Staub auf dem Fahrweg (Außnbereich)

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  • Und die Quelle ist hier nicht der Stapler!

    Du hat aber schon die Ausgangssituation erfasst?

    Dort wurde erwähnt "Den Platz herrichten wird erst mal durch die GF abgelehnt."

    Lässt man dann erst einmal alle Fahrzeuge nur noch im Schneckentempo über das Gelände fahren kommt vielleicht auch die GF zur Vernunft.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Laut ArbSchG sind Gefahren an der Quelle zu bekämpfen


    Hast du den Staub schon analysieren lassen ?

    Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz

    Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für mineralische Stäube:

    • Alveolengängig (A-Staubfraktion) 1,25 mg/m³

    • Einatembar (E-Staubfraktion) 10 mg/m³

    Beurteilungsmaßstab für Quarzstaub:

    • 0,05 mg/m³, gemessen in der alveolengängigen Fraktion

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ist zwar nur eine organisatorische Maßnahme, die hilft aber vielleicht als mögliche Interimslösung, bis Ihr nachhaltig eine technische Lösung umsetzt:

    Größere Städte haben oft einen großen Fuhrpark, was Kommunalfahrzeuge anbetrifft, z. B. für Abfallsammlung und -transport oder Winterdienste. Die kann man auch als Dienstleistung anfordern, natürlich nicht kostenlos. Es gibt Saugwagen für Flüssigkeiten, z. B. Fäkalien, aber auch Trockensaugwagen. Ich würde mal mal ein paar Anrufe tätigen und nachfragen, ob die regelmäßig oder auf Anforderung den Staub auf Euren Außenflächen absaugen würden und könnten.

  • Das wäre mir neu, wenn sie das nicht tun dürften. :*

    Das sind ordentlich gemeldete und geführte Tochtergesellschaften, meist in GmbH-Form, und die dürfen ihre Dienstleistungen sehr wohl vermarkten. Die bedienen Privat- wie auch Gewerbekunden. Im u. g. Fall seit über 150 Jahren.

    Klick mich ist ein Beispiel von vielen.

    Einmal editiert, zuletzt von SifaDDorf (17. April 2020 um 11:18)

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  • Hier zum Thema,

    die neu gefasste TRGS 559 Quarzhaltiger Staub

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…icationFile&v=3

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Du hat aber schon die Ausgangssituation erfasst?

    Dort wurde erwähnt "Den Platz herrichten wird erst mal durch die GF abgelehnt."

    Lässt man dann erst einmal alle Fahrzeuge nur noch im Schneckentempo über das Gelände fahren kommt vielleicht auch die GF zur Vernunft.

    Ich bin mir sicher, die Ausgangssituation erfasst zu haben. Nur der GF hat seine Pflichten nicht erfasst, und die Mitarbeiter sind offenbar bereit, sich in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit beschneiden zu lassen.

    Wenn der GF verlangt, dass ihr an einem gesetzlichen Feiertag unentgeltlich arbeitet, weil es dann praktischer und günstiger ist: würdet ihr da auch mitmachen?

    Entschuldigung, wenn das provokant ist. Aber einfach mal darüber nachdenken, welchen Stellenwert der Gesundheitsschutz hat und welchen er haben sollte. Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass dort kein Staub aufgewirbelt wird. Bis es soweit ist, muss er verhindern, dass der Staub eingeatmet wird. Das ist ein Arbeitnehmerrecht, dass über Generationen erkämpft wurde.

  • Entschuldigung, wenn das provokant ist.

    Wenn ich den Platz im Schneckentempo befahre wird kein Staub aufgewirbelt und das Schutzziel ist erreicht. Allerdings dürfte dann das Arbeitsziel nicht zu erreichen sein und das wird dann der GF auffallen, die somit zu sinnvollen Maßnahmen gezwungen wird.

    Quarzstaub halte ich bei naturbelassenem Boden mit Schotterschicht (Kalkstein) für nicht relevant.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Wenn ich den Platz im Schneckentempo befahre wird kein Staub aufgewirbelt und das Schutzziel ist erreicht. Allerdings dürfte dann das Arbeitsziel nicht zu erreichen sein und das wird dann der GF auffallen, die somit zu sinnvollen Maßnahmen gezwungen wird.

    Quarzstaub halte ich bei naturbelassenem Boden mit Schotterschicht (Kalkstein) für nicht relevant.

    Wir sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und arbeiten systematisch und faktenbasiert, nicht mit Vermutungen. Daher einen Blick in die TRGS 559 (ist ganz neu überarbeitet) werfen und feststellen: so einfach ist es nicht.

