DGUV Vorschrif 38 „Bauarbeiten“ Vorgenehmigte Fassung

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  • Hallo zusammen,

    laut eines Artikel im BGRCI Magazin soll es eine vorliegende vorgenehmigte Fassung der DGUV Vorschrif 38 „Bauarbeiten“ die neu strukturiert und inhaltlich grundlegend überarbeitet wurde vorliegen. Dabei wurden auch die ursprünglich 75 über Durchführungsanweisungen erläuterten Paragrafen an das staatliche Vorschrifen- und Regelwerk angepasst und auf 13 Paragrafen reduziert. Dabei hat man sich auf die wesentlichsten, bußgeldrelevanten Bestimmungen zu Bauarbeiten konzentriert. Die Regel gilt jetzt auch für Solo-Selbständige; also Unternehmer ohne Beschäftigte. Beteiligt waren die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI). (Quelle: BGRCI Magazin 01/02-2020)

    Habt ihr schon diese vorliegende vorgenehmigte Fassung der DGUV Vorschrif 38 oder habt einen Hinweis wo diese einzusehen ist?

    Ich habe leider noch nichts im Netz finden können.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Danke Olaf. Sehr aktuell . Gilt seit 01.04.2020.

    Da wurde sehr viel zusammengestrichen. Jetzt steht als Kernsatz

    " Der Unternehmer hat dafür zu sorgen..."

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Gilt seit 01.04.2020.

    Sicher?!

    Zitat

    Diese Mustervorschrift der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ wurde in der Mitgliederversammlung 2/2019 der DGUV am 27./28. November 2019 beschlossen.

    Diese neue Fassung der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ wird die bisherigen Unfallverhütungsvorschriften „Bauarbeiten“ (DGUV Vorschriften 38 und 39, zuvor BGV C22 und GUV -V C22) in der Fassung vom 1. Januar 1997 ersetzen. Die Inkraftsetzung erfolgt bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern nach Beschluss der Vertreterversammlung und Bekanntgabe durch den Unfallversicherungsträger.

    <...>

    Liebe Grüße
    Micha

    Liebe Grüße
    Micha


    Glück auf! *S&E*


    Nur Scheiße "passiert". - Unfälle werden verursacht!

  • Sicher?!

    Schau mal

    Dateien

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Mahlzeit,

    dies bedeutet, es ist für alle Versicherten der BG Bau angehören zum 1.4.2020 in Kraft getreten.

    Für Versicherte anderer Unfallkassen oder BG en ist dies noch nicht erfolgt. Daher gibt es diese bei der DGUV "nur" als Muster UVV.


    Gruß Mattes