sehe ich aber keine Grundlage, außer der "Beisitzer" hat ein fotografisches Gedächtnis und schreibt im Nachgang heimlich eine Mitarbeiterliste mit Datum und Uhrzeit und Ergebnis der Testung...


    der Mitarbeiter muss nicht informieren, kann aber. Ich mache es immer an einem netten Bsp. fest. Der Unfall eines Bauhelfers durch eine Verladeeinheit. Schwere Kopfverletzung und paar Wochen künstliches Koma waren das Ergebnis. Was war die Ursache: ADHS Patient auf Medikament XY, welches das Reaktionsvermögen einschränken kann (siehe Beipackzettel). Wusste nur keiner und der MA hat es nicht mitgeteilt. Hier hätten die Verantwortlichen (HSE, GF, FK und HR) präventiv agieren können. Es geht nicht darum es in der Belegschaft breit zu treten. Aber die, die die Verantwortung tragen, sollten es schon wissen. Und hier stütze ich mich dann auf der Mitwirkpflicht des AN.

    HIV ist hier ein besch*** Beispiel, wenn aber aufgrund der Tätigkeit die Möglichkeit besteht, dass der MA andere gefährden könnte, wäre es schon gut es zu wissen. Gegenüber Ersthelfern wäre es auch fair - aber da sind wir immer im Bereich der Sozialkompetenz und diesbzgl. halte ich eh nicht viel auf das Gros der menschlichen Gesellschaft.

  • Gestern war ein Jurist (Arbeitsrecht) im SWR Radio. Der Nachweis für ein Anbieten von Tests reicht schon die Bestellung einer ausreichenden Menge an Testkits. Wir mit 2.200 haben jetzt mal 10.000 bestellt. Das reicht ja eine Zeitlang. Wir haben eine HO Beteiligung von 67%!. Was ja so schlecht nicht ist.

    Das Ergebnis muss dem AG nicht mitgeteilt werden. Wie aber UM Free auch schreibt erklärt sich das ja von selbst, wenn ein Mitarbeiter positiv getestet wurde.

    Ich bin mal gespannt, wie bei uns die Teilnahme läuft und wie der eigentliche Test durchgeführt werden soll.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf


    Gruß Mick

  • Hallo,

    Hallo Kollegen,


    hier was zum lesen aus einer offiziellen Quelle: Kritik an Infektionsschutzgesetz: "Wir setzen falsche Prioritäten" | tagesschau.de

    Das könnte man noch um interessante Meldungen erweitern:


    - Rechtliche Bedenken mehrerer Abteilungen im Bundeskanzleramt

    gegen Bundesnotbremse.


    https://www.tagesspiegel.de/po…e-notbremse/27097210.html


    Das ganze erinnert an die Osterruhe. Eine Idee die in die

    Öffentlichkeit getragen wird, plötzlich kommen Bedenken und

    es wird wieder eingesammelt. Würde mich nicht wundern,

    wenn es hier ähnlich läuft. Man muss sich schon fragen was die

    Führungsspitze im Kanzleramt so treibt, wenn ein Gesetzentwurf

    im Kabinett beschlossen wird, obwohl es im eigenen Haus erhebliche

    Bedenken gibt.


    Interessant ist aber auch diese Meldung, trotz beiden Impfungen

    gibt es einen Corona-Ausbruch in einem Heim:


    https://www.t-online.de/nachri…nheim-in-leichlingen.html


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Interessant ist aber auch diese Meldung, trotz beiden Impfungen

    gibt es einen Corona-Ausbruch in einem Heim:


    https://www.t-online.de/nachri…nheim-in-leichlingen.html

    Da gibt es nun aber keine Informationen, wann die Impfung erfolgte. Waren die 7 bzw. 14 Tage nach der Zweitimpfung bereits vergangen?


    Soviel zum Thema: Geimpfte werden bald nicht mehr eingeschränkt... nach einer Coronaschutzimpfung muss wie bei Hepatitis der Titer bestimmt werden.

    Angeschlagenes Immunsystem oder bei Immunschwäche hilft keine Coronaschutzimpfung.

    Quelle: Mein Gedankengut von letzter Nacht..

  • Nicht mehr und nicht weniger.

    Weniger wollte man nicht, mehr aber schon.

    Interessant wird jetzt die Frage, wie es zu den Ansteckungen gekommen ist? Durch eine ungeimpfte Person oder durch eine geimpfte Person? Würde letzteres zutreffen, wäre auch die Theorie, dass geimpfte Personen nicht zur Übertragung der Krankheit beitragen hinfällig und manche Erleichterung, die sich momentan ja schon einige ausdenken, müssten neu überdacht werden.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Genau das wollen wir doch mit der Impfung erreichen. Nicht mehr und nicht weniger.

    Aber ein Patient wurde Infiziert und dann ging es weiter. Nutzen = Null Denn das Virus lebt weiterhin und kann mutieren.

    Wir wollen eine Ausrottung. Denn sonst können auch geimpfte Personen auch Neugeborene infizieren.

