Ist eine Gefährdungsbeurteilung nötig? Substitution eines Sprays

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • Hallöchen :thumbup:


    ich sitze gerade an einer Substitutionsprüfung und frage mich ob eine Gefährdungsbeurteilung als solches im Folgenden notwendig ist:

    In unserer Qualitätssicherung wird mit Mattierungsspray gearbeitet. Die Mitarbeiter haben sich gemeldet und meinten, dass das Spray

    sie beim Arbeiten behindern würde. Das Spray sorgt wohl dafür, dass sie Kopfschmerzen bekommen.

    Ich habe daraufhin nach einer Substitutionsmöglichkeit geschaut und auch eine gefunden, die weniger gefährlich ist.

    Seitdem die Mitarbeiter mit dem neuen Spray arbeiten, haben sie keine gesundheitlichen Probleme mehr.

    (Die Substitutionsprüfung erfolgt mit GHS-Spaltenmodell. Das neue Spray weist nur zwei Gefahrensätze auf, dass vorhergehende Spray

    hatte vier oder fünf Gefahrensätze --> Substitution wäre in dem Fall geglückt, dass neue Spray wird bereits eingesetzt, da es die Testphase

    überstanden hat und der QS-Leiter auch zufrieden ist bzgl Kosten usw.)


    Nun frage ich mich aber, ob ich eine Gefährdungsbeurteilung hätte durchführen müssen. Also nicht nur mir den Prozess anschauen müssen und auschreiben müssen, was es für Einschränkungen gab, sondern den ganzen Schnatterradatz bzgl. Gefährdungsbeurteilung.

    Ich habe es halt nicht wirklich für notwendig gesehen, eine lange detailierte GB durchzuführen. Hierbei handelt es sich ja nur um den Prozess:

    Bauteil einsprühen ...... - das wars ja schon.

    es wird nicht am Arbeitsplatz gegessen und das Einsprühen erfolgt außerhalb des Messlabors in der Halle, (gibt also genug Raumluft)


    --> wie hättet ihr das realisiert bzw. hättet ihr das genauso gemacht? "nur den Prozess aufnehmen mit Gefährdung"

    ich meine, es ist nur ein kleiner Schritt....


    Ich meine, mir ist schon klar das wir verpflichtet sind usw. aber würdet ihr fürs Sprühen eine GB machen? und wenn ja, wie ausführlich würdet ihr das gestalten?



    DAAAANKE :!::!::!::!:

  • ANZEIGE
  • Hallo,


    nur mal so als Idee:

    Wer sagt denn wie umfangreich eine GB sein muss? Für den geschilderten Fall kann man evtl. auch die Substitutionsprüfung als GB hernehmen. Wenn da die wichtigsten Punkte drin stehen, hinterher weniger Gefährdungen bestehen und Maßnahmen abgeleitet / umgesetzt sind...


    Gruss

    EHS Mann

  • Danke dir :)

    Ja genau das habe ich mich eben gefragt, wenn es hierbei "nur" um's Sprühen geht, wieso muss ich dann meine "lange Excel Tabelle raus holen" und daraus eine "Wissenschaft" machen (allerdings habe ich auch noch keine jahrelangen Erfahrungen und möchte so "wenig wie möglich" falsch machen... daher hinterfrage ich vieles 3x mehr)

    Aber du hast natürlich recht!

    Ich habe mir auch überlegt, einfach eine kleine Checkliste zu erstellen, einfach um nochmal auf Nummer sicher zu gehen... sozusagen gemäß


    Betriebsteil-- Welche Gefährdung liegt vor? --- Welche Maßnahmen wurden ergriffen? -- usw.

  • Substitution bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder Verfahrens durch einen Arbeitsstoff oder ein Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung für die Beschäftigten. Die Substitutionsprüfung ist nach GefStoffV eine Grundpflicht. Sie ist außerdem Teil der Gefährdungsbeurteilung, die für jede Tätigkeit mit Gefahrstoffen durchzuführen ist.

    Was gab es vorher zum Mattierungsspray für Arbeitsschutzdokumente ?

    GefStoffV § 7 Grundpflichten
    (1) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 durchgeführt und die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 ergriffen worden sind.

    Nun frage ich mich aber, ob ich eine Gefährdungsbeurteilung hätte durchführen müssen.

    Das hast mit Deiner Substitution gemacht oder ?

    Wenn eine vorhandene GFB besteht dann diese entsprechend anpassen.

    Bsp.

    > geringere Gefährdung bzw. Risiko minimiert

    > Schutzmaßnamen

    Betriebsteil-- Welche Gefährdung liegt vor? --- Welche Maßnahmen wurden ergriffen? -- usw

    https://www.baua.de/DE/Themen/…menkonzept-EMKG_node.html


    Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke Tanzderhexen :)

    Leider hat das Unternehmen im Arbeitsschutz so einiges versäumt. So hart es klingt aber es ist wahr> es gibt nicht eine einzige Gefährdungsbeurteilung.

