High Visibility, PSA Warnschutzkleidung der Kategorie III vs. Firmenlogo

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  • Hallo Zusammen,


    hier mal ein Thema zu Warnschutzkleidung der Kategorie III. Unser Marketing teilt mit, das unsere Warnschutzjacken nach der neuen Verordnung und EN 20471 nicht mehr mit unserem Logo in den entsprechenden Farben (Schwarz) bedruckt werden darf. Jetzt liegt mir die Norm als Text leider nicht vor, aber im Prüfverfahren steht was von Mindestfläche 0,8 m² für Hintergrundmaterial (floureszierendes Hintergrundmaterial) und 0,2m² reflektierendes Material (Reflektorstreifen). Jetzt haben wir auf der Vorderseite in Höhe der linken Brusttasche ein Logo in der Größe 0,3m². Jetzt sagt der Lieferant, dass das nicht mehr in den Originalfarben bedruckt werden darf, sondern nur in Gelb, Orange oder Rot. Habe jetzt selbst eine Jacke noch nich gemessen, kann da jemand etwas zu sagen? Wie ist das denn bei Euch?


    :thumbup: Und ja, die Gesundheit unserer Mitarbeiter ist wichtiger als das Logo. Dennoch suche ich nach einer sachlich fundierten Antwort.



    Lieben Gruß in die Runde

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  • ... Jetzt haben wir auf der Vorderseite in Höhe der linken Brusttasche ein Logo in der Größe 0,3m²....

    Sicher, dass Du Dich da nicht mit der Einheit geirrt hast?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • Endlich kann ich mal mein Wissen anbringen :029:


    Fangen wir vorne an:

    EN ISO 20471 ist ein Produkt der KAT. II gem. der PSA Verordnung.

    Du meinst sicher die Warnklasse 3 aus der Norm.


    Richtig ist, dass die WK 3 reflektierendes Material von 0,2m² vorschreibt und als Hintergrundmaterial 0,8m²


    Die Bürokratie: Wenn kein Emblem bei der Zertifizierung eingereicht wurde, dann darfst Du nicht mal einen kleinen Punkt aufbringen. Denn jede Veränderung des Baumusters würde die Zertifizierung ausser Kraft setzen.

    Daher habe ich immer die Zertifizierung so eingesteuert, dass es mit und ohne Emblem zertifiziert wurde. Unabhängig davon, wie die Farbe es Emblems war.

    Wir haben die worst-case Größe der Embleme definiert unter Berücksichtigung der Kleinsten Größe der Bekleidung (denn auch eine Herrengröße 38 muss die Vorgaben von 0,8m² und 0,2m² erfüllen)

    und konnten so dem Kunden verschiedene Embleme anbieten, sprich für Brust, Rücken und Namenszug.


    Aber die Embleme müssen so angebracht werden, dass die Norm immer noch eingehalten wird.

    So darf ein Reflexstreifen max. 5cm überdeckt sein.


    Das Material des Emblemes (wenn es ein Gewebe ist) darf nicht ausbluten, wenn man kein geprüftes Material dafür einsetzt, dann sollte dies auch geklärt sein. Denn das Ausbluten von einer dunklen Farbe auf das fluoreszierende Hintergrundmaterial sorgt dafür, dass der Träger eben nicht mehr so gesehen wird, wie es die Norm vorschreibt.


    Patch- und Druckembleme dagegen wurden ohne Bedenken von den Instituten durchgewunken.

    Manchmal halten die Patch- oder Druckembleme aber nicht so, wie gedacht, weil das Gewebe ausgerüstet ist und daher der Kleber sich nicht verbinden kann.


    Die Aussage, dass man nur Warngelb, Warnorange oder Warnrot nehmen dürfte ist differenziert zu betrachten.

    Denn ohne Emblem zertifiziert, dann darf die Klamotte nicht verändert werden. Egal wie das Emblem aussieht, zudem wäre die Frage zu klären, ob das angebliche Material auch die Prüfungen gem. der fluoreszierenden Eigenschaften hat. Denn nur dann darf es in die Flächenberechnung einfließen.

    Wenn es einfach nur gelb ist aussieht, dann muss die Fläche, die das Emblem verbraucht von der zu berechnenden Warnfläche abgezogen werden und es könnte somit auch dunkelgraugesprenkelt sein.


