GBU nach ArbMedVV für Vorgesetzte

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  • Hallo liebe Community,

    ich bin bei meiner Suche nicht so recht fündig geworden... daher nochmal diese Thema...

    Folgendes habe ich auf meiner Agenda:

    Vor mir liegen die GBU nach ArbMedVV… schön nach Abteilungen etc. getrennt. Nun wird eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist... für diesen Ebene ist doch der Geschäftsführer verantwortlich, richtig?

    Er müsste auch für mich als SiFa diese GBU ausfüllen (Bildschirmarbeit, mit dem Rest arbeiten wir ja nicht richtig oder zählt schon die reine Expositionsmöglichkeit bei Gefahrstoffen Spalte B dazu?) - so habe ich es mal vernommen (ich bin bei ihm angestellt).

    Dann... finde ich hier jede Menge Gefährdungsbeurteilungen (hier geht es vor allem um einen Dokumentationsbogen zur Zuordnung der Beschäftigten zu eben diesen Gefährdungsbeurteilungen), in denen der Vorgesetzte sich selber zusammen mit seinen Mitarbeitern beurteilt... er führt die GBU vorne durch und listet sich selber auf... ist das zulässig?

    Muss auch der Geschäftsführer sich aufzählen? ... den sehe ich hier auch gerade aufgelistet...

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

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  • Hallo,

    ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

    Im Grunde besteht Sie hier bei uns (eventuell auch bei anderen) aus

    - einem Bogen "Gefahrstoffe" (Exposition mit Acrylnitril, Asbest...?) - Vorgesetzter macht in der entsprechenden Spalte ein X

    - einem Bogen " Biologische Arbeitsstoffe" (Gezielte Tätigkeiten mit Bacillus xyz, Gelbfiebervirus...?) - ...

    - physikalische Gefährdungen

    - sonstige Gefährdungen (… hier fallen dann die Bildschirme darunter...)

    Diese Gefährdungsbeurteilung will der Betriebsarzt bei uns immer bei den Vorsorge-Untersuchungen sehen...

    Ich bin davon ausgegangen, dass es so in jedem Unternehmen gehandhabt wird?:/

    Ich habe die aktuell nur bei mir liegen, da ich unseren Vorgesetzten (und leider auch unserer Verwaltungs-Tante für HR) erst noch liebevoll beibringen muss, dass sie sich darum zu kümmern haben und die Unterlagen dringend bei Ihnen liegen sollen... ist leider noch nicht so, daher schaue ich aktuell noch drüber...

    Viele Grüße

    E.weline


    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • zählt schon die reine Expositionsmöglichkeit bei Gefahrstoffen Spalte B dazu

    Das muss ja über die Gefährdungsbeurteilung festgelegt werden. Für eine SiFa bietet sich da eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung an. Je nach Betrieb kann da auch eine relevante Gefährdung durch Gefahrstoffe erfolgen.

    in denen der Vorgesetzte sich selber zusammen mit seinen Mitarbeitern beurteilt... er führt die GBU vorne durch und listet sich selber auf... ist das zulässig?

    Wenn der Vorgesetzte auch Arbeitnehmer ist, dann sollte er über die GBU entsprechend erfasst werden.

    Muss auch der Geschäftsführer sich aufzählen?

    Geschäftsführer sind in der Regel keine Arbeitnehmer. Die Vorschriften zum Arbeitsschutz richten sich jedoch in der Regel an Arbeitnehmer. Daher muss der Geschäftsführer hier nicht mit aufgezählt werden, aber schädlich bzw. unzulässig ist es auch nicht.

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Diese Gefährdungsbeurteilung will der Betriebsarzt bei uns immer bei den Vorsorge-Untersuchungen sehen...

    Hallo....

    ich wurde gerne mal so ein unausgefülltes Exemplar sehen, falls es möglich ist.

    Viele Grüße aus Mittelfranken

    Viele Grüße aus Mittel:Franken:

  • Da schliesse ich mich an, dieser Bogen interessiert mich auch.

    Gruss Andy

    Ich erhebe keinen allgemeingültigen Anspruch auf die Wahrheit, wie alle Menschen habe auch ich nur meine Sicht der Dinge!

  • Mich auch.

