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  • Also hier wurde das 4 Augenprinzip generiert. Vor der 7/7 Rotation (Büro/Homeoffice) haben die Teams sich ausgetauscht und alles relevante kommuniziert um auf einem Stand zu sein. Der Beschäftigte in HO hat Rufbereitschaft per Email und Telefon sicherzustellen. Falls man mehr machen möchte, läuft das auf Eigeninitiative am heimischen PC oder sonstiges.

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  • Hallo Stefan,

    siehe dir doch mal diesen Link an:

    https://www.arbeitsrecht.de/a624e513/rat-v…hme-homeoffice/

    Gruß

    Olaf

  • Hallo Stefan,

    hier noch 2 beantwortete Fragen zum Thema.

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28836

    https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28775

    Dort findest Du auch noch weitere Dialoge zum Thema.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Stefan,

    Also ich glaube auch kaum das man hier von einem mobilen Arbeitsplatz sprechen kann und somit sollten eigentlich auch die Vorgaben erfüllt sein die für ein Heimarbeitsplatz/HomeOffice gelten. Die Unterscheidung zwischen dem einem oder dem anderen sieht für mich wie folgt aus:

    Beim Homeoffice ist die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise "in den eigenen vier Wänden", gegeben.

    Unter Mobilarbeit ist die durch Zurverfügungstellung von mobilen Endgeräten eingeräumte Möglichkeit zu verstehen, die Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen. Hier muss der Arbeitnehmer nicht notwendigerweise von zuhause arbeiten. Es muss lediglich Erreichbarkeit sichergestellt sein.

    Ein 1. Schritt aus dem Dilemma (für die Gef.Beurt. die der Arbeitgeber dann für jeden heimarbeitsplatz zu erstellen hätte) könnte ggfs. sein einen Anhang an die Gef.Beurt. Büroarbeitsplatz/Bildschirmtätigkeit anzuhängen in Form einer Checkliste die jeder Miatrbeiter zugeschickt bekommt mit der Aufforderung diese ausgefüllt wieder zeitnah zurückzuschicken.

    Gruß von der Küste

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