  • Ein Strassenreinigungsfahrzueg arbeitet mit "Hochdruck" daran, den Staub und Schmutz zu entfernen. Je nach Witterung sieht man dieses Fahrzeug bald wieder.

  • Wir sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit und arbeiten systematisch und faktenbasiert, nicht mit Vermutungen.

    Hallo Regelwerk,

    mich würde interessieren, welche Maßnahmen bis zur Beseitigung der "quarzhaltigen Schotterfläche" deinerseits vorgeschlagen würden. Eine "Baumaßnahme" dieser Art erfordert ja immer eine gewisse Vorbereitung, welche auch schon einmal mehrere Wochen oder auch Monate dauern kann. Wie würdest du die Mitarbeiter, vor den von dir vermuteten "quarzhaltigen Feinstäuben" schützen?

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Im Baumaschinenbereich setzen wir Geräte mit geschlossener Kabine ein. Die Luftzufuhr (Filterfrischluft bzw. Atemdruckluft) wird separat geregelt.

    Vielleicht ist dies bei Staplern auch möglich.


    Dateien

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Bin an einer technischer Lösung intressiert.

    Ein Strassenreinigungsfahrzueg arbeitet mit "Hochdruck" daran, den Staub und Schmutz zu entfernen. Je nach Witterung sieht man dieses Fahrzeug bald wieder.

  • Quarzstaub halte ich bei naturbelassenem Boden mit Schotterschicht (Kalkstein) für nicht relevant.

    Den mineralischen Rohstoff bzw. das Gestein, das keinen Quarz enthält, muss man schon wirklich suchen. Auch bei Kalkstein muss man von einem Quarzgehalt ausgehen... kuckst du hier:

    https://www.dguv.de/staub-info/was…staub/index.jsp

    Si ist zweithäufigster Bestandteil der Erdkruste, es gibt eine sehr große Anzahl von Silicat-Mineralen!

  • Hallo Regelwerk,

    mich würde interessieren, welche Maßnahmen bis zur Beseitigung der "quarzhaltigen Schotterfläche" deinerseits vorgeschlagen würden. Eine "Baumaßnahme" dieser Art erfordert ja immer eine gewisse Vorbereitung, welche auch schon einmal mehrere Wochen oder auch Monate dauern kann. Wie würdest du die Mitarbeiter, vor den von dir vermuteten "quarzhaltigen Feinstäuben" schützen?

    Gruß

    Andy

    Guten Morgen

    Also zuallererst würde ich mit dem GF Tacheles mal über Verantwortung und Pflichten reden. wenn er dann stocksauer und oder ratlos ist würde ich vorschlagen:

    1) Arbeiten einstellen, Platz befestigen, Stapler mit staubdichter Kabine besorgen und dann weiterarbeiten.

    2) Arbeiten einstellen, Platz befestigen und dann weiterarbeiten.

    3) Oder, wenn das nicht gewollt ist: Stapler mit staubdichter Kabine besorgen

    4) Oder, wenn das nicht gewollt/möglich ist: Staub binden, arbeitsmedizinische Vorsorge "Atemschutz" veranlassen, Betriebsanweisung dazu schreiben, MA im Umgang mit Atemschutzgerät unterweisen und die Exposition der MA begrenzen. Mein Vorschlag: 90min pro Arbeitsschicht, dann muss eh eine Erholungszeit eingelegt werden (siehe dazu: DGUV Regel 112-190). In diesem Fall muss schriftlich dokumentiert und begründet werden, warum man diese Variante wählt und es muss ein Konzept zur mittelfristigen Reduktion der Staubbelastung erstellt werden.

    Einen zeitgemäßen Arbeitsplatz erhält man freilich nur mit Alternative 1. Dann hat man nämlich auch etwas gegen Lärm, Vibrationen, UV-Strahlung, Klima etc. getan. Und abgesehen von einer einmaligen Investition rechnet sich das auch.

    PS: Ich nehme nicht an, dass der Staub quarzhaltig ist; ich weiß es. Die fraglichen Silikate kommen in praktisch allen Gesteinsstäuben vor. Als Arbeitsschützer redet man sich da nichts schön, sondern schaut genau hin.

    PPS: Die GefStoffV verbietet das Aufwirbeln mineralischer Stäube. Wer Langeweile hat, kann das mit seiner Kommune mal diskutieren, wenn im Herbst die Laubbläser wieder zum Einsatz kommen.... ;)

    Gruß an den Geschäftsführer

  • Also zuallererst würde ich mit dem GF Tacheles mal über Verantwortung und Pflichten reden. wenn er dann stocksauer und oder ratlos ist würde ich vorschlagen:

    Vielen Dank für die interessante und aufschlussreiche Auflistung Ihrer Vorschläge.

    Gruß

    Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

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