    In Bezug auf die 0,3m² des Emblems..... so eine Aussage hatte ich auch mal vorliegen. Da hatten die Kollegen schlicht die Maßeinheiten vertauscht, ich würde ja fast fragen wollen, welcher Hersteller das bei Dir ist :) - ob sich meine Vermutung bestätigt.

    Der Emblem-Lappen wäre bei 0,3m² = 54x54cm groß , ich glaube das wäre dann nix mehr für die Brust, sondern eher für den Rücken und würde zum Einen die Berechnung der Warnfläche sprengen und auch die Vorgabe der 60/40 Vorgabe der Norm nicht mehr gewährleisten.


    Ich hoffe, dass ich das irgendwie verständlich erklären konnte

    4 Mal editiert, zuletzt von Felidaea ()

  • Sicher, dass Du Dich da nicht mit der Einheit geirrt hast?

    Hallo Axel,


    erst war ich verunsichert. Aber es hat in der Tat die Abmaße 6,1x5 cm. Es heißt natürlich 30cm² :) Sorry.

    Wirkt erst einmal riesig, allerdings ist das ja nicht komplett ausgefüllt. Man nimmt hier schlichtweg höhe * breite als Quadrat. Die Zwischenräume im Logo sind tatsächlich im Hintergrundmaterial (neongelb), würde man tatsächlich nur die "Buchstaben" ausschneiden und berechnen würde man auf sage und schreibe 8-10 cm² kommen. Aber so sind halt die Regeln, sonst wäre der Aufwand zu groß um das zu berechnen.

    Einmal editiert, zuletzt von isoline ()

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  • Ich möchte nicht nochmal meinen Beitrag verändern, daher nutze ich ein neues Antwortfeld.


    Um es korrekt zu erfragen, läßt Du Dir die Konformitätserklärung geben oder schaust in die Herstellerinformation, welches Institut die Klamotte zertifiziert hat.

    Dann nimmst Du das Telefon in die Hand und rufst an und fragst einfach nach :)


    Leider kann nämlich ein Vertrieb ganz oft keine korrekte Info geben, weil sie die Normen nicht verstehen oder nicht verstehen wollen und dann kommen solche Aussagen zu Stande, wie man sie Dir gegeben hat.

  • Hallo Felidaea,


    du hast es auf den Punkt gebracht. Besten Dank. Es heißt natürlich nicht 0,3m² sondern 0,003m² oder eben 30cm², also die Abmaße sind 6*5cm.

    Ich gehe davon aus, dass der Lieferant die Jacke ohne Logo eingereicht hat. Etwas anderes kann ich mir nicht erklären. Die sagen nämlich, wenn Logo, dann nur in den Signalfarben. Es kam gar keine Rückmeldung bezüglich der Größe etc.

  • Absolut, da bin ich voll bei dir. Da habe ich gestern dem Einkauf per Telefon mitgeteilt und die Antwort lautete "Unser Einkauf arbeitet gewissenhaft und wenn das Ergebnis so ist [...] dann vertrauen wir den Kollegen das auch alles geprüft haben". Nach dem Institut habe ich auch bereits gefragt, da wurde sie dann wütend und patzig. Habe mich jetzt mit einer entsprechenden Email an den Vorgesetzten gewandt. Mal sehen wir die Reaktion ist.

  • Die Signalfarben müssen auch die Nachweise erbringen oder aber der Lieferant hat dies wirklich so eingereicht.

    Ich kenne die Werbung der Emblemhersteller, die gerne auch sagen, dass Reflexpatches gem. der EN ISO 20471 zertifiziert wären.

    Wobei das völlig Wumpe ist, weil das Material, ausser es ein gepatchter Reflexstreifen quer oder längs und aufgebracht, wie es die Norm vorschreibt.

    Ein Reflexemblem mit der Aufschrift Beispiel : Fensterbau Mustermann hat nur Einfluss auf die Flächenberechnung des Hintergrundmaterials, nämlich dass es abgezogen wird, es darf aber nicht zum Reflexmaterial dazu gerechnet werden.


    Wie schon geschrieben, Du kannst beim Institut anfragen, ob die Info vom Lieferanten so korrekt ist.

