Coronaansteckung auf der Arbeit = Arbeitsunfall ?!

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  • Ich bin soeben über diesen Youtube-Beitrag eines Fachanwalts für Arbeitsrecht gestopert, der sich mit der Frage beschäftigt, ob eine auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg erfolgte Coronainfektion als "Arbeitsunfall" gewertet werden kann.


    Seiner Aussage nach besteht eine gewisse Rechtunsicherheit aufgrund des "Pandemiestatus".


    Ich fand das jedenfalls so interessant, das ich den Link hier teilen möchte:

    https://www.youtube.com/watch?…_tag=hm23ZmqSfvc1FnIh%3A6



    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

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  • Ich denke dass hier wieder jede BG/Unfallkasse selbst entscheidet.

    Ja, vermute ich auch. - Wie die beiden ersten Postings schon andeuten. ;)


    Vorsicht, persönliche Meinung:
    Ich gehe stark davon aus, das Pflegeberufe / rettungsdienst etc. abgedeckt sind bzw. sein werden.
    ... Und die Beweisführung ausgesprochen problematisch sein wird.

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Hallo Micha,

    die BG RCI schreibt: COVID-19-Erkrankungen sind grundsätzlich keine Arbeitsunfälle.

    https://www.bgrci.de/presse-me…n-coronavirus-sars-cov-2/


    Liebe Grüße

    GENAU deswegen lege ich Wert darauf, dass die SiFa als SiFa bei diesem Thema außen vor ist.


    Als Person, die sich mit dem PDCA-Zyklus regelmäßig beruflich auseinandersetzt, kann die SiFa gerne im Beratungsteam mitwirken, um bei der Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen mitzuwirken.

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  • Die BGW sieht es so

    "Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (aktualisiert: 09.04.2020)

    Versicherte der BGW, die sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) infizieren, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung"


    https://www.bgw-online.de/DE/H…e.html#doc632104bodyText4

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Die BGW sieht es so

    "Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (aktualisiert: 09.04.2020)

    Versicherte der BGW, die sich in Deutschland im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit mit Covid-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) infizieren, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung"


    https://www.bgw-online.de/DE/H…e.html#doc632104bodyText4

    Insgesamt müssen zwei Dinge unterschieden werden....


    1. Durch die Pandemie kommt es in Deutschland zu einer Allgemeingefährdung - was ersteinmal einen Arbeitsunfall oder berufsbedingte Erkrankung ausschließt.

    2. Wer aber durch seine berufliche Tätigkeit ein wesentlich erhöhteres Risiko der Infektion mit diesem Virus hat (medizinischer Bereich) kann bei vorliegen der Voraussetzungen die Anerkennung einer Berufskrankheit erhalten (BK 3101)


    Hier wäre bei einer Infektion aber nicht die Unfallanzeige auszufüllen sondern die Anzeige auf Verdacht einer Berufskrankheit durch den Unternehmer.


    Ob diese dann auch am Ende anerkannt wird steht aber noch auf einem andern Blatt.


    Folende Info haben wir per Mail hierzu erhalten:

    Eine Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige (BK 3101) ist bei der Unfallkasse XXX zu stellen, wenn:


    • Beschäftigte positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden und sich entsprechende Krankheitssymptome zeigen und

    • der Infektionsweg über die berufliche Tätigkeit vermutet wird (meistens sind die betreuten infizierten Patienten bekannt).


    Bitte melden Sie nicht per Unfallanzeige, die Verdachtsanzeige ist im Anhang beigefügt oder online über die Homepage als Download verfügbar.



    SG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Insgesamt müssen zwei Dinge unterschieden werden....


    1. Durch die Pandemie kommt es in Deutschland zu einer Allgemeingefährdung - was ersteinmal einen Arbeitsunfall oder berufsbedingte Erkrankung ausschließt.

    (...)

    DAS ist mein Punkt! Denn durch die Allgemeingefährdung wird nicht JEDER Job zu einer "Tätigkeit mit Biostoffen", und damit ist die SiFa raus.


    (Außer bei bei gezielten Tätigkeiten mit Erkrankten)

  • Bei der BGRCI ist doch deutlich zu lesen: "Die COVID-19 Erkrankung stellt wie die alljährliche Grippewelle eine Allgemeingefahr dar und löst ohne eine besondere berufliche Betroffenheit grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung aus."

