Hallöchen
ich sitze gerade an einer Substitutionsprüfung und frage mich ob eine Gefährdungsbeurteilung als solches im Folgenden notwendig ist:
In unserer Qualitätssicherung wird mit Mattierungsspray gearbeitet. Die Mitarbeiter haben sich gemeldet und meinten, dass das Spray
sie beim Arbeiten behindern würde. Das Spray sorgt wohl dafür, dass sie Kopfschmerzen bekommen.
Ich habe daraufhin nach einer Substitutionsmöglichkeit geschaut und auch eine gefunden, die weniger gefährlich ist.
Seitdem die Mitarbeiter mit dem neuen Spray arbeiten, haben sie keine gesundheitlichen Probleme mehr.
(Die Substitutionsprüfung erfolgt mit GHS-Spaltenmodell. Das neue Spray weist nur zwei Gefahrensätze auf, dass vorhergehende Spray
hatte vier oder fünf Gefahrensätze --> Substitution wäre in dem Fall geglückt, dass neue Spray wird bereits eingesetzt, da es die Testphase
überstanden hat und der QS-Leiter auch zufrieden ist bzgl Kosten usw.)
Nun frage ich mich aber, ob ich eine Gefährdungsbeurteilung hätte durchführen müssen. Also nicht nur mir den Prozess anschauen müssen und auschreiben müssen, was es für Einschränkungen gab, sondern den ganzen Schnatterradatz bzgl. Gefährdungsbeurteilung.
Ich habe es halt nicht wirklich für notwendig gesehen, eine lange detailierte GB durchzuführen. Hierbei handelt es sich ja nur um den Prozess:
Bauteil einsprühen ...... - das wars ja schon.
es wird nicht am Arbeitsplatz gegessen und das Einsprühen erfolgt außerhalb des Messlabors in der Halle, (gibt also genug Raumluft)
--> wie hättet ihr das realisiert bzw. hättet ihr das genauso gemacht? "nur den Prozess aufnehmen mit Gefährdung"
ich meine, es ist nur ein kleiner Schritt....
Ich meine, mir ist schon klar das wir verpflichtet sind usw. aber würdet ihr fürs Sprühen eine GB machen? und wenn ja, wie ausführlich würdet ihr das gestalten?
DAAAANKE