    Wie unterscheidet sich diese Gefährdungsbeurteilung von der, die ihr nach ArbSchG (und GefStoffV, BioStoffV usw.) sowieso vorliegen habt?

    ArbMedVV sagt: "Vor Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss er oder sie [der Arzt/die Ärztin] sich die notwendigen Kenntnisse über die Arbeitsplatzverhältnisse verschaffen." Das macht euer Betriebsarzt also. Aber warum gebt ihr ihm nicht einfach eure sowieso vorhandene GBU?

    Als Hilfe gibt es hier die AMR 3.1, darin sind die für den BA erforderlichen Informationen aufgelistet (mit Beispieltabelle). Ist das evtl. das, was du da vorliegen hast? Dann wäre euer BA vorbildlich.

    Viele Grüße

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  • Guten Morgen,

    Unser Betriebsarzt gehört zur Universitätsmedizin hier in Mainz... ja vorbildlich... hat aber auch Schwachstellen...

    Die Unterlagen sind bei denen auf der Homepage zu finden:

    https://www.arbeitsschutz.uni-mainz.de/arbeitsmedizinische-vorsorge/

    Viele Grüße

    E.weline

    Beste Grüße aus Mainz

    E.weline

    Versicherung der Unsicherheit ist Sicherheit.

    Hanspeter Rigs (*1955), Dr. phil., deutscher Philosoph und Aphoristiker

  • Arbeitsplatzspezifisch und tätigkeitsbezogen muss der Arzt Informationen zu den Arbeitsplätzen bekommen. Das fragt er hier ab.

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Ist doch im Prinzip egal wieso sie das jetzt genau so genannt hat. Es sind eben aufgelistet welche betriebsärztlichen Vorsorgen durchgeführt werden sollen / können sind.

    Das der Betriebsarzt diese Beurteilung bei der Vorsorge sehen will, halte ich für sehr gut. Denn der AN kennt diese ja nicht unbedingt auswendig. Da können Fragen schon präziser gestellt werden.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

  • Gemeint ist hier wahrscheinlich die ArbMedVV §3 (1). Das heißt nicht, dass ich eine GBU nach ArbMedVV machen soll. Sondern für die Vorsorge, die Ergebnisse der GBU nutzen soll.

    Die GBU beinhaltet auch die Beschreibung der Tätigkeiten etc.

    Umgang mit Gefahrstoffen mache ich nach TRGS 400ff.

    Mach Deine GBU'en und lege die dem Doc vor.

    Man(n) ist erst dann ein Superheld, wenn man sich selbst für Super hält!
    (unbekannt)
                                                                                                                                                              
    „Freiheit ist nicht, das zu tun, was Du liebst, sondern, das zu lieben, was Du tust.“
    (Leo Tolstoi)

    *S&E* Glück auf

    Gruß Mick

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  • Also gut, losgelöst von Interpretationen und Wortklauberei...

    Eine GB sollte niemals der Vorgesetzte machen! GB'en sind optimalerweise Gemeinschaftsproduktionen der Betroffenen unter Mithilfe, falls erforderlich, sachkundiger Personen, Moderatoren o.Ä.. Also z.B. SiFa, BA, Techniker etc.pp. Eine solche sollte ebenfalls nicht unbedingt am grünen Tisch, sondern vor Ort durchgeführt werden.

    Um also, E.weline, auf Deine Eingangsfrage zurück zu kommen: Der von dir im zweiten Absatz genannte Weg ist sicher der bessere. Und dem BA eine GB vorzulegen, ist auch eher schlecht. Besser wäre, ihn daran zu beteiligen bzw. seine Mithilfe einzufordern...

    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Jetzt bin ich aber verwirrt. Eine GB sollte niemals der Vorgesetzte machen? Ich dachte wir Sifas sollten die nicht alleine machen, sondern die Vorgesetzten in ihre Pflicht nehmen. Natürlich werden die Betroffenen befragt und einbezogen. Sie sollen ja geschützt werden und die bestmöglichen Schutzmaßnahmen auch leben.

    Mein externer BA bekommt auch die GB zu sehen, damit er Entwicklungen erkennen kann und sein Fachwissen einbringen kann. Die GB nehme ich immer zum Betriebsrundgang mit.

    Gruß Frank

    Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
    es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)