    => Allgemeingefahr, also keine Berufskrankheit, aber bei besonderer beruflicher Betroffenheit kann es durchaus eine Leistungspflicht der BG geben. Dies dürfte bei klinischem Personal häufig zutreffen. Könnte aber durchaus auch auf Verkaufspersonal ausgeweitet werden. Ob eine Anerkennung erfolgt, werden in Zukunft die Gerichte entscheiden.

    Denn durch die Allgemeingefährdung wird nicht JEDER Job zu einer "Tätigkeit mit Biostoffen", und damit ist die SiFa raus.

    Das BMAS ist da aber anderer Meinung. Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard werden doch faktisch SiFa Aufgaben vorgegeben.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Ja, das hätten die gern, ich weiß

    Du musst zumindest Deinen Arbeitgeber hierzu informieren und beraten.


    Siehe

    II BMAS SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard

    " Betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard)

    Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat sich von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten beraten zu lassen sowie mit den betrieblichen Interessensvertretungen abzustimmen. "

    Das BMAS ist da aber anderer Meinung. Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard werden doch faktisch SiFa Aufgaben vorgegeben

    In der Praxis sehe ich das auch so.

    Gruß tanzderhexen


    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ja, das hätten die gern, ich weiß. WEHRT EUCH!

    Da gibt es eigentlich nicht viel zu wehren, man muss umsetzen.


    Bisher war bei den üblichen Tätigkeiten eine Infektion außerhalb von den bekannten Einrichtungen in der Medizin bzw. in Bereichen die mit Biostoffen umgehen, von keiner erhöhten Infektionsgefährdung auszugehen. => Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering bis unwahrscheinlich.

    Jetzt in Zeiten von Corona, welches als pandemische Lage festgelegt wurde, kann man diesen Ausschluss nicht mehr pauschal behaupten, sondern muss eben adäquate Schutzmaßnahmen vorsehen. Man kann jetzt den Arbeitsschutzstandard als "technische Regel" sehen und die dort gemachten Aussagen an die betrieblichen Belange anpassen, fertig ist die Geschichte. So dramatisch ist das ja auch nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Kannst Du mal Deine aggressiv ablehnende Haltung gegen den Standard erläutern? Verstehe ich nicht

    Es ist kein Standard.


    Ich habe keine ablehende Haltung - man muss nur KLAR zwischen SiFa und verantwortungsbewussten Mitarbeiter unterscheiden. Die SiFa hat Aufgaben nach ASiG - und für COVID19 gilt laut BGRCI (sicherlich nicht ohne Absprache in der DGUV): "Die COVID-19 Erkrankung stellt wie die alljährliche Grippewelle eine Allgemeingefahr dar und löst ohne eine besondere berufliche Betroffenheit grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung aus. COVID-19-Erkrankungen sind grundsätzlich keine Arbeitsunfälle."


    Bist Du für die Grippewelle als SiFA zuständig? NEIN!


    In Anbetracht der der Tatsachen aus...


    Verantwortung der FASI

    (und andere Threads mit diesem Thema)


    ...rate ich DRINGEND davon ab, hier als SiFa in die fachliche Haftung zu gehen! Die BG wird Dich da keinesfalls unterstützen - denn sie schreibt klipp und klar: "löst ohne eine besondere berufliche Betroffenheit grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung aus" - also KEINE arbeitsbedingte Erkrankung (schon gar kein Unfall). Wo keine BG, da keine SiFa.


    Also Krankenhaus- und Praxen-SiFas müssen tätig werden, Holz- und Friseur-SiFas eben NICHT.


    Tanzderhexen


    Nein. Wir drehen uns im Kreis - von daher letztmalig (ohne böses Blut) siehe oben: "löst ohne eine besondere berufliche Betroffenheit grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung aus".


    Ich habe keine medizinische Einrichtung, sondern Industrie - Produktion. Es GIBT keine "besondere berufliche Betroffenheit". Stahlteile können schneiden, duchbohren, erschlagen, verbrennen und über die Zusatzstoffe zur Bearbeitung vergiften. Sie können kein COVID19!


    Das BMAS steckt nur seine Nase rein, und verteilt Nebelkerzen, um möglichst viele, zentrale Personen einzubinden. Als SiFa müssen wir uns der Konsequenzen klar sein. Im Zweifel HAFTEN wir mit unserer Beratung für allgemeine Infektionsgefahren identisch wie für Schutzeinrichtungen vor Maschinen, die wir beratend ablehenen oder anbringen lassen.


