Also hier wurde das 4 Augenprinzip generiert. Vor der 7/7 Rotation (Büro/Homeoffice) haben die Teams sich ausgetauscht und alles relevante kommuniziert um auf einem Stand zu sein. Der Beschäftigte in HO hat Rufbereitschaft per Email und Telefon sicherzustellen. Falls man mehr machen möchte, läuft das auf Eigeninitiative am heimischen PC oder sonstiges.
Home Office
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hier eine Info der VBG w/Versicherungsschutz im homeoffice
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Hallo Kollegen,
viele Unternehmen haben nun die Beschäftigten ins Home Office gesteckt bzw. dazu verdonnert. (Verdonnert soll keine Bewertung sein!)
Wie ist dies nun mit der Ausstattung viele werden einen Notebook/Laptop oder ähnliche Endgeräte nutzen.
Nun zu meinen Gedanken hierzu:
Müssten die Arbeitgeber nun nicht den Beschäftigten auch die nötige Ausstattung zur Verfügung stellen? Bedeutet für mich Bildschirm, Maus und Tastatur sowie eine Vereinbarung, da es sich jetzt um einen Telearbeitsplatz handelt.
Mir ist klar das diese Situation mit Corona eine Ausnahmesituation ist und wir eine Ausgangsbeschränkung haben.
Ich möchte einfach nur mal einen Erfahrungsaustausch anregen und mit euch darüber diskutieren.
Viele Grüße,
Stefan
Hallo Stefan,
siehe dir doch mal diesen Link an:
https://www.arbeitsrecht.de/a624e513/rat-v…hme-homeoffice/
Gruß
Olaf
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Hallo Stefan,
hier noch 2 beantwortete Fragen zum Thema.
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28836
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/28775
Dort findest Du auch noch weitere Dialoge zum Thema.
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Hallo Stefan,
Also ich glaube auch kaum das man hier von einem mobilen Arbeitsplatz sprechen kann und somit sollten eigentlich auch die Vorgaben erfüllt sein die für ein Heimarbeitsplatz/HomeOffice gelten. Die Unterscheidung zwischen dem einem oder dem anderen sieht für mich wie folgt aus:
Beim Homeoffice ist die (teilweise) Erbringung der Arbeitsleistung an einem fest eingerichteten Arbeitsplatz außerhalb des Betriebs, typischerweise "in den eigenen vier Wänden", gegeben.
Unter Mobilarbeit ist die durch Zurverfügungstellung von mobilen Endgeräten eingeräumte Möglichkeit zu verstehen, die Arbeitsleistung an typischerweise wechselnden Orten außerhalb des Betriebs zu erbringen. Hier muss der Arbeitnehmer nicht notwendigerweise von zuhause arbeiten. Es muss lediglich Erreichbarkeit sichergestellt sein.
Ein 1. Schritt aus dem Dilemma (für die Gef.Beurt. die der Arbeitgeber dann für jeden heimarbeitsplatz zu erstellen hätte) könnte ggfs. sein einen Anhang an die Gef.Beurt. Büroarbeitsplatz/Bildschirmtätigkeit anzuhängen in Form einer Checkliste die jeder Miatrbeiter zugeschickt bekommt mit der Aufforderung diese ausgefüllt wieder zeitnah zurückzuschicken.
Gruß von der Küste
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