Hallo,
ich habe einen Kunden (Kfz-Gewerbe) der will unbedingt, dass ich die Betriebsanweisung so schreibe,
dass ein Mechaniker, dass während das Fahrzeug mit einer Hebebühne angehoben wird, ein zweiter Mechaniker im Fahrzeug mitfahren kann. Es gibt wohl Situationen oder Fehlersuche, da muss ein Mitarbeiter im angehobenen Fahrzeug sich befinden. Ich finde werder in der in der DGUV I 208-015 noch in der DGUV R 100-500 Kapitel 2.10 etwas. Überall ist zu lesen, dass das nicht erlaubt ist.
Gibt es eine andere Lösung? Ich denke, die Belastung, beim Übersteigen von einer Leiter ins Fahrzeug ist mit Sicherheit auch nicht ohne, so dass das Fahrzeug durchaus von der Bühne rutschen könnte.
Hat jemand eine praktikable Lösung im Kopf?