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  • Absolut, da bin ich voll bei dir. Da habe ich gestern dem Einkauf per Telefon mitgeteilt und die Antwort lautete "Unser Einkauf arbeitet gewissenhaft und wenn das Ergebnis so ist [...] dann vertrauen wir den Kollegen das auch alles geprüft haben". Nach dem Institut habe ich auch bereits gefragt, da wurde sie dann wütend und patzig. Habe mich jetzt mit einer entsprechenden Email an den Vorgesetzten gewandt. Mal sehen wir die Reaktion ist.

    Das Institut siehst Du auf der Konformitätserklärung und auf der Herstellerinformation.

    Diese Infos sind ganz oft schon im Netz zu finden. Einfach mal auf die Suche gehen.

    Bei dieser Frage wütend und patzig zu werden, das ist ziemlich unprofessionell.


    Wenn ich korrekt lese, dann habt Ihr die Jacken doch schon im Einsatz. Daher kannst Du doch einfach mal einen Blick auf die Herstellerinformation werfen und die Konformitätserklärung kannst Du auch vorweg abfordern. Denn Du musst ja auch kontrollieren, ob alles korrekt ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Felidaea () aus folgendem Grund: Nachtrag einer Info

  • Ich kann Dir jetzt schon prophezeien, dass Du auch vom Vorgesetzten keine anständige Auskunft bekommen wirst.

    Wirkliches Wissen in Bezug auf die Normen liegt leider meist nur in der entsprechenden Fachabteilung.


    Je nachdem wie groß der Auftrag ist, wäre es vielleicht angebrachter sich einfach nach einem anderen Lieferanten umzusehen.

    Warnkleidung ist ja nun kein Hexenwerk und andere Mütter haben auch schöne Kinder.



    (ich habe mich bei einem Arbeitgeber geweigert die Konformitätserklärungen zu unterschreiben mit der Begründung, dass ich zwar für die Zertifizierungen angestellt wäre, aber nicht dafür, für meinen Arbeitgeber in den Knast zu gehen)

    2 Mal editiert, zuletzt von Felidaea ()

  • Sehr interessant, viel gelernt! Vielen Dank!


    Ich meine mich gaaaanz dunkel erinnern zu können, daß es reflektierendes Beflockungsmaterial gibt...

    Nur mal so ganz auf doof gefragt: Wie wäre es, wenn das Firmenlogo / MA-Name aus reflektierendem Material aufgebracht werden würde? - Dann kann das aufgebrachte Material doch zur reflektierenden Fläche addiert werden, oder?

    Liebe Grüße
    Micha




    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Sehr interessant, viel gelernt! Vielen Dank!


    Ich meine mich gaaaanz dunkel erinnern zu können, daß es reflektierendes Beflockungsmaterial gibt...

    Nur mal so ganz auf doof gefragt: Wie wäre es, wenn das Firmenlogo / MA-Name aus reflektierendem Material aufgebracht werden würde? - Dann kann das aufgebrachte Material doch zur reflektierenden Fläche addiert werden, oder?

    nein, kann es nicht.

    die Norm sagt klar aus, wie die Reflexsteifen zu laufen haben.

    Ich habe die Norm nicht vorliegen, daher versuche ich es aus dem Kopf aufzulisten:

    Mindestbreite Reflexsteifen 5cm

    Umlaufend um den Körper mit einer max. Unterbrechung von . 5cm

    Die Differenz zwischen den Reflexstreifen muss bei umlaufendem Reflex min. 5cm betragen.

    Wenn Hosenträgerprinzip dann müssen die vertikalen Streifen auf den umlaufenden Horizontalen Streifen treffen. Hören Sie aus irgendwelchen Designgründen an der Rückenpasse auf, dann dürfen sie nicht dazuaddiert werden.

    Winkel der Reflexstreifen nicht mehr als 20Grad Neigung.

    Aus diesen Vorgaben ergibt sich von alleine, dass so ein Logo nicht dazu gerechnet werden darf.


    Abgesehen davon, glaube ich nicht, dass Beflockungsmaterial die Vorgaben der Norm bestehen würde.

    Einmal editiert, zuletzt von Felidaea ()

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