Gefährdungsbeurteilung Corona-Virus

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  • Hallo,

    für was hat man dieses erarbeitet? Ist für mich

    nicht verständlich. Mit Verlaub, das ist nichts anderes

    als die klassische Triage. Wie man sie bei jedem

    größeren Anfall von Verletzten vor Ort anwenden würde,

    um seine Rettungsmittel so effektiv wie möglich einzusetzen.

    Und das wird Land auf und ab entsprechend geübt und

    Mittel für das triagieren vorgehalten. Und auch bei jedem

    größeren Anzahl von Verletzten (Busunfall, Brand etc.)

    auch angewendet.

    Sicherlich möchte man jedem Menschen helfen, doch

    dieser Gedanke ist doch nicht realistisch.

    Das war jetzt ganz allgemein, jetzt bezogen auf das

    Coronavirus: Ja, mich macht das nur noch sprachlos.

    Da man jetzt endlich mal einen Kurs haben sollte,

    auch in der Außenwirkung.

    Entweder sind wir jetzt super oder wir sind es nicht.
    Rund 50 Prozent der Intensivplätze von 28.000 sind

    leer und bezogen auf die 28.000 Plätze, die möchte

    man verdoppeln. Und die ganzen Maßnahmen sollen

    ja die Fallzahlen verlangsamen. Doch irgendwie macht

    man sich aber auch Gedanken um Triage. Wobei Triage

    zum grundlegenden Handwerkszeug gehört.

    Aber gut, wir sind auch schon seit gut 2.5 Wochen

    noch am Anfang von diesem Virus.

    Abenteuerlich....

    Gruß

    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

    Einmal editiert, zuletzt von SimonSchmeisser (26. März 2020 um 09:59)

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  • Ich finde es schon schwer, dass eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden soll wenn das Ergebnis schon klar definiert wurde

    Sehe ich auch so. Bei uns gab es auch zuerst den Expertenstab der Maßnahmen festgelegt hat. Eine GFB wurde bei uns auch von Verantwortlichen gefordert. Wir haben dann eine Vorlage " "Zusatzgefährdungsbeurteilung Corona" erstellt.

    die Ärzte sind dann die armen Schweine, die es mit ihrem Gewissen ausmachen müssen, wem sie das rote Kreuz auf die Stirn zeichnen und wem das grüne Kreuz.

    Eine ethisch schwierige Aufgabe, darüber zu entscheiden, wenn die Ressourcen nicht ausreichen wer wird weiterbehandelt.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ich finde ja den Text der baua sehr gut:

    "Welche Schutzmaßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2 sind bei beruflichem Personenkontakt außerhalb des Gesundheitswesens zu ergreifen?

    Bei beruflichen Tätigkeiten mit Personenkontakt wie Einzelhandel, Gastgewerbe, Sicherheitsdienst, Handwerk, Lieferdienst, Personentransport und Büroräume gelten

    in der Regel die Bestimmungen und Empfehlungen zu Infektionsschutz und Hygiene.

    Hier sind die üblichen Maßnahmen wie Händehygiene, Husten- und Niesetikette sowie Verhaltensregeln im Umgang mit Menschen in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen (siehe RKI)."


    https://www.baua.de/DE/Themen/Arbe…FAQ-2_node.html

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