Coronaansteckung auf der Arbeit = Arbeitsunfall ?!

ANZEIGE
Werbung auf Sifaboard
  • ANZEIGE
  • Sven H.


    Wenn Dir jemand, der einen wichtigen Hut hat, eine Erdbeere vor die Nase setzt, und sagt, Du musst diese Arbeitsschutzmaßnahme fressen....


    Haben wir eine Demokratie und Gesetze, oder können Sitzungsteilnehmer aus Besprechungsräumen Dekrete erlassen, denen wir qua Kriegsrecht folgen müssen, auch wenn Unsinn drin steht?


    Ich kannte die 1,5m-Regel und die Gesichtsbedeckung bisher nicht als Arbeitsschutzmaßnahme.


    Klar müssen wir helfen, die Infektionsschutz-Maßnahmen umzusetzen. Wir sind zentrale Persönlichkeiten im Betrieb. Aber den SiFa-Hut trage ich dabei SICHER nicht. Ich trage den Hut einer Sekretärin, die der Anweisung folgt, mitzuhelfen.


    Du berätst als SiFa GAR nichts. Es wird NICHTS beurteilt. Es wird keine Risikibewertung vorgenommen. Es gibt keinen Verbesserungsprozess. Es gibt keine Frist (außer der Vorgabe). NICHTS. Du berätst auch nicht, welche organisatorische Maßnahmen alternativ zur Gesichtsmaske das gleiche Schutzziel haben können. Es muss lediglich umgesetzt werden, was am Grünen Tisch irgendwo in einem Politbüro beschlossen wurde. Ich sehe die SiFa nicht als verlängerten Arm und Ausführungsgehilfen des Politbüros in der Firma.


    Beraten muss z.B. Mick, dessen Kunde die Leute auf der Hebebühne im Auto sitzen haben will. WIE kann er die Aufgabe lösen? Bei den Ministerialbriefen sind keine Fragen "wie", sondern Anweisungen "dass".


    Schade, dass ich scheinbar allein mit dieser Einsicht dastehe. Entweder ich übersehe mächtig etwas, oder wir haben wirklich ein Problem.


    Ich betrachte nicht die hehren Ziele und die moralischen Verpflichtungen, sondern stumpf den Input und den Output.


    Input:

    - BG nicht zuständig (außer wenn Infektion durch Arbeitsaufgabe mit infektiösem Material oder Erkrankten), also absolut normaler Standard. SGB VII gilt also für die BG uneingeschränkt weiter.

    - Einschlägige Gesetze und Verordnungen wie bisher auch

    - Rechtlich gesicherte Bewertung als Allgemeingefährdung für eine Pandemie


    Und dann plötzlich dazwischen:

    - politische Äußerungen.


    Output:

    - Für die SiFa ändert sich nichts, da Allgemeingefährdungen keine SiFa-Aufgabe sind.


    Nun steht Eure Behauptung gegenüber: wenn diverse Minister gegen Allgemeingefährdungen festlegen, Arbeitsschutzmaßnahmen seien notwendig, dann sei die SiFa drin, aber die BG nicht.


    Heißt:

    Minister können technische Regeln zum Arbeitsschutz erlassen, die die BG ignorieren darf, die SiFa aber in die Verantwortung zieht? SGB VII §1 trifft für die Allgemeingefahr nicht zu, ArbSchG §5 verpflichtet die SiFa für die selbe Gefährdung "Allgemeingefahr" per Dekret? WTF?