    Wollen wir das? Können wir das? Sind wir DAZU bestellt? Haben wir eine medizinisch-virologische Ausbildung, um das zu tun? Haben wir COVOD19 oder Vergleichbares in der SiFa-Ausbildung oder in der Fortbildung gelernt? Für mich lauten alle Antworten: nein.


    TRBA 400/200 außen vor. Aber selbst da sind wir raus - es sei denn, wir haben spezielle Ausbildungen/Erfahrungen für die arbeit MIT diesen Biostoffen. Ich bin Ingenier, bei mir reicht die Erfahrung nicht. Also doppelt raus aus dem BioStoff-GBU-Job.

    Einmal editiert, zuletzt von zzz ()

  • Bist Du für die Grippewelle als SiFA zuständig? NEIN!

    Ist die Grippewelle eine pandemische Lage? Nein, somit nicht vergleichbar.

    Bei der Schweinegrippe und Vogelgrippe hätte es soweit kommen können, jetzt bei Corona sind wir dabei.

    Wo keine BG, da keine SiFa.

    Dir ist das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland aber schon bekannt?

    Also Krankenhaus- und Praxen-SiFas müssen tätig werden, Holz- und Friseur-SiFas eben NICHT.

    Krankenhaus- und Praxen Sifas haben das schon länger erledigt, da sind evt. nur geringe Anpassungen notwendig. Holz- und Friseur SiFas sollten sich spätestens jetzt ernsthafte Gedanken machen. Ich kenne einige Firmen, die in den letzten Wochen ihre Arbeitssysteme angepasst haben. Von Homeoffice über Schichtsysteme, Abstandsregelungen und technische Schutzmaßnahmen wurde da einiges verändert

    Im Zweifel HAFTEN wir mit unserer Beratung für allgemeine Infektionsgefahren

    Für die fehlende Beratung aber auch!

    Wenn Du beraten hast und es stellt sich hinterher als falsch heraus, kommst Du möglicherweise mit einem "blauen Auge" davon, wenn Du aber eine Beratung verweigerst, bist Du voll dabei, denn den Arbeitsschutzstandard kann man wie eine technische Regel ansehen. Eine untergesetzliche Auslegungshilfe durch das entsprechende Ministerium.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • AxelS ich sehe das nach wie vor komplett anders.


    (...)

    Dir ist das duale Arbeitsschutzsystem in Deutschland aber schon bekannt?

    (...)

    OK, hauen wir die BG weg - weil sie für Corona nicht einsteht, bleibt die Gewerbeaufsicht. Sie hat das Recht zu kontrollieren und Auflagen zu erteilen.


    Wir haben also die BG in Luft aufgelöst, weil sie ja nicht mitmacht (steht auch nicht im SGB VII, dass sie das müssen oder dürfen): was genau will die Gewerbeaufsicht noch kontrollieren? Haust Du ein Bein weg, steht das System nicht mehr. Und nu'?


    Die Gewerbeaufsicht kann natürlich den Unternehmer beliebig verpflichten - aber nicht die SiFa.


    Schuster (SiFa) bleib bei Deinen Leisten.


    Und noch mal: ich bin nicht faul (naja), nicht renitent und ich will auch nichts sabotieren. Ich will mich nur für politische Spielchen und Querschüsse von intelelktuell mittelbegabten Politkarrieristen nicht zum Nachteil meiner persönlichen Integrität und meiner strafrechtlich relevanten Arbeitsbereiche hirnlos einspannen lassen.


    Schreiben die ins ArbschG: Gesundheitsschutz auch gegenüber nicht arbeitsbezogenen Gefährdungen, schicke ich JEDEN Schnupfer heim (zumindest in der Beratungsleistung). Schreiben die das nicht rein, können von mir aus (als SiFa) die COVID-Pandemiker den Laden vollhusten - nicht mein Bier, da Allgemeingefahr (noch nicht einmal eine Gefährdung)! Als Arbeitskollege würde ich da durchaus ein Wörtchen anmelden.


    SiFa sind auch nicht für die Terrorabwehr zuständig. Muss bei Heckler und Koch oder in Atomkraftwerken die Sifa den Betrieb auf terroristische Angriffe vorbereiten? Da hat er eine Aufgabe... Hoffentlich kommt er auch an die Daten ran, um die Wirksamkeitskontrolle durchzuführen....

  • Es ist kein Standard.


