Druckbehälteranlage - Definition und Prüfzuständigkeiten

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  • Hallo,


    unsere Anlage hat zwei Druckbehälter.

    Behälter 1: 0,2L, PS=800 bar

    Behälter 2: 0,5L, PS=420 bar

    Ich würde dies als Druckbehälteranlage nach Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 2.1 b) einstufen.



    Dazu kommen noch Verteiler und Rohrleitungen, die auch entsprechend auf die Drücke ausgelegt sind und die Behälter miteinander verbinden. Alles mit Fluidgruppe 2.



    1. Zählen jetzt nur die beiden Druckbehälter als Druckbehälteranlage nach §2 Nr. 30 b) ProdSG oder ist der gesamte Aufbau als Druckbehälteranlage zu sehen? Bestenfalls mit Fundstelle.


    2. Bei Nutzung von Anhang 2 Abschnitt 4 Tabelle 4 der BetrSichV finde ich keine passende Kombination aus PS und V. Kann die Spalte 4 auch unabhängig von den Spalten 2 und 3 genutzt werden oder nur in Kombination? Ist die Prüfzuständigkeit dabei auf die gesamte Anlage oder nur auf die Druckbehälter auszulegen? Falls die gesamte Anlage als Druckbehälteranlage zählt, müssen dann die Volumen der Rohrleitungen und Verteiler mitgezählt werden?



    Danke!


    Gruß

    Tree

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  • Hallo Tree 723 gemäß Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 Abschnitt Tabelle 4 unterliegen die beiden Behälter bei der Fluidgruppe 2 keiner wiederkehrenden Prüfpflicht gelten somit als nicht wiederkehrend Prüfpflichtige Anlagenteile. In der TRBS 1201 Teil 2 Punkt 2.1 ist auch die Definition der Druckanlage genauer beschrieben.

    Viele Grüße

    ognimann

    Auch bei Regen sonnige Grüße

    ognimann


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    (Deutsches Sprichwort )

  • Hallo ognimann,

    danke.


    Ich gehe daher davon aus, dass die Tabelle 4 zeilenweise zu lesen ist und Spalte 4 nicht separat herangezogen werden muss/kann. In Kombination mit der Definition von Druckanlagen müssten quasi auch Volumina der Rohrleitungen und sonstigen druckbeauftschlagten Anlagenteile in die Berechnung mit einfließen.


    Gruß

  • Wie würde die Einstufung nach der Fluidgruppe für ein Gas (CO2) im überkritischen Zustand erfolgen? Nach DGRL wäre es m.E. Fluidgruppe 2. Nach Herstellerangabe ist es Fluidgruppe 1.

  • Hallo Tree 723 bei einer Druckanlage werden nicht die Druckbehälter zusammengerechnet, sondern der Betreiber legt die Grenzen der Anlage fest ( z.B.) eine Druckluftzentrale mit mehrern Behältern,wovon mindesten einer als wiederkehren Pfrüfplichtig eingestuft wurde, diese Anlage ist alle 5 Jahre als gesamtes zu prüfen, die Druckbehälter dieser Anlage sind aber jeder für sich einzeln zu betrachten.

    Wenn wie bei deinem Beispiel jetzt Fluidgruppe 1 anstelle von 2 zum Einsatz kommt sind deine beiden Behälter nach Tabelle 3 Spalte 3 einzustufen, dann wäre eine Abnahme vor inbetriebnahme durch die Züs und wiederkehrende Prüfungen durch die bP durchzuführen. Das ist auch so in der GFB einzustufen.

    viele Grüße

    ognimann

    Auch bei Regen sonnige Grüße

    ognimann


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  • Heißt für mich, dass ich Volumen und PS der Druckbehälter aufnehme und danach in die Tabellen 2-7 gehe und nicht das Volumen der Druckanlage als gesamtes aufnehme und damit in die Tabellen 2-7 gehe, Wo die restriktivste Anforderung besteht, davon wird dann die Prüffrist genommen. Right?


    Spalte 3? Das wäre die Angabe des PS. Das macht für mich keinen Sinn. Ist die Tabelle nun zeilenweise zu lesen? Für meinen Fall passt aber keine Zeile komplett, da FG 2, V<1L und PS 0<PS<1000 bar. Eine Prüfzuständigkeit muss aber bestehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Tree723 ()

  • Hallo Tree 723 , ja in den Tabellen muss man die Zeilen nehmen.In Tabelle 3 bedeutet Zeile 3 das der Inhalt kleiner oder gleich 1Liter ist und der Druck größer 200 aber kleiner oder gleich 1000 bar ist, somit ergibt sich die Prüfung nach 4 ( Prüfung vor Iinbetriebnahme ) hat durch die ZüS zu erfolgen und die Prüfungen nach 5 ( wiederkehrende Prüfungen ) durch die befähigte Person. In der dritten Spalte steht hier nichts weil das Ergebniss aus Spalte 1 und 2 nicht mehr als 1000 ergeben kann. Die Tabelle 3 ist aber für Fluidgruppe 1, wenn Du Fluidgruppe 2 hast ist Tabelle 4 zuständig, und dort wirst Du deine Behälter nicht finden, weil dort in Spalte 4 bei einem Volumen von weniger als 1 Liter die Prüfpflicht erst über 1000 bar beginnt.

    Gruß ognimann

    Auch bei Regen sonnige Grüße

    ognimann


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  • Hallo Tree ich meinte in Tabelle 4 natürlich die Zeile 4

    Auch bei Regen sonnige Grüße

    ognimann


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