    Die Substitution habe ich durchgeführt, da die Mitarbeiter wirklich Probleme hatten (da war ich gerade frisch im Unternehmen), ich hatte nachgefragt, ob die externe FaSi was erstellt hat. Die externe FaSi hat jahrelang nichts im Unternehmen durchgeführt (weder GB noch Schutzmaßnahmeneinführung usw.) Das einzige was sie geschafft hat, war die jährliche Arbeitsschutzbelehrung- jetzt fragt ihr euch sicher: "Wie kann man so jemanden bezahlen?!" Tzja indem die GF wenig Kenntnisse über Arbeitsschutz hat! Das ist super traurig aber ja das gibt es tatsächlich. Und da die Tätigkeit bereits eingeführt war, bevor ich da war, hab ich natürlich bisher noch keine GB erstellt, sondern nur die erste Schutzmaßnahme durchgeführt, damit wir nicht irgendwann mal eine Anzeige seitens der Mitarbeiter bekommen (frag mich sowieso wieso da noch nichts kam)

  • ANZEIGE
  • Theoretisch müsste für jede Tätigkeit eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) existieren. In der Praxis wird man das kaum vorfinden, zumindest nicht explizit auf den Umgang mit jedem einzelnen Stoff.

    Bei uns werden üblicherweise bereichsbezogene GBU erstellt, bei denen die üblichen Gefährdungsfaktoren erfasst werden. Bei Umgang mit Gefahrstoffen gibt es dann eine stoffbezogene Betriebsanweisung oder (inzwischen häufiger) eine bereichsbezogene Sammelbetriebsanweisung. Eine Betriebsanweisung stellt im Prinzip das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dar.

    Du wirst nicht darum herum kommen, GBU zu erstellen, bzw. erstellen zu lassen.

    Tipp: sprich mit den Arbeitnehmern vor Ort, wo diese die größten Gefahren sehen, denn die sind die Experten, was ihre Tätigkeit angeht. Gehe dann die wichtigsten Dinge an. Man muss nicht gleich alles zu 100% erfüllen, aber man muss aufzeigen, dass man auf dem Weg ist und eine kontinuierliche Verbesserung anstrebt.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Leider hat das Unternehmen im Arbeitsschutz so einiges versäumt. So hart es klingt aber es ist wahr> es gibt nicht eine einzige Gefährdungsbeurteilung

    Das ist leider immer noch kein Einzelfall.

    Du wirst nicht darum herum kommen, GBU zu erstellen, bzw. erstellen zu lassen

    Wenn Du bei Euch als Sifa tätig bist musst du zumindest Deinen Arbeitgeber dazu beraten.

    Er hat die Verantwortung und muss entscheiden. Häufig wird das dann den Sifas auferlegt.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Danke euch allen :)

    Also, ich bin (leider) nicht die FaSi des Unternehmens, es war immer mein Wunsch.

    Am Anfang habe ich in der Firma ein Pratikum absolviert, dabei die Substitution durchgeführt.

    Ich hätte das sagen sollen, tut mir leid :/

    Derzeit herrschen noch Verträge mit einer externen FaSi. Und diese kostet auch gut Geld. Nachdem ich der GF gesagt habe, was für Pflichten sie hat, führt (zukünftig) die FaSi GBU's durch, wir bezahlen sie ja nicht für Lau. Dennoch habe ich ja die Substitution durchgeführt. Deswegen sollte ich mich auch um diese eine Gefährdung kümmern.


    Ich vermute ganz stark, dass das zukünftig bei uns auch so gemacht wird AxelS ! Also erstmal Bereichsweise GBU's und dann einzelne BA's


    Ich habe jetzt eine Datei erstellt, um erstmal überhaupt was in der Hand zu haben

  • Nachdem ich der GF gesagt habe, was für Pflichten sie hat, führt (zukünftig) die FaSi GBU's durch

    Ich würde der GF mal den GDA ORGAcheck nahe legen. Wird der durchgeführt, dürften schon gravierende Mängel erkennbar sein in der Arbeitsschutzorganisation.

    Interessant wäre auch zu erfahren, was die externe SiFa bisher gemacht hat, außer in netter Plauderrunde Kaffee zu trinken?

    Wenn es dann Richtung Gefährdungsbeurteilung geht bietet die baua einiges, auch ein schönes dickes Handbuch.

    Wenn Dich das Thema SiFa interessiert, würde ich die GF doch bitten, Dir die Ausbildung zu ermöglichen.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • ANZEIGE
  • Und da die Tätigkeit bereits eingeführt war, bevor ich da war, hab ich natürlich bisher noch keine GB erstellt, sondern nur die erste Schutzmaßnahme durchgeführt, damit wir nicht irgendwann mal eine Anzeige seitens der Mitarbeiter bekommen (frag mich sowieso wieso da noch nichts kam)

    War auf jeden Fall ein guter erster Schritt, da damit unmittelbar Abhilfe geschaffen werden konnte. Folgen muss aber die GBU für die Arbeitsprozesse, Räume bzw. wie ihr es auch abgrenzt.