Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung Küche

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  • Hallo,

    hoffe, es geht allen soweit gut in diesen wilden Zeiten...

    Nach leider erfolgloser Recherchen im Netz, frage ich hier mal in die Runde:

    Brauche ich für den Betrieb von Küchen, hier in einer Werkstatt für behinderte Menschen, die teilweise selbst kochen, eine Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung? Wenn ja, wäre ich für ein Muster sehr dankbar.

    Biete bei Bedarf ein Muster für den Bereich Gartenbau ;)

    Viele Grüße!

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  • Hallo Elena ,

    anbei hierzu

    http://www.arbeitsschutz-kmu.de/pdfs/BGI%20853…20BioStoffV.pdf

    https://www.svlfg.de/biologische-arbeitsstoffe

    https://www.baua.de/DE/Angebote/Re…icationFile&v=2

    Hier findest Du die Musterbetriebsanweisungen.

    Als Anhang 2 für den Gartenbau verwendbare BA der SVLFG.

  • Betrieb von Küchen

    In Küchen fallen u. a. Produkt- und Speisereste, Verpackungsmaterial sowie verbrauchtes Fett oder Öl als Abfälle an. Bei unsachgemäßer Entsorgung können sich dadurch Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben. Dadurch könnte eine Betriebsanweisung nach Biostoffverordnung erforderlich werden.

    Was sagt denn hier die Gefährdungsbeurteilung ??

    Muster für den Bereich Gartenbau ;)

    Was hat das mit der Küche zu tun ? :/

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hi,

    wenn die Hygiene- und Entsorgungsvorschriften eingehalten werden, dann braucht es in der Küche keine Betriebsanweisung nach BioStoffV. Werden die Vorschriften nicht eingehalten hat die Küche andere Probleme als eine fehlende BA nach BioStoffV und diese Probleme sollten unverzüglich beseitigt werden, da sonst der Küchenbetrieb existenziell gefährdet ist (z.B. Einstellung durchs Gesundheitsamt ;).

    schöne Grüße

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  • Nein, ich habe das so verstanden, das Elena etwas aus dem Gartenbau im "Tausch" anbieten kann.

    Du hast recht. Wer lesen kann ist im Vorteil. Habe statt biete bitte gelesen. :huh:

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • wenn die Hygiene- und Entsorgungsvorschriften eingehalten werden, dann braucht es in der Küche keine Betriebsanweisung nach BioStoffV.

    Sehe ich auch so. In unserer GBU für die Küchenbetriebe wird auf die vorgegebenen Hygieneregeln verwiesen => Sammelbehälter stets geschlossen halten; regelmäßige Entleerung der Sammelbehälter; Reinigung der Behälter; gekühlte Lagerung bis zur Entsorgung.

    Dann ist kein erhöhtes Risiko vorhanden und eine BA verzichtbar.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

  • In Küchen fallen u. a. Produkt- und Speisereste, Verpackungsmaterial sowie verbrauchtes Fett oder Öl als Abfälle an

    Hier bei der BGW sehr gut beschrieben :

    https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssich…/Infektion.html

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo,

    schließe mich dem vorher geschriebenen an. Allerdings macht es sich gut, wenn auf Grund einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung im Bereich Hygiene in der HAWI auch eine Betriebsanweisung als deutlich sichtbare Grundlage für eine Unterweisung aushängt. Entsprechende Kommentare gab es bei uns. Als zwingende Notwendigkeit wie z.B Arbeiten mit dem Konvektomaten, Umgang mit Desinfektion uä sehe ich sie auch nicht!

    Gute Zeit

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  • Vielen Dank für die Links! Das habe ich soweit schon recherchiert und daraus eben Betriebsanweisungen für den Bereich Gala erstellt. Alles gut soweit.

    In der Biostoffverordnung und diversen Hygieneempfehlungen bzw. Vorschriften habe ich nichts Konkretes zur Küche hinsichtlich spezieller BA gefunden. Daher meine Frage an die Experten aus der Praxis.

  • Ich danke allen für die rege Teilnahme an der Diskussion!

    Eine recht umfangreiche GBU für die Küche gibt es. Dort sind selbsverständlich auch Regeln bzw. Maßnahmen zu Hygiene und Abfallbehandlung vermerkt.

    Mein Fazit: Ich werde (zusätzlich zu bereits bestehenden BAs zu Gefahrstoffen, Maschinen und Tätigkeiten) noch eine Betriebanweisung zu Hygieneregeln (Personalhygiene, Schädlingskontrolle, Küchenhygiene, Wareneingangskontrolle...) erstellen, die zur Unterweisung der Beschäftigten taugt. Das sollte genügen.

    Vielen Dank also und ein schönes Wochenende!

    Viele Grüße!

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