Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren wer von Euch eine Gefährdungsbeurteilung zum Corona-Virus im Auftrag erstellen musste bzw. selbst eine als Vorlage zur Verfügung gestellt hat. Bei der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt es ja unter anderem zu ermitteln, ob eine Infektionsgefährdung für die Beschäftigten vorliegt. Hinweise hierfür gibt die BioStoffV bzw. die diese konkretisierenden Technischen Regeln Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Oder habt ihr nur die entsprechenden Handlungshilfen der DGUV-BAuA oder der BGen verwendet?