    Nicht meine Logik.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • zzz: Ich verstehe Deine Argumente immer weniger. Du beziehst dich auf eine Äußerung der BG RCI, dass das ja alles keine Berufskrankheit wäre und ziehst für Dich den Schluß, dass Du als Sifa dann komplett raus bist. Schreibst sogar, dass Du nicht berätst...? Dann haben wir ein komplett anderes Verständnis von der Tätigkeit als Sifa. Es mag ja für die Berufskrankheit zutreffen, dass Corona eine Allgemeingefährdung ist. Doch dieser Virus greift in unser Tätigkeitsfeld ein und meine Kunden erwaten, vollkommen zu Recht, eine Beratung durch mich und den Betriebsarzt im Hinblick auf den Arbeitsschutz. Und übrigens, Deine geliebte BG RCI geht natürlich konform mit der DGUV und allen anderen Arbeitsschützern (außer Dir offenschtlich) und sieht Covid-19 als Arbeitsschutzaufgabe: https://www.bgrci.de/presse-me…tz-gegen-das-coronavirus/

  • Sie sieht das - dann soll sie für Erkrangungen einstehen. Tut sie das? Ja? Zeig's mir, dann bin ich als SiFa dabei. Übrigens läuft es bei uns richtig: oberste Führung gibt OHNE SiFa-Beratung (aber nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt) die Marschrichtung vor. So muss es sein.


    KLAR helfen die Sifas als Multiplikatoren und auch mit Unterweisungen mit - alles Andere wäre nicht vertretbar. Es muss aber klar sein, dass KEINE Maßnahme und KEINE Äußerung im Zusammenhang mit Corona eine Beratungsleistung der SiFa ist (nebebei handelt es sich nicht um Arbeitsschutz, sondern um die Umsetzung der Pandemieschutzmaßnahmen auch am Arbeitsplatz). Das ist mein EINZIGES Anliegen in diesem Zirkus.


    Wo die SiFa drin ist: wenn die Pandemieschutzmaßnahmen die bisherigen Arbeitsschutzmaßnahmen betreffen. Das tun sie grundsätzlich, weil das Arbeitssystem (input) komplett geändert wird. Aus den Fingern gesaugt: wenn 1.5 m Abstand z.B. bewirken würden, dass ein Mitarbeiter näher als üblich an einem Verkehrsweg arbeiten muss, und dadurch gefährdet wäre angefahren zu werden, DANN berät die SiFa. Aber den 1,5 m Abstand einzuführen berate ich NICHT. Ich berate auch nicht, welche Teile verbaut werden müssen. Wenn die Teile plötzlich 1,5 m größer wären, deswegen der Mitarbeiter beim Einbauen oder bearbeiten entsprechend woanders steht (nämlich genau da, wo ihn jetzt die Pandemie hinstellt), hätten wir die gleiche Aufgabe wie bei 1,5 m zusätzlichem Abstand wegen Pandemieschutz. Ich sehe da keinen Unterschied für mich als SiFa. Beide Gründe habe ich nicht eingebracht, beide Gründe bewirken durch Änderung des Arbeitsablaufs die selbe, zusätzliche Gefährdung, die ich erkennen muss, beide Gründe kommen aus anderen Quellen als von der SiFa, und für beide Gründe interessiert mich nicht die Bohne, woher sie kommen. Ich muss nur erkennen, dass für den ARBEITSSCHUTZ ggf. andere Maßnahmen notwendig werden.


    Eigentlich müssten alle GBU jetzt schlagartig überarbeitet werden wegen anderen Aufenthaltsorten und wegen des möglichen Zusammenwirkens Maske/vom Arbeitsschutz vorgeschriebene PSA.


    Die BG RCI liebe ich zwar für die tollen Unterlagen und für deren Humor, aber man darf nicht vergessen, dass BGn Staatsbetriebe sind, und selbstverständlich das Lied des Dienstherren singen - SOLANGE sie nicht für die Erkrankten einstehen müssen - sonst wird es knapp mit der 40-Stunden-Woche und dem pünktlichem Feierabend.

    8 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Nicht meine Logik.

    Meine Logik ist die: Ich schaufe mit im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung mögliche Gefährdungen an. Wenn diese wirksam werden können, entwickle ich nach Möglichkeit Maßnahmen.