    Wer weiß, nach der 5. Mutation werden auch Tiere befallen

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  • Würde letzteres zutreffen, wäre auch die Theorie, dass geimpfte Personen nicht zur Übertragung der Krankheit beitragen hinfällig

    siehe Post zu Impfstoff:

    Transmissionsrisiko nach Impfung

    Der neue Beschluss ergänzt weiterhin: „Auf Basis der bisher vorliegenden Daten ist anzunehmen, dass die Virusausscheidung bei nach vollständiger Impfung Infizierten stark reduziert ist und damit das Transmissionsrisiko vermindert ist. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass Menschen nach Exposition trotz Impfung symptomatisch oder asymptomatisch infiziert werden können und dabei SARS-CoV-2 ausscheiden (nachgewiesen durch PCR-Testung). Die STIKO empfiehlt daher auch nach Impfung die allgemein empfohlenen Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) weiterhin einzuhalten.“ (Stand 13.04.21)

    Grüßle
    de Uil


    „Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich das generische Femininum. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen alle Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.“


    Omnia rerum principia parva sunt. [Der Ursprung aller Dinge ist klein.] (Cicero)

  • Hallo,

    Aber ein Patient wurde Infiziert und dann ging es weiter. Nutzen = Null Denn das Virus lebt weiterhin und kann mutieren.

    Wir wollen eine Ausrottung. Denn sonst können auch geimpfte Personen auch Neugeborene infizieren.

    Wer weiß, nach der 5. Mutation werden auch Tiere befallen

    Ganz so kritisch würde ich es nicht sehen, auch haben wir schon

    weit mehr als fünf Mutationen. Solche Fälle werfen aber halt

    Fragen auf, genauso wie man es aktuell bei den Impfstoffen

    von Astra und Johnson sehen kann. Diese Fragen müssen von

    der Wissenschaft geklärt werden.


    Das es aber mit dem Impfen funktioniert, zumindest nach

    vorsichtiger Einschätzung, zeigt sich aktuell bei den Briten.


    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

  • ist ja zu erwarten gewesen ...

    Wer am wenigsten erreicht hat, prahlt oft am lautesten. - MAFEA-Analyse der offiziellen Geschichte des Imperiums - aus: Der Herzog von Caladan


    So verdammt wahr!

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  • Kontaktpersonen

    Aktualisierung 19.04.2021 vom RKI


    Es werden enge Kontaktpersonen ermittelt, die ein erhöhtes Risiko für eine Ansteckung haben. Die Kriterien sind nachfolgend beschrieben und orientieren sich an folgenden Kriterien: (1) Abstand zum gemeldeten Fall, (2) Dauer der Exposition, (3) Tragen von Schutzmasken (durch Fall bzw. Kontaktperson), und (4) Aufenthalt in einem Raum mit möglicherweise infektiösen Aerosolen. Aufgrund der geänderten Kriterien für die Einstufung von Kontaktpersonen eines bestätigten COVID-19-Falls in enge Kontaktpersonen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko haben, entfällt die bisherige Einteilung von Kontaktpersonen in Kategorie 1 und Kategorie 2.


    3.1. Definition enger Kontaktpersonen

    Kontaktpersonen zu einem bestätigten COVID-19-Fall werden bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Situationen als enge Kontaktpersonen (mit erhöhtem Infektionsrisiko) definiert:

    1. Enger Kontakt (<1,5 m, Nahfeld) länger als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske).
    2. Gespräch mit dem Fall (Face-to-face-Kontakt, <1,5 m, unabhängig von der Gesprächsdauer) ohne adäquaten Schutz# (adäquater Schutz = Fall und Kontaktperson tragen durchgehend und korrekt MNS [Mund-Nasen-Schutz] oder FFP2-Maske) oder direkter Kontakt (mit respiratorischem Sekret).
    3. Gleichzeitiger Aufenthalt von Kontaktperson und Fall im selben Raum mit wahrscheinlich hoher Konzentration infektiöser Aerosole unabhängig vom Abstand für > 10 Minuten, auch wenn durchgehend und korrekt MNS (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Maske getragen wurde.


    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Hallo zusammen,

    ab Montag sollen ja Genesene den Geimpften oder negativ getesteten gleichgestellt werden.

    Habt Ihr eine Ahnung wie man das als genesener dokumentieren kann?

    Antikörpertest auf eigene Rechnung (wie alt darf der sein), alter positiver Test, ..... ???

    If you think you are too small to make a difference try sleeping with a mosquito in the room.

  • Die Lösung aus NRW:


    https://www.land.nrw/de/presse…en-mit-negativ-getesteten


    Die Immunisierung und somit Befreiung von der Testpflicht kann nachgewiesen werden durch:

    1. den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff,
    2. den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, oder
    3. den Nachweis eines positiven Testergebnisses nach Nummer 2 in Verbindung mit dem Nachweis der mindestens 14 Tage zurückliegenden Verabreichung mindestens einer Impfstoffdosis gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff.

    Gruß Roland