Hallo liebe Community,
ich bin bei meiner Suche nicht so recht fündig geworden... daher nochmal diese Thema...
Folgendes habe ich auf meiner Agenda:
Vor mir liegen die GBU nach ArbMedVV… schön nach Abteilungen etc. getrennt. Nun wird eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die direkt der Geschäftsleitung unterstellt ist... für diesen Ebene ist doch der Geschäftsführer verantwortlich, richtig?
Er müsste auch für mich als SiFa diese GBU ausfüllen (Bildschirmarbeit, mit dem Rest arbeiten wir ja nicht richtig oder zählt schon die reine Expositionsmöglichkeit bei Gefahrstoffen Spalte B dazu?) - so habe ich es mal vernommen (ich bin bei ihm angestellt).
Dann... finde ich hier jede Menge Gefährdungsbeurteilungen (hier geht es vor allem um einen Dokumentationsbogen zur Zuordnung der Beschäftigten zu eben diesen Gefährdungsbeurteilungen), in denen der Vorgesetzte sich selber zusammen mit seinen Mitarbeitern beurteilt... er führt die GBU vorne durch und listet sich selber auf... ist das zulässig?
Muss auch der Geschäftsführer sich aufzählen? ... den sehe ich hier auch gerade aufgelistet...
Viele Grüße
E.weline