    Und wenn sich nun in einer Montagehalle Mitarbeiter gegenseitig anstecken können, versuche ich dieses Risiko zu minimieren.

    Ich arbeite dabei nicht für eine BG, sondern für die Mitarbeiter.
    Die BG berät mich und beaufsichtigt den Betrieb.


    Und deshalb fresse ich die Erdbeere, die Sicherheit bringt, manchmal ist es auch ein Ladung Mist.


    lg


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ANZEIGE
  • Und ich renne mit der Ansicht "Kranke bleiben zu Hause" seit dem ersten Anfang gegen die Wand. Keine Rechtsgrundlage, Persönlichkeitsrechte.


    Nun, daran hat sich bis heute nichts geändert.


    Du kannst die Erbeere oder auch Mist fressen - daraus wird trotzdem kein Arbeitsschutz.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Guten Morgen,


    ich sehe die ganze "Beratungsgeschichte" ganz unkompliziert.

    Ich wurde von der Geschäftsführung unter dem Aspekt der beratenden Funktion eingestellt. Wieso sollte ich mich an irgendeine bestimmte BG halten? Ziel sollte es sein, ein gesundes Mittelmaß zu finden. Durch die Fachkunde im Arbeitsschutz sind wir als SIFA doch wie gemacht für diesen Fall. Wir versuchen den Schaden in den Firmen gemeinsam mit den Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

    Egal in welcher Branche man tätig ist, die Chefs haben meistens nicht genug Hintergrundwissen bzw. keine Zeit sich ein Netzwerk von Fachkräften aufzubauen (Wo wir mit dem SIFABOARD eindeutig klar im Vorteil sind)

    Meine Meinung: Wir sollten das Corona Virus als Chance sehen, uns fachlich weiter zu entwickeln und eventuell mal einen Pandemieplan (wenn noch nicht vorhanden) erstellen. Es wird unzählige Firmen geben, die keine ausreichenden Maßnahmen im Fall einer Pandemie haben.


    Ich wünsche euch allen einen guten Start ins Wochenende :017:

  • Und ich renne mit der Ansicht "Kranke bleiben zu Hause" seit dem ersten Anfang gegen die Wand. Keine Rechtsgrundlage, Persönlichkeitsrechte.


    Nun, daran hat sich bis heute nichts geändert.


    Du kannst die Erbeere oder auch Mist fressen - daraus wird trotzdem kein Arbeitsschutz.

    Hi,


    ich glaube, das wir beide grunsätzlich ein unterschiedliches Verständnis von der Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft haben:
    Die Sifa ruft nicht hier, der Unternehmer folgt.
    Nein, vielmehr berät Sie den Unternehmer. Das dokumentiert Sie. Letztendlich liegt aber die Entscheidung was davon umgesetzt wird beim Unternehmer. Der muss sich dann ggf. dafür verantworten.

    Wenn Du sinnvoll beraten und sauber dokumentiert hast, sollte der Fliegenfänger, der auf Dich zu kommt aufgehalten werden.


    Aber wieso soll es uns besser gehen als beispielsweise Ärzten und Pflegekräften? Auch die fühlen, dass sie mit einem Bein im Knast stehen. Ich weiß das, bin selbst Fachpfleger für A+I, wenn auch nicht mehr als solcher tätig.


    lg


    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Es muss aber klar sein, dass KEINE Maßnahme und KEINE Äußerung im Zusammenhang mit Corona eine Beratungsleistung der SiFa ist

    Da sind halt sehr viele hier und auch ich grundsätzlich anderer Auffassung.


    ASIG § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit4. darauf hinzuwirken, daß sich alle im Betrieb Beschäftigten den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung entsprechend verhalten, insbesondere sie über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu belehren und bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken.
    Ist der Corona Virus nicht doch eine Gesundheitsgefahr ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE
  • elschwoabos


    Wir können nicht ALLES beraten. Wir haben eine begrenzte Qualifikation.