    Ich habe keine ablehende Haltung - man muss nur KLAR zwischen SiFa und verantwortungsbewussten Mitarbeiter unterscheiden. Die SiFa hat Aufgaben nach ASiG - und für COVID19 gilt laut BGRCI (sicherlich nicht ohne Absprache in der DGUV): "Die COVID-19 Erkrankung stellt wie die alljährliche Grippewelle eine Allgemeingefahr dar und löst ohne eine besondere berufliche Betroffenheit grundsätzlich keine Leistungspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung aus. COVID-19-Erkrankungen sind grundsätzlich keine Arbeitsunfälle."


    Komisch, dass der Arbeitsschutzstandard vom BMAS rausgegeben wurde, der ja immerhin auch für das Arbeitsschutzgesetz steht. Und komisch, dass die DGUV als Dachverband offenbar ganz anderer Meinung ist https://dguv.de/de/corona/index.jsp

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  • Aus Deinem Link:


    "Damit erfüllt sie im Regelfall nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls, denn die Betroffenheit ergibt sich zufällig und unabhängig von der versicherten Tätigkeit."


    Also bin ich raus, denn....


    "Als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung kommt aber eine Berufskrankheit (Nr. 3101 der Berufskrankheitenliste) in Betracht. Dies setzt voraus, dass der oder die Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war."


    ... das alles habe ich nicht. Abgesehen davon ist dieser Absatz unabhängig vom Krankheitserreger gültig.


    Die Sache erinnert mich an Zahnpastawerbung: "Ich als Zahnarztfrau empfehle Ihnen..."


    Die Mutter aller Qualifikationen: Zahnarztfrau.


    BMAS und Co.: ganz miese Masche, uns zu "Zahnarztfrauen" zu machen, damit wir COVID-Maßnahmen empfehlen. Nö.

  • BMAS und Co.: ganz miese Masche, uns zu "Zahnarztfrauen" zu machen, damit wir COVID-Maßnahmen empfehlen. Nö.

    Ändern kannst du das Ganze jetzt aber nicht mehr, denn nach Willen unsers Arbeitsministers sind das ab sofort Grundlegende Standards.


    Und durch das Einschleppen von außen wird das Ganze zu deinem innerem Problem. --> Bertung erforderlich


    Zitat

    Die nachfolgend beschriebenen, besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zusichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen. Dabei ist die Rangfolge von technischen über organisatorischen bis hin zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten.

    Somit sind die Regeln von allen Betrieben umzusetzen - auch ohne, dass hier die BioStoffV greifen muss - gezielte oder ungezielte Tätigkeiten werden ja nicht ausgeführt. Somit ist kein Biostoffverzeichnis oder eine Grundlegende Beurteilung des Biostoffes nötig - mit Ausnahme vielleich der Kinderbetreuung.


    Bei mir vergeht nicht ein Tag, an dem wir hier nicht zu diskutieren - denn meine Kollegen arbeiten nunmal mit diesem Virus und meine GF ist auf einmal sogar richtig zugänglich. Und ich als FaSi hänge da genauso mit im Team, wie unser Einkauf unser Doc und der operative Leiter.


    Beraten, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollen und können müssen wir alle mal, weil diese nunmal die Grundanforderungen sind.

    Und auch in der GBU sind die Grundlegenden Fragen einer Keimverschleppung und Infektionsgefahr innerhalb des Betriebes zu betrachten. Weiterhin sind Regelungen bei Umkleiden Toiletten und ggf. der Beschaffung von "Masken" und Desinfektionsmitteln erfoderlich.


    Deshalb verstehe ich hier die Grundlage des Aufregens nicht, und wenn du zzz hier nicht die erforderlichen Kompetenzen hast - dann muss die Expertise halt von außen eingekauft werden. und bei freundlichen Nachfragen bei dem gesundheitsamt wird man dir sicher auch helfen können.


    Ich glaube aber, dass wenn man die Grundlegenden Vorgaben der Hygiene und der Kontakbeschränkung in Betrieben umsetzt - haben wir doch die Grundanforderung innerhalb des Betriebes erfüllt.


    SG

    Sven

    Die Verhütung von Unfällen ist nicht eine Frage gesetzlicher Vorschriften, sondern unternehmerischer Verantwortung und zudem ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft.
    (Werner v. Siemens, 1880)

  • Hallo Micha,

    die BG RCI schreibt: COVID-19-Erkrankungen sind grundsätzlich keine Arbeitsunfälle.

    https://www.bgrci.de/presse-me…n-coronavirus-sars-cov-2/


    Liebe Grüße

    Das kommt wohl auf den Betrieb an. Die BGW gab uns folgende Auskunft (siehe Anlage).


    Das ist sicher eine branchenspezifische Betrachtung.


    lg


    Hardy