    Vorgaben durch Behörden weiterzutragen ist keine Beratung. Sie hat unsererseits Null Schöpfungshöhe. Unsere Beratungsleistung:


    1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,

    2. Ermitteln der Gefährdungen,
    3. Beurteilen der Gefährdungen,
    4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
    5. Durchführen der Maßnahmen,
    6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
    7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung


    Wo findest Du Dich in den sieben Schritten der SiFa? Ich finde mich nicht:


    1. Durch Bund in 2012 geschehen.

    2. Durch RKI

    3. Durch RKI

    4. Länderchaos, wobei der Begriff "Arbeitsschutz" mißbräuchlich angewendet wird (auch von der BG)

    5. Per Verfügung Landesregierung qua Infektionsschutzgesetz auch in Betrieben umzusetzen

    6. Hier könnte die SiFa als Blockwart tätig werden

    7. Durch RKI


    Für mich ist die Beratung im Infektionsschutz GLASKLAR Aufgabe von Rechtsanwälten (evtl. von Ärzten) notwendig, nicht von SiFas. Dass eine Beratung nötig ist, ist für mich ebenfalls Fakt, wie für Dich.


    Nach MEINER Ansicht treten wir HINTER obigen Aktivitäten auf: Anpassung der tatsächlichen Arbeitsschutznahmen an die Anforderungen der Landesregierung an den Infektionsschutz - (persönliche) Folgen des Tragens der Maske im Arbeitsschutz, Folgen der notwendigen Abstände usw.


    Dieser Aspekt wird von den BGn und allen SiFas hier im Forum VÖLLIG außer Acht gelassen, und das empfinde ich als entsetzlich (von den BGn sogar als kriminellen Verstoß gegen §1 SGB VII).


    Für mich ist nicht nachvollziehbar, dass Ihr das nicht versteht. Als Die Bonpflicht kam, hat keiner gerufen "Ich bin SiFa, ich berate mal!". Wenn jetzt die Masken- und Händewaschpflicht aus der selben Ecke kommt, wollen plötzlich alle SiFas und BGn beraten. Logik?


    Noch mal:

    - die BGn stehen NICHT für COVID19 ein (außer EVENTUELL bei Gesundheitsleuten)!

    - Die BGn tun also NICHTS von ihren Aufgaben laut §1 SGB VII für Erkrankte, sie lehnen durchweg ab sich mit dem Thema Versorgung/Reha zu bschäftigen (außer s.o.).

    - Demnach KANN es sich nicht um Arbeitsschutz (außer s.o.) handeln.

    - Die konkreten Vorgaben kommen von Behörden, wir KÖNNEN nicht beraten, weil zu tun ist, was DIE sagen, nicht was WIR ausarbeiten (könnten). Wir sind keine allgemeine Rechtsabteilung, auch dann nicht, wenn es um Gesundheit geht.

    - wir sollten über die FOLGEN obiger Pflichten im Arbeitssystem beraten, und nicht über die Vorgaben selbst.


    Gilt für mich - und ich habe echt ein Verständnisproblem, wie sich SiFas Schuhe anziehen können, die ihnen vorne und hinten nicht passen. Klar muss man sich in neue Themen einarbeiten und weiterbilden - aber mit dem SiFa-Hut bitte gezielt im Arbeitsschutz.


    Denkt an die Terrorthemen seit 2001 - da sind auch nicht WIR die, die beraten, OBWOHL (viele) Arbeitsschutzthemen betroffen sind! Und das ist richtig so.


    Aspirant1505


    Berufserfahrung: behäng Dich nicht mit Aufgaben aus den Nebenkriegsschauplätzen, weil dann geht Dir die Zeit für die Hauptaufgaben aus (auch die rechtlich eingeforderte Zeit nach DGUV V2).


    Deine Absicht ist absolut in Ordnung, aber Du wirst auch an eine Grenze kommen, wo Du STOP sagen musst. Tust Du das nicht, geht's schief (beruflich und persönlich).


    Wer Zusatzzeiten frei hat, kann und soll natürlich innerhalb der Kapazitäten betriebsdienlich tätig sein.


    Es muss Dir nur klar sein: Du trägst keinen SiFa-Hut dabei! Tust Du es doch, gnade Dir im Zweifel das Gericht.... Also: als SiFa des Betriebes kannst Du beliebige Nebenaufgaben erledigen.


    Ich hatte mal z.B. ein zeit lang die Termine der Wartung/Prüfung zu managen. Dafür gibt es ein Zeitbudget, und ich habe das mit den DGUV V2-Zeiten vereinbaren können. Kläre den bitte zuerst auch Du.


    Und schau, dass Du SiFa-Aufgaben im neuen Arbeitsumfeld auch erledigt bekommst, dann alles Andere würde Dir um die Ohren fliegen. Aus den Fingern gesaugt: Fällt einer mit Gesichtsmaske vom Podest, wirst Du gefragt, ob Du die Gefährdung durch die Maske (eingeschränkte Sicht wegen beschlagener Brille) erkannt hast. Nein - statt dessen habe ich mich um die Maskenverteilung gekümmert. Autsch?


    Hat sich schon jemand Gedanken um Gesichtsbdeckung und im Bereich von Schweißarbeiten gemacht? Wie sieht es mit der Schließung der Kantine aus, und Einnahme der Mahlezeiten in Arbeitsplatznähe? Gefahrstoffe? Für SiFas gibt es WEIT mehr Themen, als die Vorgaben der Landesregierungen zum Pandemieschutz.


    Am Lustigsten sind übrigens die Abstände und die Maskenpflicht in den Raucherzonen...

    5 Mal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Hat sich schon jemand Gedanken um Gesichtsbdeckung und im Bereich von Schweißarbeiten gemacht? Wie sieht es mit der Schließung der Kantine aus, und Einnahme der Mahlezeiten in Arbeitsplatznähe?

    Haben wir alles für unsere Arbeitsplätze schon längst geklärt. Ich habe gerade mit unserem Expertenteam die zusätzlich benötigten Änderungen aufgrund der ab Montag geltenden Landesverordnungen zum Mundschutz diese angepasst.


    Dieser Aspekt wird von den BGn und allen SiFas hier im Forum VÖLLIG außer Acht gelassen, und das empfinde ich als entsetzlich (von den BGn sogar als kriminellen Verstoß gegen §1 SGB VII).

    Anbei ein paar Beispiele von der BG Bau.


    https://www.bgbau.de/themen/si…dheit/coronavirus/#c17484


    https://www.bgbau.de/themen/si…dheit/coronavirus/#c17481


    Ganz untätig sind sie nicht oder ?

    Anpassung der tatsächlichen Arbeitsschutznahmen an die Anforderungen der Landesregierung an den Infektionsschutz - (persönliche) Folgen des Tragens der Maske im Arbeitsschutz, Folgen der notwendigen Abstände usw.

    Anbei ein paar Beispiele von der BG Bau.


    https://www.bgbau.de/themen/si…dheit/coronavirus/#c17484


    https://www.bgbau.de/themen/si…dheit/coronavirus/#c17481


    Ganz untätig sind sie nicht oder ?

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Habt Ihr Euch mit dem Zusammenwirken der RKI-PSA mit der Arbeitsschutz-PSA auseinandergesetzt

    Ja sicher

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • ANZEIGE
  • SiFas ihre aufoktroyierte "Rolle"

    Das kommt aber durchaus nicht nur im Zusammenhang mit Corona vor

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Jetzt ist es eben ein Massenphänomen. Ansonsten muss man sich im Einzelfall wehren (z.B.: "SiFa! Erstell mal die GBU und lass mich damit in Ruhe!" - oder aus opportunistischen Gründen mitmachen. Das ist aber ein anderes Thema :)